304 L.ehrgebiet und L.ehrbetrieb.
Jahre 1850 wurde verfügt, daß in Aschaffenburg lediglich der eigentliche
technische Unterricht erteilt werden soll, die Anwärter des höheren
Forstdienstes aber noch einen sogen. staatswissenschaftlichen Kurs an
der Universität zu absolvieren haben. Um hierfür gleichsam einen
forstlichen Mittelpunkt zu schaffen, wurde an der Universität München
1859 wieder eine ordentliche Professur für Forstpolitik und Forstrecht
errichtet und auf dieselbe der Forstmeister Dr. Karl Roth berufen.
Dieser Zustand währte bis 1878.
Die vorgetragrene historische Skizze bezeugt, dafs in dem ganzen
Zeitraum von 1806 bis 1878 mit Ausnahme zweier Jahre (1848/49)
die bayerische Regierung für den höheren Forstdienst Universitätsbildung
gefordert und vorübergehend nur gewünscht hat, und daß
an der Universität München bezw. Landshut in der gleichen Epoche,
ausgenommen die Zeit von 1848-1859, forstliche I.chrstühle zur
Ausbildung der Berufsforstleute bestanden haben.
Die oben erwähnte Dreiteilung der Dienstgrade in der Staatsforstverwaltung
hielt in Bayern wie auch anderwärts insofern nicht
stand, als an den mittleren Dienstgrad, jenen der Revierförster, entsprechend
der Zunahme der Intensität des Betriebes, iinmer höhere
Anforderungen gestellt werden mußten. Daher wurde bereits 1858
als Vorbedingung für die Erreichung desselben gleichwic für die
höhere Karriere das Gymnasialabsolutorium verlangt. Damit war
tatsächlich der bisherige Unterschied in der Vorbildung für den
höheren und mittleren Dienst aufgehoben. Denn der höhere Dienstgrad
bildete nun nicht mehr die Domäne der dazu durch die höhere
Vorbildung von vornherein Prädestinierten. Diese Tatsache einmal,
dann der offenkundige Niedergang der Leistungen der seit 1858 als
„Zentralforstlehranstalt“ bezeichneten Forstschule in Aschaffenburg,
ferner das berechtigte Verlangen der Forstverwaltungsbeamten, hinsichtlich
ihrer Qualifikation in der öffentlichen Meinung nicht als
minderwertiger betrachtet zu werden wie der auf der Universität
gebildete Jurist, Philologe, Mediziner usw., entfachten in den siebziger
Jahren in Bayern cine elementare Bewegung auf Aufhebung der
Forstlehranstalt in Aschaffenburg und Verlegung des gesanıten forstlichen
Unterrichts an die Universität München. Nach schweren
Kämpfen ım Landtag wie in der Tagesliteratur kam ein Kompromifs
zustande, demzufolge unterm 19. Juli 1678 verfügt wurde, daß der
forstliche Unterricht fernerhin in zwei Stufen erteilt wird, zuerst in vorbereitender
Weise innerhalb zweier Jahre an der Forstlehranstalt
Aschaffenburg, dann innerhalb weiterer zwei Jahre an der Universität