Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXI. Jahrgang, 1910. (21)

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Zieht man hiervon die Ein= und Ausfuhr von 
Münzen ab, so verbleibt für das Jahr 1908 eine 
Wareneinfuhr im Werte von 245 450 L und 
eine Warenausfuhr von 271 658 L. 
Die hauptsächlichsten Einfuhrartikel sind 
wie bisher Baumwollenwaren, Reis und Kola- 
nüsse. Der Wert der eingeführten Baumwollen- 
waren belief sich im Jahre 1908 auf 68 871 L, 
wovon für 57 262 & aus Großbritannien und 
der Rest mit 11 609 T aus anderen Ländern 
bezogen wurden; im Vergleich mit dem Vorjahre 
ist ihre Einfuhr um 13 152 T zurückgegangen. 
Die Reiseinfuhr ist von 71 889 &K im Jahre 1907 
auf 37764 L im Jahre 1908, d. h. um 34 125 K, 
gesunken. Die Einfuhr von Kolanüssen ist ziemlich 
dieselbe geblieben; sie betrug im Jahre 1908 
39794 L gegen 39 942 & im Vorjahre. 
Von dem Gesamtausfuhrwerte entfallen allein 
auf die Erdnußausfuhr 245 084 K (gegen 
256 685 LC im Vorjahre). Ihr gegenüber fallen 
die Werte der übrigen Ausfuhrartikel, wie Kautschuk, 
Palmkerne, Wachs und Häute, wenig ins Gewicht. 
Die Verschiffungen der Erdnüsse richteten sich zum 
weitaus größten Teil nach Frankreich, das für 
204 888 & Erdnüsse aus Gambia bezog. Nach 
Deutschland wurden für 8364 K, nach Holland 
für 11729 8# und nach Großbritannien für 
8238 L Erdnüsse ausgeführt. 
(Colonial Reports Nr. 609.) 
Handel der Goldküste 1908. 
Der Wert des Gesamthandels der Kolonie 
lohne Einrechnung der Münzeinfuhr) bezifferte 
sich im Jahre 1908 auf 4 554 617 K& gegen 
5 007 869 L im vorhergehenden Jahre. Davon 
entfielen im Jahre 1908 (und 1907) auf die 
Einiuhr 2 029 447 (2 366 195) L und auf die 
Ausfuhr 2 525 170 (2 641 674) L. An der 
Einfuhr waren Großbritannien mit 1 476 130 
(1 758 315) L und die britischen Kolonien mit 
56 230 (121 514) K beteiligt; der Rest mit rund 
497 000 (486 000) K entfiel auf andere Länder. 
Unter den letzteren nahm Deutschland mit 
242 023 (233 234) K die erste Stelle ein; dann 
jolgten u. a. Holland mit 96 773 (103 855) E, 
die Vereinigten Staaten mit 24 124 (38 734) S 
und Frankreich mit 8649 (11.540) K. 
Die hauptsächlichsten Artikel der Einfuhr 
bewerteten sich, wie folgt: 
Kleider 79 526 (im Jahre 1907: 82 070) T, 
Glasperlen 32 379 (22 571) L, Baumaterialien 
28259 (32 520) L, Kohlen 32 381 (36 881) E, 
Böttchereiartikel 15 618 (26 133) L, Tauwerk 
24 480 (22 214) L, Baumwollengarn und -zzwirn 
27567 (27 230) L, Baumwollenwaren 414 164 
  
(508 754) L, Mehl 37 314 (28 500) L, Möbel 
20 388 (20704) K, Eisenwaren 55 420 (54 113) E, 
Bauholz 17.227 (30 898) &, Maschinen 149 078 
(161 798) &, Ole, Petroleum 32 909 (27 451) #, 
Parfümerien 25 569 (29 804) E, Nahrungsmittel 
100 013 (88 120) L, Reis 55 712 (42 013) &, 
Seidenwaren 42 949 (50 670) L, Seife 28 354 
(25 164) X, Gin und Genever 57 560 (61 611) L, 
Rum 65 251 (56 335) 2L, andere Spirituosen 
15 760 (15 554) &, Zucker 27 299 (25 360) T, 
Tabak, bearbeitet 16 862 (13 810) L, Tabak, 
unbearbeitet 35 365 (32 602) KE. 
Die Werte der hauptsächlichsten Ausfuhr= 
artikel stellten sich im Vergleiche mit denen im 
Jahre 1907, wie folgt: 
Kakao 540 821 (515089) L, Kolanüsse 84 362 
(78 901) L, Gold 1 151 944 (1 164 676) 2, 
Holz 158 306 (169 458) L, Palmkerne 77 821 
(101 822) L, Palmöl 129 535 (119 468) L, 
Kautschuk 168 144 (333 120) TL. 
Der bedeutendste Hafen der Kolonie ist Se- 
kondi; es ist die Endstation der Sekondi— 
Kumassi-Eisenbahn, welche die Küste mit dem 
Goldgrubenbezirk und mit dem Ashantilande ver- 
bindet. Der Warenumsatz über diesen Hafen er- 
reicht einen Wert von 2 121 420 K. Der nächst- 
bedeutende Hafen ist Accra mit einem Waren- 
umsatze von 875 161 T, er ist der Sitz der Re- 
gierung und der bedeutendste Verschiffungshafen 
für Kakao. Im übrigen sind noch zu erwähnen 
die Häfen Ada mit einem Warenumsatze von 
416 369 L. Axim mit einem solchen von 
367 162 # und Cape Coast mit einem Waren- 
umsatze von 181 488 K. 
(Colonial Reports Nr. 613.) 
Tunis. 
Verbrauchsabgabe für alkoholhaltige 
Getränke. 
Gemäß einer am 1. Januar d. Is. in Kraft 
getretenen Verordnung der Tunesischen Regierung 
vom 31. Dezember 1909 wird der vierte Absatz 
des Tarifs im Artikel 1 der Verordnung vom 
2. März 1908, wie folgt, abgeändert: 
„Alkohol, reiner, enthalten in Wermut-, Likör- 
oder Kunstweinen, China= und ähnlichen 
Weinen, 1 hl 125 Franken.“ 
Nach dem genannten Absatz 4 wurde bisher 
erhoben für: 
Alkohol, rein, enthalten in Wermut-, Likör= oder 
nachgemachten Weinen: Die Hälfte der Ab- 
gabe für den in Wermut-, Likör= oder nach- 
gemachtem Weine enthaltenen Alkohol bis zu 
15° und die volle Abgabe bei mehr als 155,
	        
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