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jährlichen Ausgaben eines Zöglings für seinen
Aufenthalt in der Anstalt niemals die Gesamt-
summe der oben angeführten Beträge. Diese Kosten
werden nämlich vom Schüler dank einem sinn-
reichen und für jedes ähnliche Institut nachahmens-
werten System nur zum Teil in bar, im übrigen
durch seine Arbeit aufgebracht, die sich aus dem
folgenden ergibt. —
Als die Basis des ganzen Ausbildungsganges
ist von den an der Anstalt abgehaltenen Kursen
der sog. „academic course“ anzusehen; sämtliche
Studierende müssen ihm, sei es als Besucher der
„day school“, sei es als solcher der „night school“,
angehören.
Wie überhaupt die amerikanischen „Colleges“
ihre Hauptaufgabe darin sehen, ihren Angehörigen
eine gute Allgemeinbildung zu gewähren als Er-
gänzung der Schulbildung ohne sofortige In-
angriffnahme eines Fachstudiums, so versucht auch
Hampton zunächst seinen Zöglingen eine ihren
besonderen Lebensverhältnissen entsprechende All-
gemeinbildung zu geben. Dies geschieht vor-
nehmlich in der „day school“, deren Aufgabe es
ist, dieienigen Zöglinge heranzubilden, die sich in
der Hauptsache theoretischen Studien widmen
wollen, gewöhnlich in der Absicht, später an der
Anstalt selbst oder ähnlichen Instituten Lehrer zu
werden. Der Kursus ist ein vierjähriger; die
Studierenden zerfallen dementsprechend in vier
Klassen: „Junior hear“, „Junior middle hear“,
„Senior middle hear“ und „Senior hear“. Dieser
Kursus ist der kostspieligste; allein dem Prinzip
größtmöglichster Billigkeit folgend, sind die Lehr-
pläne so eingerichtet, daß an ein bis zwei Tagen
in der Woche den Schülern Arbeit um Lohn er-
möglicht wird. Was sie auf diese Weise sich ver-
dienen, wird ihnen an Kostgeld abgerechnet. Für
den Neger und Angehörigen der niederen Volks-
schichten darf das zu erreichende Ziel nicht zu
hoch gesteckt werden; der Begriff der Allgemein-
bildung kann nicht der gleiche sein wie an einer
Hochschule. Daher enthält auch der Studienplan
sämtlicher Klassen der „day school“ neben den
üblichen Realfächern das Fach „Manual training“:
Das Bekanntmachen mit den notwendigsten Hand-
werksarbeiten für die Jünglinge und den wich-
tigsten Haushaltungszweigen für die Mädchen.
Außerdem werden sämtliche Zöglinge in die Grund-
lagen der Landwirtschaft im zweiten und dritten
Jahre eingeführt. Individueller Vorliebe wird
nach Möglichkeit Rechnung getragen, so namentlich
im letzten Jahre für diejenigen, die sich zum Lehrer-
beruf ausbilden lassen wollen.
In die „night school“ (Abendschule) lassen
sich alle diejenigen Studenten einschreiben, die
von Anfang an ein Fachstudium (Landwirtschaft
oder ein Gewerbe) ergreifen oder der Anstalt zu-
nächst als sogenannter „work student"“ angehören.
Hier rückt also die theoretische Ausbildung an die
zweite Stelle. Mit Ausnahme des „Manual
training“ werden in der „night school“ sämtliche
Fächer der „day school“ gelehrt; sie zerfällt in
die gleichen Klassen, nur mit der Maßgabe, daß
die Bewältigung des gleichen Pensums in der
„night school“ doppelt so viel Zeit wie in der
„day school“ beansprucht.
Der landwirtschaftliche Studiengang
umfaßt zwei Kurse. Zum Eintritt in den ersten
ist die Beendigung des ersten „Junior hears"“ in
der „night school“ oder der ersten Hälfte des
„Junior hears“ in der „day school“ erforderlich.
Der ganze erste Kursus dauert drei Jahre. Der
Übergang von einem Jahrgang in den nächsten
ist in gleicher Weise von den Fortschritten in der
„night school“ wie in der Fachschule abhängig.
Neben dem theoretischen Unterricht findet eine
gründliche Ausbildung der Schüler in den Farm-
und Meiereiarbeiten sowie den einschlägigen Hand-
werksarbeiten staft. Der zweite landwirtschaftliche
Kursus von einjähriger Dauer umfaßt vor allen
Dingen genauere theoretische Ausbildung (Chemie
usw.) und ist nur den Fortgeschritteneren, welche
den ersten Kursus erfolgreich absolviert haben, offen.
Durch produktive Arbeit kann der Zögling des
„agricultural course“ die Kosten seiner Ausbil-
dung auf 35 bis 50 8 im Jahre herabdrücken
(statt 100 8).
Wie der landwirtschaftliche Kurfus, sind auch
die gewerblichen Kurse nur den Jünglingen
zugänglich. Sie umfassen dreizehn verschiedene
Berufszweige. Mit Ausnahme der Berufe des
Maschinisten, Druckers und Kunsttischlers, wo die
erfolgreiche Vollendung des ganzen „Junior hear“
Eintrittsvorbedingung ist, genügt die gleiche Vor-
bildung wie für den landwirtschaftlichen Kursus.
Die Dauer der Ausbildung ist auf 28 Monate
berechnet bei achtstündigem (im Sommer neun-
stündigem) Arbeitstage in der Fachschule. Abge-
sehen von der durch hervorragende maschinelle
Hilfsmittel unterstützten technischen Ausbildung
erhält der Schüler auch hier Gelegenheit, durch
produktive Arbeit zu verdienen. Wie den 3ög-
lingen der „day school“ wird außerdem hier
gewöhnlich ein wöchentlicher Arbeitstag den
Studenten zugebilligt, an dem sie um Lohn
außerhalb der Fachschule arbeiten können, da sie
namentlich im ersten Jahre noch wenig innerhalb
ihres Fachstudiums produktiv leisten können. Die
Zahl der Schüler in diesen Kursen ist naturgemäß
beschränkt. Durch die Einrichtung der „works
students“ ist jedoch selbst bei Uberfüllung die
Aufnahme in die Anstalt möglich gemacht.