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hervorgerufen wird, und mit der das Angebot
der Neger bzw. deren Lust und Notwendigkeit
zum Arbeiten nicht Schritt hält. Hierzu kommt
noch, daß es für die aus dem Innern unter Auf-
wendung recht beträchtlicher Werbekosten und gegen
Leistung namhafter Vorschüsse erhaltenen Arbeiter
ein leichtes ist, sich ihren Verpflichtungen dem
Arbeitgeber gegenüber durch Weglaufen zu ent-
ziehen.
Die Arbeiterverordnung hat in vielen
Teilen nicht den Beifall der Pflanzungsunter-
nehmungen gefunden; es sind daher Verhand-
lungen der in dem Verband Deutsch-Ostafrikanischer
Pflanzungen vereinigten Großbetriebe mit der Re-
gierung eingeleitet, um eine alle Parteien befrie-
digende Lösung dieser sehr schwierigen Frage zu
erzielen.
Nach den letzten Nachrichten, auch nach Ansicht
des Herrn Professor Dr. Zimmermann, des Leiters
der Versuchsstation Amani, der vor kurzem Ngambo
besuchte, soll das Aussehen unserer Kaffee-
pflanzungen recht gut sein. Die Ernte wird
auf rund 100 000 kg geschältzt.
Der Kaffeemarkt war im Berichtsjahre ein
wenig besser als im Vorjahre; die immer noch
ungünstige Statistik berechtigt aber unseres Er-
achtens kaum zu weiteren Hoffnungen in dieser
Richtung.
Die Betriebskosten Ngambos stellten sich in
dem Berichtsjahre auf 97524,43 „/ gegen
82 057,93 “ im Vorjahre. Der Erlös der Ernte
erbrachte 99 605,71 JX gegenüber 113738, 66 .
im Jahre 1907. Unser Verlust-Saldo wurde von
128333,47 /% auf 127180,76./7 herabgemindert.
Auf der Debetseite der Ertragsbilanz sind
eingestellt: Verwaltungskosten in Köln mit
2514.“, Betriebskosten in Ngambo mit 97524./7
und der Saldo von 128 335 ¼. Die Kredit-
seite enthält: An Zinseneinnahme 1587//7, an
Ernteerlös 99 605.J und zum Ansgleich der
Bilanz 127 180 .7.
Auf der Aktivseite der Vermögensbilanz sind
nachgewiesen außer dem letztgenannten Betrag in
der Ertragsbilanz das Grunderwerbskonto mit
23287 „J, Effektenkonto mit 15 891 .J¼7, Bank-
guthaben mit 67740 J, die Pflanzung in
Ngambo mit 366 675 .“¼ und Warenvorrat mit
79 223.¼; auf der Passivseite das Kapitalkonto
mit 1 180 000 /.
Gesellschaft Süd-Kamerun.)
Ebenso wie das Geschäftsjahr 1907, das einen
Verlust von 54 333,37 /¼ aufwies, litt auch das
—
*) Aus dem Geschöäftsbericht für das zehnte Ge-
schäftsjahr.
Berichtsjahr, das einen Verlust von 63 917,81.#
aufweist, unter dem niedrigen Stand des Preises
für Rohgummi. Der Verlust dieser beiden Geschäfts-
jahre beläuft sich somit insgesamt auf 118 25 1,18.7.
Das uns zu Eigentum überwiesene äußerst
gummireiche Gebiet von 1½ Millionen Hektar
ist nunmehr durch Eintragung in das Grundbuch
des Schutzgebietes unser unbestrittenes Eigentum
geworden.
Solange das Eigentumsrecht auf dies große
Gebiet durch Grundbucheintrag als Grundstück
unserer Gesellschaft nicht unbedingt gesichert war,
glaubte der Aufsichtsrat nach und nach beträcht-
liche Abschreibungen auf diejenigen Unkosten vor-
nehmen zu sollen, die gemacht werden mußten,
um uns den unbestreitbaren Besitz auf das über-
wiesene Gebiet zu sichern. Diese Unkosten betrugen
von Gründung der Gesellschaft bis ultimo De-
zember 1908 insgesamt 1 537771,94.M, wovon
bis 31. Dezember aus den laufenden jährlichen
Betriebsüberschüssen insgesamt 499 570,26
abgeschrieben wurden.
Nachdem unser Besitz nunmehr infolge der
Grundbucheintragung unser unbestreitbares Eigen-
tum geworden ist, haben wir von diesem Betrage
in der vorliegenden Bilanz 211 798,33 7
(249 785,14 abzüglich einer sofortigen Ab-
schreibung von 37 986,81 „%) gemäß Gewinn-
und Verlustkonto wieder zurückgebucht, so daß das
Eigengebiet nunmehr mit nur 1 250 000,— (J ,
also weit unter dem Betrage der effektiven Auf-
wendungen und seines tatsächlichen Wertes zu
Buch steht.
Zur Erleichterung der Verständlichkeit unserer
Vorschläge lassen wir nachstehende Erläuterungen
folgen: ·
Die Gesellschaft Süd-Kamerun wurde am
8. Dezember 1898 errichtet. Ihre Statuten
wurden vom Bundesrat genehmigt und im Reichs-
Anzeiger am 30. Jannuar 1899 veröffentlicht.
Der Artikel 3 dieser Statuten setzte die Über-
tragung sämtlicher, den Einbringern Herren Dr.
J. Scharlach und Sholto Douglas auf Grund des
Protokolls der Kolonial-Abteilung des Auswärtigen
Amtes vom 18. Juni 1898 gewährten Kon-
zessionsrechte auf die Gesellschaft fest, Rechte,
welche inzwischen durch besondere Konzession mit
unbeschränkter Dauer auf die Gesellschaft direkt
übertragen worden waren.
Durch diese Konzession ist der Gesellschaft
Süd-Kamerun in dem zwischen dem 12. Grad
östlicher Lange von Greenwich und dem 4. Grad
nördlicher Breite einerseits und der südlichen und
östlichen politischen Landesgrenze von Kamerun
anderseits gelegenen Gebiete das zu schaffende
Kronland als Eigentum verliehen worden.