Metadata : Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913.

VIII  Inhaltsverzeichnis.

IV.

10.

10a.

Seite
Schlußbestimmungen.
§  36.  Aufrechterhaltung  der  Staatsverträge  von  Bundesstaaten  mit
ausländischen  Staaten.  .....  ...  155
Bancroftverträge  156.
8  37.  Aufhebungsklausel...  .....  ...  163
g  38.  Kosten  der  Einbürgerungsurkunden  usw...  .  .  ..  164
§  39.  Ausführungsvorschriften  des  Bundesrass  ...  164
Heimatscheine  164;  Staatsangehörigkeitsausweise  165.
§  40.  Verwaltungsstreitverfaren  166
§  41.  Inkrafttreten  dieses  Gesettes  168
Anhang.
Anlagen.

Bundesratsbeschlüsse  vom  29.  November  1913.  Zur  Ausführung  des
Reichs=  und  Staatsangehörigkeitsgesetzes

Muster  für  die  Aufnahme--,  Einbürgerungs=  und  Entlassungsurkunden,
  sowie  für  die  Urkunden  die  zur  Bescheinigung  der  Staatsangehörigkeit
  denen  169
Gesetz  über  die  Freizügigkeit  vom  1.  November  18606655  177
Übereinkunft  zwischen  dem  Deutschen  Reich  und  der  Französischen
Republik,  betreffend  die  Staatsangehörigkeit  derjenigen  Personen,
die  sich  in  den  am  4.  November  1911  zwischen  Deutschland  und
Frankreich  ausgetauschten  Gebieten  in  Aquatorial-Afrika  befinden  180
Gesetze  über  Heimat,  Verehelichung  und  Aufenthalt  in  Bayern  vom
16.  April  1868,  in  der  Fassung  vom  30.  Juli  199  181
Reichsgesetz  über  den  Unterstützungswohnsitz.  Vom  30.  Mai  1908  200
Verfügung  vom  27.  September  1906,  betreffend  uneheliche  Kinder
belgischer,  französischer,  italienischer,  luxemburgischer  und  niederländischer
  Müütr  214
Gesetz,  betreffend  die  Eheschließung  und  die  Beurkundung  des
Personenstandes  von  Bundesangehörigen  im  Auslande.  Vom
4.  Mai  18707070.„  217
Erkenntnis  des  Preußischen  Oberverwaltungsgerichts  vom  25.  Januar
1883.  Über  die  Aufnahme  neu  anziehender  Personen  222

.  Württembergisches  Gesetz,  betreffend  die  Gemeindeangehörigkeit,

vom  16.  Juni  18888588  234
Zirkular  an  sämtliche  Königliche  Regierungspräsidenten  und  an  den
Königlichen  Polizeipräsidenten  in  Berlin  vom  28.  Juli  1894,  betreffend
die  Auslegung  und  Anwendung  des  §  3  des  Freizügigkeitsgesetzes  236
Zirkular  an  sämtliche  Königlichen  Regierungspräsidenten  und  an  den
Königlichen  Polizeipräsidenten  in  Berlin  vom  24.  Januar  1895,  betreffend
  die  Auslegung  und  Anwendung  des  §  3  Absatz  2  des  Freizügigkeitsgesetkttsssss.
  239

10  b.  Zirkular  an  dieselben  vom  7.  Februar  1895,  betr.  die  Auslegung  und

Anwendung  des  §  3  Absatz  2  des  Freizügigkeitsgesetzes  240