GW 982 eo
Haondels- und Gewerbesteuer In Oozamblque.
Der vom Kolonialrate (Conselho do Governo)
angenommene Entwurf eines neuen Handels= und
Gewerbesteuergesetzes ist in den letzten Tagen des
Juni, in veränderter Gestalt von der Regierung
des Mutterlandes genehmigt, nach Mozambique
zurückgelangt und in der neuen Fassung bereits
am 1. Juli d. Is. in Kraft getreten. Das Gesetz
ist in verbessertem Wortlaut in Nr. 28 des
Boletim Official do Governo Geral da Pro-
vincia de Mocambique vom 11. Juli d. Is.
veröffentlicht.
Das Gesetz, dessen wichtigste Bestimmungen
übrigens nur in den Gebieten südlich des Save-
flusses, d. h. in den Bezirken Lourenzo Marquez,
Gaza und Inhambane gelten, besteuert Handel
und Gewerbe in zweifacher Weise:
1. durch eine Handelssteuer (Contribuicäo
commercial, bisher Contribuicäo industrial ge-
nannt), die bei der Einfuhr der Waren wie ein
Zoll und neben dem eigentlichen Zolle erhoben
wird,
2. durch eine jährliche Lizenzabgabe (Im-
Posto de fiscalizagäo oder Licenca de policia),
die sämtliche Gewerbetreibende und die Ange-
hörigen der meisten sogenannten freien Berufe
zu entrichten haben.
Die Handelssteuer, die bisher bei portugiesischen
Waren 1, bei ausländischen 1½ v. H. des Wertes
der Ware betrug, sollte nach dem Entwurf er-
heblich erhöht werden. Das neue Gesetz geht
einen Mittelweg und setzt die Steuer fest, wie
folgt:
für für
portuglesische ausländische
Waren Waren
a) für geistige Getränke
(außer zu pharmazen-
tischen Zwecken) —
v. H. des Wertes etwa 12 15
b) für Tiere, Nahrungs-
mittel, Petroleum,
Seife uiw. 1 2
e) für sonstige Waren. 2 3
Die Lizenzabgaben sind gegenüber dem bis-
herigen Stande ermäßigt worden, doch nicht so
weitgehend, als der Entwurf es beabsichtigte.
Schiffahrtsgesellschaften und Agenturen von solchen
zahlen künftig 4,10 K jährlich, Versicherungsge-
sellschaften oder Agenturen davon 20 K, das Gros
der Ladeninhaber, kaufmännischen Agenten, Kom-
missionäre und dergleichen 4,10 L. Die freien
Berufe und Banken, die der Entwurf ganz frei
lassen wollte, haben 4,10 L bzw. 200 L zu be-
zahlen. Die Abgabe für Handlungsreisende
(Commis voyageurs) ist von 30 LK auf 40 f.
erhöht.
Wichtiger als diese Sätze ist, daß für Ange-
stellte künftig keinerlei Steuer zu entrichten ist.
Eine Schöpfung des neuen Gesetzes sind die
Conselhos commerciaes, Körperschaften, deren
Mitglieder von den im Bezirk ansässigen Ge-
schäftsleuten gewählt werden und die zur Mit-
wirkung bei der Entscheidung über Lizenzanträge
sowie bei anderen den Handel des Landes an-
gehenden Fragen berufen sind. Diese Handels-
räte haben indes nur beratende Stimme, wäh-
rend die Entscheidung völlig in der Hand eines
Staatsbeamten liegt, des Administradors.
Nicht unwichtig sind endlich einige die Ge-
werbefreiheit einengenden Bestimmungen des neuen
Gesetzes über die Möglichkeit, die Zahl der Li-
zenzen in bestimmten Geschäftszweigen zu be-
schränken oder davon unabhängig Lizenzanträge
abzulehnen, ferner gewisse baupolizeiliche Vor-
schriften sowie das Verbot des Hausierhandels
auf dem Lande durch andere als Eingeborene.
Neben der neuen Handelssteuer sind bei Ein-
fuhr einer Ware künftig folgende Abgaben zu
entrichten:
1. der eigentliche Zoll,
2. eine Gemeindeabgabe von 25 v. H. der
neuen Handelssteuer für alle Waren außer ge-
wöhnlichem Wein mit nicht mehr als 15° Wein-
geistgehalt,
3. eine kommunale Verbrauchsabgabe (Im-
posto Municipal de Consumo) auf Getränke,
Reis, frisches Fleisch und lebende Tiere, für letz-
tere in der Form einer Gebühr für tierpolizeiliche
Untersuchung,
4. eine sogenannte Leuchtturmabgabe,
5. ein Stempel,
6. die jährliche Lizenzabgabe und
7. eine Nebengebühr (emolumento) von
1000 Reis.
Bei Mitberücksichtigung der oben zu 2. er-
wähnten Gemeindeabgabe, aber unter Aufßer-
achtlassung des eigentlichen Zolles, der durch das-
neue Gesetz nicht berührt wird, betrug die Vor-
zugsbehandlung portugiesischer Waren bisher
durchweg 5/8 v. H. Statt dessen wird sie künftig
betragen:
a) bei geistigen Getränken. 3¾ v. H.
d. h. mehr als bisher 3%
b) bei Nahrungsmitteln. 11
d. h. mehr als bisher =
c) bei sonstigen Waren 14
d. h. mehr als bisher -—
Dabei ist zu beachten, daß dies nur die ab-
solute Verschiebung darstellt. Relativ, bei
Vergleichung der künftigen Sätze für portugiesische
mit denjenigen für ausländische Waren, hat sich
die Lage für ausländische Waren in der Gruppe à