216. Mosnsen’s Denkschrift (Corpus Inser. Latinarum) 1847. 531
gefunden sind, mit den modernen Namen verzeichnet, von den antiken Städten
aber nur die mit topographischer Sicherheit bestimmbaren; es würden dadurch die
vielen ganz unbedeutender und nur auf den allergenauesten Specialkarten zu findenden
Orte, deren die Epigraphik Erwähnung thun mufs, auch für das grölsere gelehrte
Publikum Bedeutung bekommen und darin zugleich ein Surrogat einer guten
Karte des alten Italiens gegeben sein.
Innerhalb der einzelnen Distrikte empfiehlt sich folgende Theilung der Inschriften:
ı. Inschriften der Municipalbeamten und ihres Unterpersonals nebst denen
der Opera publica, die von den ersten praktisch sich nicht trennen
lassen. Eine abgesonderte Behandlung jeder einzelnen Charge ist gar
unausführbar. — Inschriften ersten Ranges, wie die Cenotaphia Pisana,
das Aes Canusinum, werden an die Spitze der betreffenden Abschnitte
zu stellen sein, ebenso die Patronatsdekrete und ähnliche öffentliche
Akte.
2. Sacralinschriften, mit Einschlufs der Inschriften der Collegia sacra,
namentlich der Augustalen.
3. Sepulcralsteine, alphabetisch geordnet.
4. Varia, z. B. Manches, was bei Orelli unter Vita communis steht, Quisquilien,
Fragmente.
Einzelne Städte erfordern wieder eine ganz besondere Behandlung, namentlich
Pompeji mit seinen Dipinti und Graffiti. Am schwierigsten ist es, für die
zahllosen Inschriften der Stadt Rom die dringend erforderlichen Unterabtheilungen
zu gewinnen und alle irgendwie bedeutenderen Steine unter bestimmten Gesichtspunkten
zusammenzufassen, damit sie nicht unter der Masse der unbedeutenden
übersehen werden. Vorläufig bezeichne ich folgende Gruppen:
ı. Sacrale Inschriften.
2. Die der öffentlichen Bauten.
3. Die sonstigen topographisch wichtigen, mit Einschlufs derer der Vicomagistri.
4. Die Inschriften von Handwerkern und Künstlern, die in Rom zahlreich
genug sind, un eine eigene Abtheilung zu bilden, was von den Municipien,
wenigstens den allermeisten, nicht gilt.
5. Die Tesserae gladiatoriae, die nur in Rom und der Campagna vorkommen,
wofern diese nicht schon unter den öffentlichen Inschriften bei den
Ludi gladiatorii ihre Stelle finden.
6. Unter den Sepulcralinschriften wären auch die interessanteren möglichst
voranzustellen, z.B. die sämintlichen metrischen; einzelne grölsere,
namentlich historisch interessante Columbarien, wie z.B. das der Sklaven
und Freigelassenen der Livia, das der Volusier, würde man besser
zusaınmenhalten, da sie durch Zersplitterung ihre chronologische Bestiinmung
und ihr Interesse verlieren.
So etwa könnte die grofse Sammlung angelegt werden. Zwar ist es auch
bei diesen Rubriken der Fall, dafs viele Inschriften in mehrere Abtheilungen gehören;
aber es ist dies ein bei jeder nicht rein topographischen Anordnung unvermeidlicher
Übelstand, dem Verweisungen, resp. Wiederabdruck der Inschriften
einigermalsen abhelfen werden. Nicht minder unvermeidlich ist es, dafs man bei
einem solchen halb systematischen Plan auf lieferungsweises, allmähliges Erscheinen
der Sammlung verzichten mufs. Dies ist ein Vorzug der rein topographischen Ord-34°