Wirtschaftspflege. Kredit. 3 79. 149
zogenen, aus dem Guthaben des Ausstellers eine bestimmte Summe
an eine gewisse Person oder den Inhaber des Schecks zu zahlen. Bezogene
können nur Banken oder bankähnliche Anstalten oder Bankiers sein. Der
Scheck muß binnen 10 Tagen zur Zahlung vorgelegt werden!). Der
Scheck unterliegt einem Stempel von 10 Pf. (§ 3445).
4. Besitzer von Schuldverschreibungen inländischer
Unternehmungen können sich zur Wahrung ihrer Rechte zu einer Gläubigerversammlung
zusammenschließents).
5. Die Kreditgewährung erleidet Einschränkungen durch die gegen den
Wucher und das unerlaubte Kreditgeben an Minderjährige
ergangenen Bestimmungen des bürgerlichen Rechts (§ 423) und des Strafrechts
(§ 50°4) und durch den Schutz gegen mißbräuchliche Ausbeutung
bei Abzahlungsgeschäften).
B.| Kreditanstalten.
6. Außer den landwirtschaftlichen 1) bestehen mehrere allgemeine
Kreditanstalten. Die Zentralgenossenschaftskasse (s. g.
Preußenkasse) soll den Personenkredit des Mittelstandes fördern, indem
sie den zu diesem Zweck gegründeten Kassen und den Verbänden der Genossenschaften
(§ 80#) als Mittelpunkt dient, ihnen die nötigen Betriebsmittel
zuweist und ihre entbehrlichen Bestände übernimmt?). Weitere
Kreditanstalten bilden die Sparkassen (5771) und die Kreditgenossenschaften
(5 801). — Die Pfandleihanstalten unterliegen der polizeilichen
Überwachungs). — Die von den Provinzen verwalteten Provinzialhilfskassen
gewähren Darlehen zu gemeinnützigen Zwecken.
C. Banken.
7. Die eigentlichen Träger des Kreditwesens sind die Banken u19).
Sie üben die Geschäfte der Bankiers im großen aus, in der Regel mittels
1) RG. 11. März 08 (RGB. 71). — Postscheckverkehr § 1008 d. W.
15) R. 4. Dez. 99 (RGB. 691). — Genehmigung zur Ausgabe von
Inhaberpapieren z 43 2 d. W.
16) RG. 16. Mai 94 ( RGB. 450).
17) G. 31. Juli 95 (RGB. 310); das Grundkapital ist auf 75 Millionen Mark
erhöht.
18) G. 17. März 81 (G. 265).
1½) Der Name rührt von den Tischen (Bänken) her, auf denen während
des Mittelalters die Wechslergeschäfte in den Handelsstädten Italiens betrieben
murden.