Full text: Deutsches Kolonialblatt. XX. Jahrgang, 1909. (20)

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Schafen 54 843 (59 454), Zinn, Erz 73 581 
(116 649) Tabak 103 591 (99534) und Schaf- 
wolle 226 908 (225 225). 
Zu Vorstehendem ist zu bemerken, daß die 
Steigerung der Ausfuhr im Jahre 1908 fast ganz 
auf den Goldbergbau entfällt, der über 2000000 S 
mehr als in dem vorhergehenden Jahre an das 
Ausland abgegeben hat. Die Ausfuhr von 
Diamanten ist gegen das Jahr 1907 zwar der 
Karatmenge nach um die Hälfte gestiegen, der 
Wert ist dagegen annähernd der gleiche geblieben. 
Die Zunahme der Ausfuhr in Kornfrüchten endlich 
ist auf die Bemühungen um die Verfrachtung 
und den Verkauf in Europa zurückzuführen. 
(Nach einem Berichte des Kaiserl. Konsulats in Pretoria.) 
Der Kußenhandel der kranzösischen Kolonien 
im ersten balbjahre 1908. 
Der Außenhandel der französischen Kolonien 
bewertete sich im ersten Halbjahre 1908 auf 
524 360 968 Fr.; davon entfielen auf die Ein- 
fuhr 252 831 285 Fr. und die Ausfuhr 
271 529 683 Fr. Gegen denselben Zeitraum 
des Jahres 1907 stellt sich die Einfuhr um 
3663578 Fr. und die Ausfuhr um 12476201 Fr. 
geringer; der gesamte Außenhandel ist mithin in 
dem ersten Halbjahre 1908 gegen das gleiche 
Halbjahr 1907 um 16 139779 Fr. zurück- 
gegangen. « 
Die hauptsächlichsten Kolonien waren im 
Jahre 1908 an dem Handel mit folgenden 
Werten (in Franken) beteiligt: 
Kolonien Einfuhr Ausfuhr Insgesamt 
Senegambien 29 338 784 29 055 634 58 394 418 
Französ. Guinea 5 380 0066 8 986 784 14 366 880 
Elfenbeinküste 7 467 807 5 020 427 12 488 234 
Dahomey 5 407510 6597 890 12 005 400 
Franz. Kongogebiet 5 411 639 7 665 700 13 077 339 
RNéeunion 5 476 811 6561 535 12 038 346 
Madagaskar. 14 425 560 10 482 709 24 908 269 
Somali-Küxfte 6 791 171 10 854 611 17 645 782 
Franz. Niederlassun- 
gen in Vorder- 
indien. 3 687 788 13 713 934 17 401 722 
Indochina 136 223 788 127 536 995 263 760 783 
Saint-Pierre und 
Miquelon. 3317733 2794 752 6 112 485 
Guadeloupe. 7972 288 15 419 635 23 390 923 
Martiniqgue . 8 979 304 15 768 727 24 738 031 
Guayana. . 5 618 357 5 978303 11 596660 
Neu-Kaledonien 5 189 114 4144 401 9333 915 
  
Insgesamt (ein- 
schließl. anderer) 252 831 285 271 529 683 524 360 968 
An dem eingangs erwähnten Rückgange des 
Handels gegen das Jahr 1907 sind insbesondere 
beteiligt: Französisch-Guinea, die Kolonien der 
Elfenbeinküste, das französische Kongogebiet, Mada- 
gaskar, die Somali-Küste, die französischen Nieder- 
  
lassungen in Vorderindien und vor allem Indo- 
china. Letzteres hat in seinem Handel gegen das 
erste Halbjahr 1907 einen Rückgang von rund 
11 Millionen Franken (1,9 Millionen bei der 
Einfuhr und 9,1 Millionen bei der Ausfuhr) zu 
verzeichnen. Der Rückgang der Einfuhr beruht 
darauf, daß nach Beendigung der Bahnbauten 
die bisherige Einfuhr von Eisenbahnmaterialien 
fortgefallen ist. Das sehr erhebliche Sinken der 
Ausfuhr hat dagegen darin seinen Grund, daß 
trotz der guten Durchschnittsernte die Erträgnisse 
des ersten Halbjahres 1908 weit hinter den Ziffern 
des vorhergehenden Jahres zurückgeblieben sind, 
welches eine ungewöhnlich reiche Ernte aufzu- 
weisen hatte. (Bulletin de l'Office Colonial.) 
"Daßregein Jur Verhültung der Einschleppung von 
Rindviebtuberkulose in die Kaopkolonie. 
Nach einer Proklamation der Regierung der 
Kapkolonie vom 23. Oktober 1908, betreffend 
Maßregeln zur Verhütung der Einschlep- 
pung von Rindviehtuberkulose, ist die über- 
seeische Einfuhr nur über die Häfen Kapstadt, 
Port Elizabeth und East London gestattet. Wäh- 
rend früher die Impfung und Quarantäne für 
eingeführtes Vieh wegfiel, wenn ein entsprechendes 
Gesundheitszeugnis eines ausländischen Veterinärs 
beigebracht werden konnte, verordnet die neue 
Veröffentlichung die tierärztliche Behandlung des 
Viehes ausnahmslos. 
Die Bestimmungen kommen nicht zur An- 
wendung auf Vieh, das die Kapkolonie lediglich 
auf dem Durchfuhrwege nach anderen Kolonien 
oder Staaten Südafrikas berührt, sowie auf 
Schlachtvieh, das der Veterinärbeamte für gesund 
erachtet. 
(Nach einem Bericht des Kais. Generalkonsuls 
in Kapstadt.) 
  
Handelsvertrag zwischen Frankreich und Athiopien. 
Zwischen der Französischen Republik und 
Athiopien ist unter dem 10. Januar 1908 ein 
Freundschafts= und Handelsvertrag abgeschlossen 
worden, der am 5. April d. Is. in Kraft treten 
und zehn Jahre lang und danach mit einjähriger 
Kündigungsfrist in Wirksamkeit bleiben sollte. 
Der im Journal okkiciel de la République 
Française vom 10. März d. Is. veröffentlichte 
Vertrag enthält u. a. die Bestimmung, daß fran- 
zösische Waren in Athiopien mit 10 v. H., Wein, 
Schaumwein, Bier und alkoholfreie Getränke in- 
dessen nur mit 8 v. H. des Wertes am Be- 
stimmungsorte verzollt werden sollen. An die 
Stelle des Wertes am Bestimmungsorte soll als
	        
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