123 20
Nachweisung der dei den Jollämtern des Schutzgebiets Togo im Oonat Uovember 1908 fällig
gewordenen Jollbeträge.
(Vgl. „Deutsches Kol. Bl.“ 1909, Nr. 2, S. 61.)
— — — — — ——
Gesamtbetrag der fällig gewordenen Zölle im obigen G
ä Monat des Rechnungsjahres egen den gleichen
Namen der Zollämter chnungsjah # Zeitraum des
bei welchen die Zölle 1908 1907 Vorjahres
fällig geworden sind Einfuhr Ausfuhr ZusammenEinfuhr Ausfuhr Zusammen mehr weniger
M - Jl- J- Il I M. ¼.
Lome Zollamt 541,20 225,75 1 92 769,9583 041,35 244,00 83 285,359 11,60 –
Anecho . - — — — 24 721,70 55,50 24 777,20 – 21777.20
Agbanake 133,95 7, 75 141.70 164,80 3,00 167,80 — 26,10
Tokpli. 149,15 0,50 149,951 138,70 3.75 143,45 —
Noepe - 1376,70 706.00 2 082, 7 7550 398,25 1 973.,75 108,95 —
Ho Zollhebestelle 419.10 564.25 983,35 887,.25 693,00 1 580,25 — 596,90
Kpandu - 274,15 142,.75 416,90 325,70 130,00 455.70 — 38.80
Kete-Kratschi - 254,65 7.00 261.65 232,00 4.75 236,.75 24,90 –
Tetetu. - 28,00. — 28,00 71,30 — 71.30 — 13.30
Agome-Palime 150,35. — 150,35 —. — — 150,35i —-
Im ganzen.30 55 154045 11552 112 6055 0 242
· —«15707,00
Deutsch-Südwestafrika. Deutschland zu beziehen. Dadurch, daß die
Hörderung der Wollschafzucht.
Nachdem das Protokoll der am 16. Juli vor. Is.
im Reichs-Kolonialamt stattgehabten Beratung
über die Förderung der Wollschafzucht in
Deutsch-Südwestafrika dem Kaiserlichen Gou-
vernement in Windhuk vorgelegen hat, können
nunmehr die wichtigsten Ergebnisse jener Konferenz
mitgeteilt werden.
Auf die Frage, welche Rassen für den Import
nach Südwestafrika zu empfehlen seien, einigte
sich die Versammlung zur Annahme nachstehender
Resolutionen:
1. Nur Merinorassen kommen für Südwest-
afrika in Frage.
2. Tiere von mittlerer Größe mit geschlossenem
Bließ sind entschieden zu bevorzugen, gleichviel
ob sie Tuch-- oder Kammwolle liefern.
3. Das sogenannte Crossbred ist von der
Wollschafzucht auszuschließen.
4. Bei Behandlung der einschlägigen Fragen
ist das wirtschaftliche Interesse der Kolonie zu-
nächst ohne Rücksicht auf die heimische Industrie
in den Vordergrund zu stellen.
Ferner einigte man sich dahin, daß das Zucht-
vieh soweit als möglich aus Deutschland ein-
geführt werden soll, im übrigen aber grundsätz-
liche Bedenken gegen die Einfuhr aus der Kap-
kolonie und aus Australien nicht zu erheben seien,
wenn auch Australien als Bezugsland nur unter
besonderen Vorfichtsmaßregeln in Betracht kommen
dürfe. Böcke seien, wenn möglich, nur aus
Mutterschafe vorläufig aus anderen Gebieten be-
zogen werden müssen, ergibt sich schon von selbst
eine Verteilung auf verschiedene Gebiete.
Bezüglich der Vorbereitung der aus Deutsch-
land zu Überführenden Tiere für die Reise ist
folgendes zu beachten:
1. Nur kurz vor der Reise belegte Tiere sind
zu transportieren. Transport im vorgeschrittenen
Stadium der Mutterschaft ist zu vermeiden.
2. Während der Überfahrt sind die Tiere
möglichst trocken zu halten, weil sie sonst nabel-
krank werden.
3. Wenn die Käufer damit einverstanden sind,
soll man die Tiere vorher scheren, da sie dann
den Transport durch die heiße Zone besser ver-
tragen.
Bei der
zuchten ist
1. von Zeit zu Zeit eine Auffrischung des
Blutes durch neue Importe von Deutschland aus
zu bewirken, um einer durch das Klima bedingten
Entartung vorzubeugen.
2. Im Interesse der Gleichmäßigkeit der Zucht
ist es wünschenswert, in der Kolonie Tierzucht-
inspektoren anzustellen, die als Autoritäten für
die Farmer zu gelten hätten und möglichsten
Einfluß auf diese gewinnen müßten. Hierbei ist
nicht an die sogenannten Schäfereidirektoren nach
heimischem Vorbilde gedacht, weil den Tierzucht-
inspektoren auch die Aufsicht über die Rindvieh-
zucht zufallen müßte.
Unterhaltung von Stamm-