Full text : Deutsche Wappenrolle.

von  Mecklenburg.  Diese  Flagge  wird  auch  auf  Schiffen  der
Binnengewässer  gehisst.

Standarte  Sr.  Kgl.  Hoheit  des  Grosshereogs  von  Mecklenburg-Strelitg
  und  der  Mitglieder  Seines  Hauses.

Dieselbe  ist  von  Blau,  Weiss  und  Rot  quergestreift  und
in  der  Mitte  mit  einem  weissen  Rechteck  belegt,  in  dem  das
mittlere  Wappen  von  Mecklenburg-Strelitz  erscheint.  (Fig.  XX.)

Standarte  Sr.  Königl.  Hoheit  des  Grossherzogs  von  Sachsen-Weimar-Eisenach.


Die  Standarte,  von  Schwarz,  Gelb  und  Grün  quergestreift,
trägt  in  der  oberen  Ecke  am  Flaggstocke  den  königlich  gekrönten
  Wappenschild  von  Sachsen,  umschlungen  vom  Bande
des  Ordens  vom  weissen  Falken,  das  in  Goldlettern  die  Devise
(Siehe  Tafel  XI)  dieses  Ordens  trägt.  (Fig.  XXIV.)

Die  Zeichnung  dieses  Wappenbildes  entspricht  merkwürdigerweise
  nicht  deutschem,  sondern  englischem  Geschmacke.  (Garter
des  Hosenbandordens.)

 

Fig.  126.  Haus-  und  Verdienstorden
Herzogs  Peter  Friedrich  Ludwigs.

Standarte  Ihrer  Königl.  Hoheit  der  Grossherzogin  Sophie  von
Sachsen-Weimar-Eisenach,  Prinzessin  der  Niederlande.

Dieselbe  ist  der  vorigen  ähnlich,  nur  erscheint  in  der
Oberecke  das  Wappen  der  Niederlande:  im  blauen,  mit  goldenen
Schindeln  bestreuten  Felde  ein  goldener,  königlich  gekrünter
Löwe,  der  ein  Schwert  und  ein  Pfeilbündel  (7  silberne,  goldgespitzte
  Pfeile  mit  einem  goldenen  Bande  zusammengebunden)
in  den  Pranken  hält.  Im  orangefarbenen  Bande  ist  die  Devise  des
Königs  der  Niederlande  »JE  MAINTIENDRAIk«  (»Ich  werde  aufrecht
  erhalten«)  in  goldenen  Lettern  angebracht.  (Fig.  XXV.)

Die  Prinzen  und  Prinzessinnen  des  Grossherzoglichen  Hauses
führen  keine  besonderen  Standarten.

Standarte  Sr.  Königl.  Hoheit  des  Grosshersogs  von  Oldenburg.

Die  Standarte,  2,10  m  im  Quadrate,  zeigt  ein  von  einem
schmalen,  roten  Kreuze  durchzogenes,  dunkelblaues  Flaggtuch,
in  der  Mitte  belegt  mit  dem  grossen  Wappen  von  Oldenburg,
der  Schild  umschlungen  von  der  Collane  des  Haus-  und  Verdienstordens
  Herzogs  Peter  Friedrich  Ludwig  (vom  Grossh.
Paul  Fried,  August  am  27.  November  1838  gestiftet),  den  wir
obenstehend  (Fig.  126)  zur  Abbildung  bringen.  Das  Kleinod  be-82



 

steht  in  einem  goldgeränderten,  weissen  Kreuze,  das  von  einer
goldenen  Königskrone  überhöht  ist.  Im  blauen  Medaillon  erscheint
  das  goldene,  gekrönte  Monogramm  Herzogs  P(eter)  F(riedrich)
  L{udwig);  ein  goldgesäumter,  dunkelroter  Reif  mit  der  goldenen
  Inschrift:  »EIN  GOTT  :  EIN  RECHT  '  EINE  WAHRHEIT«
umschliesst  das  Medaillon.  Zwei  gekreuzte  Schwerter  bilden  die
Kriegsauszeichnung.

