(□ 760 )
Juni 1864 verlängert, daß die Einhebung der Brandversicherungsbeiträge des nächsten Termins
in der Zeit vom 1 sten April bis 1sten Juni kommenden Jahres, und zwar an jedem
Orte, sobald das von der Brandversicherungscommission bestätigte Ortscataster an die Obrigkeit
zurückgelangt und von dieser das darauf anzufertigende Heberegister hinausgegeben worden
ist, statt zu finden hat.
Die hierunter weiter nöthigen Anordnungen und etwa zu ertheilenden näheren Anweisungen
werden den betreffenden Obrigkeiten von der Brandversicherungscommission zugehen.
Hiernach haben sich Alle, die daran betheiligt sind, zu achten.
Dresden, den 1 7ten November 1863.
Ministerium des Innern.
Frhr. v. Beust.
Schmiedel.
K 128) Verordnung,
die Bekanntmachung der Ministerialerklärung über eine nachträgliche Vereinbarung
wegen des Transports gefesselter Schüblinge auf der Zittau-Reichenberger und der
Dresden-Prager Eisenbahn betreffend;
vom 30sten October 1863.
Vermittelst der nachfolgenden Ministerialerklärung vom Sten September 1863 ist, im Anschlusse
an den unterm 29sten Januar dieses Jahres im 2ten Stücke des Gesetz= und Verordnungsblattes,
Seite 333 publicirten, die Uebernahme und Weiterbeförderung der Schüblinge
auf der Zittau-Reichenberger Eisenbahn betreffenden Vertrag vom 2 2 sten December 1862,
zwischen der Königlich Sächsischen und der Kaiserlich Königlich Oesterreichischen Regierung eine
Vereinbarung wegen der Annahme gefesselter Schüblinge auf den beiderseitigen Uebernahmestationen
der Zittau-Reichenberger und der Dresden-Prager Eisenbahn getroffen worden.
Nachdem diese Vereinbarung von den beiderseitigen Regierungen ratificirt worden ist,
wird dieselbe andurch für die hiesigen Lande bekannt gemacht.
Dresden, den 30sten October 1 863.
Die Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten, des Innern
# und der Justiz.
Frhr. von Beust. Dr. von Behr.
Lehmann.