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4. Die zollfreie Einfuhr von Waren, außer
Spirituosen, welche in der portugiesischen
Provinz Mozambiquc erzeugt sind.
(The Board of Trade Journal.)
Erlaudnisscheine für die Einkuhr derauschender
Getränke in die Oranjeflußholonie.
Laut einer in der „Orange River Colony
Government Gazette“ vom 14. November 1908
erfolgten Bekanntmachung vom 11. November 1908
verstößt die Einfuhr berauschender Getränke in
die Oranjeflußkolonie, ohne daß im voraus ein
Einfuhrerlaubnisschein beschafft ist, gegen die Be-
stimmungen der Liquor Licensing Ordinance
Nr. 8 vom Jahre 1903, die in Zukunft streng
durchgeführt werden sollen.
Die Erlaubnisscheine, welche für berauschende
Getränke gefordert werden bei der Einfuhr in
Mengen, die nicht geringer sind als diejenigen, für
deren Verkauf eine Großverkaufslizenz erfordert
Magistrate“ oder „Special Justice of the Peace“:;
in einem solchen Erlaubnisscheine muß die nähere
Bezeichnung und Menge des zur Einfuhr be-
stimmten Getränkes sowie der Ort, woher es be-
zogen und wohin es zu liefern ist, und ferner,
ob es in Südafrika hergestellt oder aus über-
seeischen Ländern eingeführt ist, ersichtlich gemacht
werden.
(Ihe Board of Trade Journal.)
Beschränkung der Einfuhr von Bienen, bonig
und Wachs in die Kapholonie.
Laut einer Proklamation der Regierung der
Kapkolonie, Nr. 394 vom Jahre 1908, ist die
Einfuhr von Bienen sowie ihrer Larven und Eier
in die Kapkolonie, außer für die Regierung der
Kolonie. verboten. Die Einfuhr von Honig und
Bienenwachs (einschließlich der künstlichen Waben)
ist nur mit vorher eingeholter schriftlicher Er-
laubnis des Ministers für Landwirtschaft gestattet.
wird, sind im voraus erhältlich bei einem (Ebenda.)
„Resident Magistrate“, „Assistant Resident
Vermischtes.
bie Bevölwerung der Kappolonie. 1891: Weiße 24,68 v.H., Nichtweiße 75,32 v.O
Die Bevölkerung der Kapkolonie in ihren 1901 24,05 — 75,85.
gegenwärtigen Grenzen wird im Statistical Re-1907, -24,35 OD 75,65
gister 1907 am Schlusse des verflossenen Jahres auf
insgesamt 2 507 500 Köpfe, und zwar 610 680
Weiße und 1 896 820 Farbige, d. h. Eingeborene
(Kaffern, Fingos, Betschnana-Hottentotten), Asiaten
und Mischlinge, geschätzt. Ein Vergleich dieser
Bevölkerungsziffern mit den Ergebnissen der beiden
BVolkszählungen von 1891 und 1904 erbringt
folgendes Resultat:
Gebiet der Kapkolonte von 1891
Weiße Nichtweiße Total
Zählung von 1891: 376987 1150237 1527224
Zählung von 1904: 569 441 1553541 2122982
Gebiet der Kapkolonie von 1904 u. 1907 *)
Weiße Nichtweiße Total
Zählung von 1904: 579741 1830 063 2409804
Schätzung
Ende 1907: 610680 1896 820 2507500
Was den Prozentsatz der weißen zur farbigen
Bevölkerung der Kolonie anlangt, so stellte er
sich, wie folgt:
] Dazugekommen sind gegenüber 1891 die Gebicte
von Pondoland und British Betschuanaland.
Das Verhältnis der weißen Rasse zur farbigen
Bevölkerung ist demnach in den gedachten Jahren
ungefähr das gleiche (1: 3) geblieben. Innerhalb
der Grenzen der Kolonie, wie sie zur Zeit der
Zählung von 1891 bestanden, ist die Bevölkerung
von 1891 auf 1904 (dem Jahre der letzten amt-
lichen Zählung), wie folgt, angewachsen: Weiße
um 51,05 v. H., Bantustämme um 38,28 v. H.,
Misch= und sonstige farbige Rassen um 26,42 v.O.
Die durchschnittliche Bevölkerungsdichte betrug
Ende 1907 bei einem Gesamtflächeninhalt von
276995 englischen Quadratmeilen ungefähr 9 Ein-
wohner auf die Quadratmeile, und zwar 2,2 Weiße
und 6,8 Farbige. Innerhalb der einzelnen Teile
der Kolonie unterliegt die Bevölkerungsdichte
natürlich sehr erheblichen Schwankungen. So
weist der am dichtesten besiedelte Kapdistrikt mit
213 167 Scelen etwa die dreißigfache Bevölke-
rungszahl auf von dem ungefähr 16 mal so
großen, der Südostecke des deutsch-südwestafri-
kanischen Schutzgebiets benachbarten Distrikt Kenhart
(6909 Einwohner).