Die  Collane,  17.  Januar  1863  eingeführt,  zeigt  abwechselnd
das  gekrönte  Monogramm  und  von  grünem  Eichenlaub  umschlossene
  Medaillons,  die  wieder  abwechselnd  Avers  und  Revers
(Wappen  in  Email)  des  Kreuzmedaillons  zur  Ansicht  bringen.

Das  Mittelstück  der  Collane  bildet  der  gekrönte,  goldene
Namenszug  des  Stifters,  Grossherzogs  P(aul)  F(riedrich)  A(ugust).

In  den  durch  das  rote  Kreuz  gebildeten  vier  Flaggenfeldern
erscheinen  je  drei  Königs-Kronen.  Alle  Kronen  der  Standarten
besitzen,  damit  sie  sich  vom  Grunde  besser  abheben,  rotes
Futter.  (Fig.  XXVIIL)

Standarte  Sr.  Königl.  Hoheit  des  Erbgrosshereogs  von  Oldenbure.

Dieselbe  entspricht  ganz  der  vorigen,  nur  sind  die  Kronen
ın  den  Feldern  auf  drei  reduziert,  die  im  oberen  Felde  am
Flaggstocke  stehen.  (Fig.  XXIX.)

Standarte  der  Herzöge  von  Oldenburg.

Genau  wie  die  vorigen,  doch  o4se  Kronen  in  den  Feldern.
(Fig.  XXX.)

Die  Feststellung  dieser  Standarten  erfolgte  durch  Allerhöchste
  Verfügung  vom  4.  Januar  1882.

Der  derzeitige  Regent  von  Braunschweig,  Se.  Königl.  Hoheit
Prinz  Albrecht  von  Preussen  führt  die  Standarte  der  königl.
Prinzen  von  Preussen.  (Siehe  Tafel  XIX,  Fig.  VII)

Standarte  Sr.  Hoheit  des  Hereogs  von  Sachsen-Meiningen  und
Flildburghausen.

Die  Standarte,  die  grösste  unter  den  Standarten  der
deutschen  Souveräne,  besitzt  eine  Länge  von  6,75  m,  eine  Breite
von  5  m,  ist  von  Grün  über  Weiss  quergestreift  und  am  Flaggstocke
  mit  einem  3,35  m  breiten  und  3,86  m  hohen  Wappenvierecke
  belegt,  das  alle  Felder  des  grossen  Staatswappens  enthält.
  (Fig.  XXVIL)

Standarte  Sr.  Hoheit  des  Hersogs  von  Sachsen-Altenburg.

Dieselbe  zeigt  im  weiss  über  grün  quergestreiften  Flaggtuch,
  von  2,60  m  Länge  und  1,50  m  Breite,  den  herzoglich  gekrönten
  Sachsenschild.  (Fig.  XXI.)

Standarte  Sr.  Hoheit  des  Herzogs  von  Sachsen-Coburg  und  Gotha.

Die  Standarte  ist  von  Grün  und  Weiss  vierfach  quergestreift;
oben  rechts  am  Flaggstock  erscheint  ein  Quadrat  von  der  Breite
zweier  Streifen,  welches  das  sächsische  Hauswappen  zeigt.
(Fig.  XXIL)  Dasselbe  beginnt  mit  Gelb,  abweichend  vom  Landeswappen,
  aber  entsprechend  dem  persönlichen  Wappen  Sr.  Hoheit.
(Siehe  Fig.  73.)

Standarte  Sr.  Hoheit  des  Herzogs  von  Anhalt.

Seine  Hoheit,  sowie  das  herzogliche  Haus  benützen  die
Landesflagge,  in  der  Mitte  belegt  mit  dem  kleinen  Wappen  des
Landes.  (Fig.  XXXI)

Standarte  Sr.  Durchlaucht  des  Fürsten  von  Schwarsburg-Sondershausen.


Dieselbe  ist  3  m  im  Quadrate,  blau  über  weiss  gestreift,
und  zeigt  in  der  Mitte  den  fürstlich  gekrönten  Herzschild  des
Staatswappens.  Im  rechten  Obereck  erscheint  ein  gekrönter,
doppelschweifiger,  goldener  Löwe,  die  Figur  des  Schwarzburgischen
  Stammwappens.  (Fig.  XXVL)