Metadata : Lehrbuch des Deutschen Staatsrechts.

172  Erster  Teil.  Viertes  Buch.  $  59.

Forderungen  fanden  sowohl  in  Anträgen,  welche  in  der  badischen
und  hessischen  zweiten  Kammer  gestellt  wurden,  als  in  den  Verhandlungen
  der  Heidelberger  Versammlung  vom  5.  März  und  des
sogenannten  „Vorparlamentes*  zu  Frankfurt  a.  M.  (einer  von
keiner  amtlich  dazu  ermächtigten  Seite  einberufenen  Versammlung
von  Landtagsabgeordneten,  Ständemitgliedern,  Gemeindevertretern,
Privatpolitikern  aller  Art&  ihren  Ausdruck.

Der  Bundestag  faßte  plötzlich,  unter  dem  Druck  dieser  Bewegungen,
  großenteils  ohne  Instruktionseinholung,  eine  Reihe  der
einschneidendsten  Beschlüsse,  Am  93.  März  wurde  den  einzelnen
Staaten  freigestellt,  die  Zensur  aufzuheben  und  Preßfreiheit  bei
sich  einzuführen?,  am  9.  März  nahm  der  Bund  den  deutschen
Reichsadler  mit  der  Umschrift  „Deutscher  Bund“  als  Bundeswappen
  und  die  Farben  schwarz-rot-gold  als  Bundesfarben  an®.
Ein  B.  B.  vom  2.  April  schaffte  die  sogenannten  Ausnahmegesetze
ab*,  ein  gleicher  vom  7.  April  ordnete  die  Wiederveröffentlichung
der  Bundesprotokolle  an.  Am  10.  März  hatte  die  Bundesversammlung
  die  Regierungen  eingeladen,  Männer  des  allgemeinen
Vertrauens,  und  zwar  für  jede  der  17  Stimmen  des  Engeren  Rates
einen,  abzuordnen,  um  die  Bundesversammlung  bei  der  Revision
der  Bundesverfassung  zu  unterstützen®.  Diese  traten  alsbald  zusammen
  und  überreichten  am  26.  April  den  Entwurf  eines  deutschen
Reichsgrundgesetzes’.  Inzwischen  war  durch  B.B.  vom  30.  März
und  7.  April  die  Berufung  einer  konstituierenden  Nationalversammlung
  angeordnet  worden®,  welche  nach  einem  weiteren
Beschlusse  vom  26.  April?  am  13.  Mai  in  Frankfurt  a.  M.  zusammentreten
  sollteb,

Vgl.  v.  Sybel  a.  a.  O.  1  147,  148,  150  ff.
Meyer,  Corp.  jur.  Confoed.  German.  3  460  ff.
Meyer  a.  a.  O.  465.
.  Meyer  a.  a.  O.  475.
.  Meyer  a.  a.  O.  479.
.v,  Meyer  a.  a.  O.  465  u.  466.

7  G.v.  Meyer  a.a.O.  490  ff.;  Roth  und  Merck  a.a.O.  1  370  ff.  Hauptverfasser
  dieses  Entwurfs  waren  Dahlmann  und  Albrecht,  Der  Entwurf  ist
jetzt  auch  abgedruckt  in  Bindings  Deutschen  Staatsgrundgesetzen,  Heft  2,
4.  A.  (1914)  97  ff.  Über  ihn  Hübner,  Der  Verfassungsentwurf  der  17  Vertrauensmänner
  [Vortrag,  gehalten  auf  dem  Internationalen  Kongreß  in  London
1913,  abgedruckt  in  Essays  in  legal  history,  edited  by  Paul  Vinogradoft,
Oxford  1913,  384  ff].

8  G.v.  Meyer  a.  a.  O.  468  u.  479.

9%  G.  v.  Meyer  a.  a.  O.  489.

b  Der  B.B.  vom  30.  März  schrieb  vor,  daß  in  jedem  zum  Deutschen
Bunde  gehörigen  Staate  zu  der  Nationalversammlung  auf  je  70000  Seelen
der  Bevölkerung  ein  Abgeordneter  gewählt  werden  solle,  und  zwar  „auf
verfassungsmäßig  bestehendem  Wege“,  d.  Ih.  nach  Maßgabe  des  in  jedem
Staate  geltenden  Landtagswahlrechts.  Das  Vorparlament  (s.  oben  im  Text)
:demokratisierte  diesen  Beschluß  am  nächsten  Tage,  dem  31.  März,  dahin,
daß  nicht  auf  70000,  sondern  auf  50000  Einwohner  ein  Abgeordneter  entfallen
  solle,  und  daß  die  Wahl  überall  nach  allgemeinerın  und  gleichem
Stimmrecht  zu  vollziehen  sei.  Ferner  beschloß  das  Vorparlament,  daß  das
solchergestalt  zu  wählende  Parlament  die  neue  deutsche  Verfassung  nicht,

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