Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXI. Jahrgang, 1910. (21)

W 216 20 
Vordruck IX. Strafbescheid. 
Kaiserl. Bezirksamt. (Datum.) 
Strafbescheid. 
(Game, Vorname und Berufs, 
wohnhaft in „ hat am in 
(genaue Bezeichnung der Zuwiderhandlung) 
Die Zuwiderhandlung ist bewiesen durch 
Es wird deshalb gegen den Beschuldigten wegen 
(kurze Bezeichnung der begangenen Straftat) auf Grund des 
(Bezeichnung der Strafvorschrift) eine bei der unterzeichneten Behörde zu 
erlegende Geldstrafe von festgesetzt. 
Gegen diesen Strafbescheid steht dem Beschuldigten nach seiner Wahl der Antrag auf ge- 
richtliche Entscheidung oder die Beschwerde an den Gouverneur zu. In der Wahl des einen dieser 
Anfechtungsmittel liegt der Verzicht auf das andere. Die Beschwerde oder der Antrag auf gericht- 
liche Entscheidung ist innerhalb zweier Wochen nach der Bekanntmachung") schriftlich oder mündlich 
bei der Behörde anzubringen, die den Strafbescheid dem Beschuldigten bekannt gemacht hat. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
(Unterschrift.) 
Vordruck X. Strafliste. 
Art der Verfü Name, Stands Datum Angabe, 
Lid d und der S#ene. #un ob Strafe Be— 
* Po rͤeil. Stras- Wohnort Straf- Strafe= estraft vollstreckt merkun en 
25 Snersnus des fest- ! traben e (ja oder nein, g 
Strafbeschei Bestraften setzung Auslagen letzterenfalls warum) 
Vordruck XI. Zustellungsurkunde. 
Sustellungsurkhunde. 
Die Verfügung des (Amtsbezeichnung 
vom J. Nr. betreffend 
habe ich heute dem persönlich übergeben — 
da ich den in seiner Wohnung nicht angetroffen habe, dem 
(erwachsenen Hausgenossen, dienenden erwachsenen Person, 
Hauswirt, Vermieter ufsw. vgl. §#§ 180 bis 184 der C. P. O.) übergeben — da die Annahme der 
Zustellung von ohne gesetzlichen Grund verweigert wurde, am Orte der Zustellung 
zurückgelassen.“) 
An 
, . . Datum und unterschrift des mit der 
(Amtsbezeichnung.) Znstellung Beauftragten. 
*.) Agl. Anmerkung "“) Vordruck l!. 
**) Das nicht Zutreffende ist zu durchstreichen.
	        
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