524 Swcuites Kapitel.
und starrte unthätig vor sich hin. „Auf wWiedersehen!“ sagte er zu
seinem Bibliothekar, der sich verabschiedete. „Dielleicht auch auf Michtwiedersehen!“
Indessen im April begann doch die Kraft des Körpers
über die Krankheit obzusiegen. Der Kaiser begab sich nach Wiesbaden,
dessen heiße Bäder ihm außerordentlich gut thaten. Sur Nachkur weilte
er, wie es von jetzt an fast alljährlich geschah, einige Wochen in Gastein
und kehrte am Ende des Sommers in seiner ganzen früheren Rüstigkeit
nach Berlin zurück.
Moch nach Wiesbaden hatte ihm Graf Roon gemeldet, daß alle
Kriegsschäden in der Armee wiederhergestellt, alle Dorräte, alles Material
und Kriegsgerät wieder ersetzt sei. Das war dem Kaiser eine große
Freude. Er lobte die rastlose Thätigkeit des Kriegsministers. „Ich
fange“, setzte er ernst hinzu, „gewiß in meinem Leben keinen Krieg mehr
an; aber ich habe auch gesorgt, daß die anderen es sich wohl überlegen
werden, ehe sie mit mir Krieg anfangen.“
In diesem Gedanken war auch im Frieden Kaiser Wilhelms unausgesetzte
Sorge, durch sein Heer das Deutsche Reich wehrhaft und stark
zu erhalten. Es war das gleiche Streben, das ihn am Anfange seiner
Regierung erfüllt hatte, aber dem schroffen Widerspruche des preußischen
Abgeordnetenhauses begegnet war. Auch jetzt wieder, trotz seiner großartigen
Erfolge, trafen die Mlaßnahmen des ruhmgekrönten Kaisers auf
lebhaften Widerspruch. Er verlangte, daß durch ein Gesetz der Friedens-Dräsenzstand
der Armee und der Militär-Ausgabeetat ein für allemal
festgestellt würden; denn weder die Siffer des Effektiobestandes der
Armee, noch die Kosten ihrer Unterhaltung dürften von den schwankenden
Abstimmungen parlamentarischer Mehrheiten abhängig sein. Die
Linke des Reichstages dagegen sah hierin eine Beeinträchtigung der
Mlachtbefugnis des Hauses; sie stellte die Erweiterung der parlamentarischen
Akacht über die Sicherung des Reiches. Allein sie hatte dabei
die allgemeine Meinung des deutschen Dolkes keineswegs binter sich.
Darum konnte sie nicht durchdringen.
Die Friedenspräsenzstärke ist die grundlegende Bestimmung für die
Organisation des Reeres. Die Reichsverfassung setzte sie auf ein Drozent
der Bevölkerung von 1867 bis zum Schlusse des Jahres 1871 fest und
bestimmte, daß sie für die spätere Seit durch ein Reichsgesetz geregelt
werden sollte. Da nun aber 1871 ein solches Organisationsgesetz noch
nicht fertig war, so wurde der Termin um 3 Jahre binausgeschoben und
bestimmt, daß bis Ende 1874 demnach die bisberige Hräsenzstärke von
401659 Mann beibehalten werden solle.