Von der Einrede des nicht gehörig erfüllten Vertrages. 397
den seyn, an die Einwilligung seiner Frau gebunden,
und nur dann ist diese erforderlich, wenn
die Frau von dem gesetzlichen Rechtsmittel der
Separation oder Sicherung oder der Warnung
wirklich Gebrauch gemacht hat.
Praktische Bemerkungen aus dem Gebiete
des gemeinen Civil-Rechts.
XIV.
Zur Lehre von der Einrede des nicht gehörig
erfüllten Vertrages.
Wenn wirklich vorliegt, der Kläger habe
nicht vollstänpig oder nicht gehörig erfüllt, und
das Fehlende kann nicht nachgetragen werden,
so darf doch der Beklagte, sofern das Empfangene
nicht ganz unbrauchbar ist, und er dasselbe
zu behalten gedenkt, nicht alle Gegenleistung verweigern;
sondern er ist nur befugt, für das an
der Leistung des Klägers Mangelnde Entschädigung
zu berechnen oder die Gegenleistung nach
Verhältniß zu mindern).
Ist nun im gegebenen Falle a) die völlige
Werthlosigkeit der klägerischen Leistung nicht behauptet;
b) die Annahme) nicht in Abrede ge-1)
Vgl. Quistorp rechtliche Bemeräungen # u.4 S. 193
Seuffert prakt. Pand R. Bd. . 2
2) Oder Zurucknahme z. B. * Ssrnlrorn, für
deren Zubereitung in der Klage der Arbeitslohn gefordert
wird.