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Der Sammlung ist auch in diesem Jahre ein
nach Schutzgebieten und Materien sachlich geord-
netes Inhaltsverzeichnis sowie ein alphabe-
tisches Register beigegeben. Das letztere ist, was
sehr dankenswert erscheint, trotz knapper Fassung
ausführlicher gehalten als in den Vorjahren. Auch
sind jetzt im zweiten Teil — für den dritten Teil
Kiautschon war dies schon früher geschehen —
Hinweisungen auf die amtlichen Publikationsblätter
(Anzeiger für Deutsch-Ostafrika, Amtsblatt für
Kamerun und Togo usw.) ausgenommen worden.
Geh. Leg. Rat z. D. v. Koenig: Handbuch des
deutschen Konsularwesens. Siebente, ver-
besserte Auflage. Berlin 1909. v. Deckers
Verlag (G. Schenck), Königl. Hofbuchhandlung,
SW19, Jerusalemerstraße 56. Preis für das
zweibändige Exemplar 18.
Die neueste Auflage des rühmlich bekannten
Koenigschen Handbuches berücksfichtigt alle für die
Praxis in Betracht kommenden Vorschriften, die
bis zum gegenwärtigen Augenblick hinsichtlich des
Konsularwesens ergangen sind. Sie übertrifft an
Umfang die früheren Auflagen beträchtlich. Hinzu-
gekommen ist u. a. ein Abschnitt über die handels-
politischen Beziehungen Deutschlands, der sich —
was ihm einen besonderen Wert verleiht — in
der Hauptsache auf amtliches Material stützt.
Der die Schiffahrtsangelegenheiten betreffende Teil
ist mit Rücksicht auf die inzwischen ergangene
Seemannsordnung vom 2. Juni 1902 gänzlich
umgearbeitet. Auch in dem vom Kassen= und
Rechnmungswesen handelnden Abschnitte sind mehr-
fache Anderungen und Ergänzungen vorgenommen.
Ein dem Auslieferungswesen gewidmeter Para-
graph füllt eine bisher bestehende Lücke aus.
Endlich hat auch die Zahl der im Anhange ab-
gedruckten Gesetze, Verordnungen, Bekannt-
machungen usw. eine erhebliche Vermehrung er-
fahren. U. a. ist die bisher nur schwer zugäng-
liche Allgemeine Dienstinstruktion für die Konsuln,
soweit ihre Bestimmungen noch Geltung haben,
im Anschluß an das Gesetz über die Organisation
der Bundeskonsulate vom 8. November 1867
mit abgedruckt worden.
Auch die vorliegende Auflage des Werkes
zeichnel sich durch eine UÜbersichtlichkeit der Dar-
stellung aus, welche die Orientierung in dem um-
fangreichen Rechtsstoffe wesentlich erleichtert. Die
Sprache ist überall einfach und klar. Da die in
dem Buche behandelten gesetzlichen und sonstigen
Bestimmungen vielfach, teils mittelbar, teils un-
mittelbar, auch für die Kolonien Geltung haben,
wird es auch den Behörden der letzteren als ein
wertvolles Hilfsmittel dienen können.
Wislicenus, Admiralitätsrat und Kapitänleut-
nant a. D.: Deutschlands Seemacht sonst
und jetzt. Nebst einem überblick über die
Geschichte der Seefahrt aller Völker. Erläutert
durch zehn farbige und 89 Textbilder von
Professor Willy Stöwer. Dritte, neubearbeitete
und stark erweiterte Auflage. Leipzig 1909.
Verlag von Friedrich Wilhelm Grunow. Preis
kartoniert # 7, —.
Leutwein: „Du weitest Deine Brust, der
Blick wird freier.“ Kriegs= und Wander-
fahrten in Südwest. Berlin 1909. Deutscher
Kolonial-Verlag (G. Meinecke). Preis brosch.
¾ 2,50, geb. M 3,650.
Deeken, Oberleutnant im Westfälischen Train-
Bataillon Nr. 7: Die Auswanderung nach
den deutschen Kolonien unter Berücksich-
tigung der wirtschaftlichen und klimatischen
Verhältnisse. Eine kolonialwirtschaftliche Studie
unter besonderer Zugrundelegung amtlicher und
halbamtlicher Veröffentlichungen (mit Angaben
über Auskunftsstellen, Rentabilitätsberechnungen
usw.). Berlin 1908. Verlag von Wilhelm
Süsserott (Koloniale Abhandlungen, Heft 2 1/22).
Preis 0, 80.
Pogge-Roggow: Rund um Afriko in siebzig
Tagen. Berlin 1908. Verlag von Wilhelm
Süsserott. Mit Illustrationen. Preis 0,50.
Dr. Soskin: Der Tropenwirt. Landwirt-
schaftlicher Kalender für die Tropen. Hilfs-
taschenbuch für den täglichen Gebrauch. Erster
Jahrgang 1909. Unter Mitwirkung namhafter
Fachmänner. Wismar i. M. Hinstorffsche Ver-
lagsbuchhandlung. Preis geb. 3.
Dr. Burger: Die französischen Wörter ger-
manischen Ursprungs. 2. Auflage. St. Pölten
(Niederösterreich) 1909. Sydys Buchhandlung. Preis
4 0,85.
Vertzehrs-Nachrichten.
Die Postagentur in Nauru (Marschall-Inseln) ist zur Annahme von Postanweisungen nach
Deutschland und zur Abwicklung von Nachnahmen auf Postpaketen und Postfrachtstücken bis 10 kg
aus Deutschland ermächtigt worden.