Full text: Deutsches Kolonialblatt. XX. Jahrgang, 1909. (20)

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Nachweisung der dei den Jollämtern des Schutzgebiets Togo im Oonat Uovember 1908 fällig 
gewordenen Jollbeträge. 
(Vgl. „Deutsches Kol. Bl.“ 1909, Nr. 2, S. 61.) 
  
— — — — — —— 
  
  
  
  
  
  
  
  
Gesamtbetrag der fällig gewordenen Zölle im obigen G 
ä Monat des Rechnungsjahres egen den gleichen 
Namen der Zollämter chnungsjah # Zeitraum des 
bei welchen die Zölle 1908 1907 Vorjahres 
fällig geworden sind Einfuhr Ausfuhr ZusammenEinfuhr Ausfuhr Zusammen mehr weniger 
M - Jl- J- Il I M. ¼. 
Lome Zollamt 541,20 225,75 1 92 769,9583 041,35 244,00 83 285,359 11,60 – 
Anecho . - — — — 24 721,70 55,50 24 777,20 – 21777.20 
Agbanake 133,95 7, 75 141.70 164,80 3,00 167,80 — 26,10 
Tokpli. 149,15 0,50 149,951 138,70 3.75 143,45 — 
Noepe - 1376,70 706.00 2 082, 7 7550 398,25 1 973.,75 108,95 — 
Ho Zollhebestelle 419.10 564.25 983,35 887,.25 693,00 1 580,25 — 596,90 
Kpandu - 274,15 142,.75 416,90 325,70 130,00 455.70 — 38.80 
Kete-Kratschi - 254,65 7.00 261.65 232,00 4.75 236,.75 24,90 – 
Tetetu. - 28,00. — 28,00 71,30 — 71.30 — 13.30 
Agome-Palime 150,35. — 150,35 —. — — 150,35i —- 
Im ganzen.30 55 154045 11552 112 6055 0 242 
· —«15707,00 
Deutsch-Südwestafrika. Deutschland zu beziehen. Dadurch, daß die 
Hörderung der Wollschafzucht. 
Nachdem das Protokoll der am 16. Juli vor. Is. 
im Reichs-Kolonialamt stattgehabten Beratung 
über die Förderung der Wollschafzucht in 
Deutsch-Südwestafrika dem Kaiserlichen Gou- 
vernement in Windhuk vorgelegen hat, können 
nunmehr die wichtigsten Ergebnisse jener Konferenz 
mitgeteilt werden. 
Auf die Frage, welche Rassen für den Import 
nach Südwestafrika zu empfehlen seien, einigte 
sich die Versammlung zur Annahme nachstehender 
Resolutionen: 
1. Nur Merinorassen kommen für Südwest- 
afrika in Frage. 
2. Tiere von mittlerer Größe mit geschlossenem 
Bließ sind entschieden zu bevorzugen, gleichviel 
ob sie Tuch-- oder Kammwolle liefern. 
3. Das sogenannte Crossbred ist von der 
Wollschafzucht auszuschließen. 
4. Bei Behandlung der einschlägigen Fragen 
ist das wirtschaftliche Interesse der Kolonie zu- 
nächst ohne Rücksicht auf die heimische Industrie 
in den Vordergrund zu stellen. 
Ferner einigte man sich dahin, daß das Zucht- 
vieh soweit als möglich aus Deutschland ein- 
geführt werden soll, im übrigen aber grundsätz- 
liche Bedenken gegen die Einfuhr aus der Kap- 
kolonie und aus Australien nicht zu erheben seien, 
wenn auch Australien als Bezugsland nur unter 
besonderen Vorfichtsmaßregeln in Betracht kommen 
dürfe. Böcke seien, wenn möglich, nur aus 
  
Mutterschafe vorläufig aus anderen Gebieten be- 
zogen werden müssen, ergibt sich schon von selbst 
eine Verteilung auf verschiedene Gebiete. 
Bezüglich der Vorbereitung der aus Deutsch- 
land zu Überführenden Tiere für die Reise ist 
folgendes zu beachten: 
1. Nur kurz vor der Reise belegte Tiere sind 
zu transportieren. Transport im vorgeschrittenen 
Stadium der Mutterschaft ist zu vermeiden. 
2. Während der Überfahrt sind die Tiere 
möglichst trocken zu halten, weil sie sonst nabel- 
krank werden. 
3. Wenn die Käufer damit einverstanden sind, 
soll man die Tiere vorher scheren, da sie dann 
den Transport durch die heiße Zone besser ver- 
tragen. 
Bei der 
zuchten ist 
1. von Zeit zu Zeit eine Auffrischung des 
Blutes durch neue Importe von Deutschland aus 
zu bewirken, um einer durch das Klima bedingten 
Entartung vorzubeugen. 
2. Im Interesse der Gleichmäßigkeit der Zucht 
ist es wünschenswert, in der Kolonie Tierzucht- 
inspektoren anzustellen, die als Autoritäten für 
die Farmer zu gelten hätten und möglichsten 
Einfluß auf diese gewinnen müßten. Hierbei ist 
nicht an die sogenannten Schäfereidirektoren nach 
heimischem Vorbilde gedacht, weil den Tierzucht- 
inspektoren auch die Aufsicht über die Rindvieh- 
zucht zufallen müßte. 
Unterhaltung von Stamm-
	        
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