Full text: Deutsches Kolonialblatt. XX. Jahrgang, 1909. (20)

G 76 20 
4. Die zollfreie Einfuhr von Waren, außer 
Spirituosen, welche in der portugiesischen 
Provinz Mozambiquc erzeugt sind. 
(The Board of Trade Journal.) 
Erlaudnisscheine für die Einkuhr derauschender 
Getränke in die Oranjeflußholonie. 
Laut einer in der „Orange River Colony 
Government Gazette“ vom 14. November 1908 
erfolgten Bekanntmachung vom 11. November 1908 
verstößt die Einfuhr berauschender Getränke in 
die Oranjeflußkolonie, ohne daß im voraus ein 
Einfuhrerlaubnisschein beschafft ist, gegen die Be- 
stimmungen der Liquor Licensing Ordinance 
Nr. 8 vom Jahre 1903, die in Zukunft streng 
durchgeführt werden sollen. 
Die Erlaubnisscheine, welche für berauschende 
Getränke gefordert werden bei der Einfuhr in 
Mengen, die nicht geringer sind als diejenigen, für 
deren Verkauf eine Großverkaufslizenz erfordert 
  
  
Magistrate“ oder „Special Justice of the Peace“:; 
in einem solchen Erlaubnisscheine muß die nähere 
Bezeichnung und Menge des zur Einfuhr be- 
stimmten Getränkes sowie der Ort, woher es be- 
zogen und wohin es zu liefern ist, und ferner, 
ob es in Südafrika hergestellt oder aus über- 
seeischen Ländern eingeführt ist, ersichtlich gemacht 
werden. 
(Ihe Board of Trade Journal.) 
Beschränkung der Einfuhr von Bienen, bonig 
und Wachs in die Kapholonie. 
Laut einer Proklamation der Regierung der 
Kapkolonie, Nr. 394 vom Jahre 1908, ist die 
Einfuhr von Bienen sowie ihrer Larven und Eier 
in die Kapkolonie, außer für die Regierung der 
Kolonie. verboten. Die Einfuhr von Honig und 
Bienenwachs (einschließlich der künstlichen Waben) 
ist nur mit vorher eingeholter schriftlicher Er- 
laubnis des Ministers für Landwirtschaft gestattet. 
  
  
  
  
wird, sind im voraus erhältlich bei einem (Ebenda.) 
„Resident Magistrate“, „Assistant Resident 
Vermischtes. 
bie Bevölwerung der Kappolonie. 1891: Weiße 24,68 v.H., Nichtweiße 75,32 v.O 
Die Bevölkerung der Kapkolonie in ihren 1901 24,05 — 75,85. 
gegenwärtigen Grenzen wird im Statistical Re-1907, -24,35 OD 75,65 
gister 1907 am Schlusse des verflossenen Jahres auf 
insgesamt 2 507 500 Köpfe, und zwar 610 680 
Weiße und 1 896 820 Farbige, d. h. Eingeborene 
(Kaffern, Fingos, Betschnana-Hottentotten), Asiaten 
und Mischlinge, geschätzt. Ein Vergleich dieser 
Bevölkerungsziffern mit den Ergebnissen der beiden 
BVolkszählungen von 1891 und 1904 erbringt 
folgendes Resultat: 
Gebiet der Kapkolonte von 1891 
Weiße Nichtweiße Total 
Zählung von 1891: 376987 1150237 1527224 
Zählung von 1904: 569 441 1553541 2122982 
Gebiet der Kapkolonie von 1904 u. 1907 *) 
Weiße Nichtweiße Total 
Zählung von 1904: 579741 1830 063 2409804 
Schätzung 
Ende 1907: 610680 1896 820 2507500 
Was den Prozentsatz der weißen zur farbigen 
Bevölkerung der Kolonie anlangt, so stellte er 
sich, wie folgt: 
] Dazugekommen sind gegenüber 1891 die Gebicte 
von Pondoland und British Betschuanaland. 
  
Das Verhältnis der weißen Rasse zur farbigen 
Bevölkerung ist demnach in den gedachten Jahren 
ungefähr das gleiche (1: 3) geblieben. Innerhalb 
der Grenzen der Kolonie, wie sie zur Zeit der 
Zählung von 1891 bestanden, ist die Bevölkerung 
von 1891 auf 1904 (dem Jahre der letzten amt- 
lichen Zählung), wie folgt, angewachsen: Weiße 
um 51,05 v. H., Bantustämme um 38,28 v. H., 
Misch= und sonstige farbige Rassen um 26,42 v.O. 
Die durchschnittliche Bevölkerungsdichte betrug 
Ende 1907 bei einem Gesamtflächeninhalt von 
276995 englischen Quadratmeilen ungefähr 9 Ein- 
wohner auf die Quadratmeile, und zwar 2,2 Weiße 
und 6,8 Farbige. Innerhalb der einzelnen Teile 
der Kolonie unterliegt die Bevölkerungsdichte 
natürlich sehr erheblichen Schwankungen. So 
weist der am dichtesten besiedelte Kapdistrikt mit 
213 167 Scelen etwa die dreißigfache Bevölke- 
rungszahl auf von dem ungefähr 16 mal so 
großen, der Südostecke des deutsch-südwestafri- 
kanischen Schutzgebiets benachbarten Distrikt Kenhart 
(6909 Einwohner).
	        
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