Metadaten : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1915 (2)

Nr.  181.  971

Regierungs-Blatt

für  das
Großherzogtum  Meckleuburg-Schwerin.
Jahrgang  1915.
Ausgegeben  Schwerin,  Sonnabend,  den  13.  November  1915.

 

 

 

Inhalt.
II.  Abteilung.  (1)  Bekanntmachung,  betreffend  Anordnungen  der  Landesbehörde  für
Volksernährung.  (2)  Bekanntmachung,  betreffend  Höchstpreise  für  Benzolspiritus.


 

II.  Abteifung.

(1)  Bekanntmachung  vom  12.  November  1915,  betreffend  Anordnungen  der
Landesbehörde  für  Volksernährung.

Die  nachstehend  abgedruckten,  von  der  Landesbehörde  für  Volksernährung
erlassenen  Anordnungen  für  die  Versorgung  der  Binnenschiffer  mit  Brot  und
Mehl  werden  hierdurch  zur  allgemeinen  Kenntnis  gebracht.

Schwerin,  den  12.  November  1915.

Großherzoglich  Mecklenburgisches  Ministerium  des  Innern.
L.  v.  Meerheimb.

Nachdem  die  Reichsgetreidestelle  auf  Grund  der  ihr  durch  §  50  Abf.  II  der
Bundesratsverordnung  über  den  Verkehr  mit  Brotgetreide  und  Mehl  aus  dem  Erntejahr
  1915  vom  28.  Juni  1915  verliehenen  Befugnis  allgemeine  Bestimmungen  für  die
Versorgung  der  Binnenschiffer  mit  Brot  und  Mehl  innerhalb  des  Deutschen  Reiches

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