Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1903. (30)

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Bezeichnung  der  Stellen.

Angabe

bei  den  fir  Militäranwärter
  nicht  ausschließlich
  bestimmten
Stellen,  in  welchem
Umfange  dieselben

vorbehalten  sind.

Bezeichnung
der  Behörden,  an  welche  die
Bewerbungen  zurichten  sind,
wenn  es  nicht  die  Behörde
selbst  ist,  bei  welcher  die  Anstellung
  gewünscht  wird.

Bemerkungen.

 

24.

25.

27.

.  Unmittelbare

Akademie  für  Landwirtschaft  und
Brauerei  zu  Weihenstephan,  Kreisnud
  sonstige  Landwirtschafts=  und
Ackerbau-Schulen:

Kassier,

Amtsgehilfe,
Kanzleifunktionär,
Hausmeister,
Speisemeister,

Pedelle,  Anstaltsdiener,
Schul=  und  Hausdiener.

Maximilianenm,  Julianum,  Max-Joseph-Stift
  und  sonstige  unter  staatlicher
  Leitung  stehende  Erziehungs-Institute;
  höhere  weibliche  Bildungsanstalt
  zu  Aschaffenburg;  Zentral-Blinden=
  und  Zentral-Taubstummen=Institut;
  Zentral  Anstalt  für  Erziehung
  und  Bildung  krüppelhafter
Kinder:

Hausmeister,
Speisemeister,
Pförtner.

Kultus=  und  Unterrichts-,
  Stiftungs=  oder  Fonds-Administrationen:


Boten,

Diener.

Protestantisches  Oberkonsistorium:

*  Kanzlisten,
*  Diener  und  Boten.

 

zur  Hälfte.

 

e  betreffende  Kgl.

 

Bei  der  Kgl.  Akademie
für  Landwirtschaft  und
Brauerei  zu  Weihenstephan
  die  Direktion;
bei  den  Landwirtschaftsund
  Ackerbau-  Schulen
die  betreffenden  Kgl.
Kreisregierungen,  Kammern
  des  Innern.

 

—

Der  Vorstand  des  Kgl.
Maximilianeums,  die
Direktion  des  Kgl.  Max-Joseph-Stiftes
  und  die

Direktorate  der  übrigen
Kgl.  Erziehungs-Anstitute,

  sowic  der  Kgl.

höheren  weiblichen  Bildungsanstalt
  in  Aschaffenburg;
  dann  die  Inspektion
  der  betreffenden
Kgl.  Zentral-Anstalt.

 

Administration

cDas  Kgl  .protestantische
Oberkonsistorium.

 

Soweit  die  Ausstellung

dieser  Bediensteten
einer  unmittelbaren
Staatsbehörde  zufehe
und  nicht  durch  Präsentationsrechte
  beichränkt
  ist.

In  Konkurrenz  mit  dem

im  Dienstbotenverhältnisse
  stehenden
Personale  der  betrefsenden
  Anstalt  von
mindestens  #zwölfjähriger
  Dienstzeit.