Metadata : Staatsbürgerkunde.

Wirtschaftspflege.  Kredit.  3  79.  149

zogenen,  aus  dem  Guthaben  des  Ausstellers  eine  bestimmte  Summe
an  eine  gewisse  Person  oder  den  Inhaber  des  Schecks  zu  zahlen.  Bezogene
können  nur  Banken  oder  bankähnliche  Anstalten  oder  Bankiers  sein.  Der
Scheck  muß  binnen  10  Tagen  zur  Zahlung  vorgelegt  werden!).  Der
Scheck  unterliegt  einem  Stempel  von  10  Pf.  (§  3445).

4.  Besitzer  von  Schuldverschreibungen  inländischer
Unternehmungen  können  sich  zur  Wahrung  ihrer  Rechte  zu  einer  Gläubigerversammlung
  zusammenschließents).

5.  Die  Kreditgewährung  erleidet  Einschränkungen  durch  die  gegen  den
Wucher  und  das  unerlaubte  Kreditgeben  an  Minderjährige
ergangenen  Bestimmungen  des  bürgerlichen  Rechts  (§  423)  und  des  Strafrechts
  (§  50°4)  und  durch  den  Schutz  gegen  mißbräuchliche  Ausbeutung
bei  Abzahlungsgeschäften).

B.|  Kreditanstalten.

6.  Außer  den  landwirtschaftlichen  1)  bestehen  mehrere  allgemeine
Kreditanstalten.  Die  Zentralgenossenschaftskasse  (s.  g.
Preußenkasse)  soll  den  Personenkredit  des  Mittelstandes  fördern,  indem
sie  den  zu  diesem  Zweck  gegründeten  Kassen  und  den  Verbänden  der  Genossenschaften
  (§  80#)  als  Mittelpunkt  dient,  ihnen  die  nötigen  Betriebsmittel
  zuweist  und  ihre  entbehrlichen  Bestände  übernimmt?).  Weitere
Kreditanstalten  bilden  die  Sparkassen  (5771)  und  die  Kreditgenossenschaften
(5  801).  —  Die  Pfandleihanstalten  unterliegen  der  polizeilichen
Überwachungs).  —  Die  von  den  Provinzen  verwalteten  Provinzialhilfskassen
  gewähren  Darlehen  zu  gemeinnützigen  Zwecken.

C.  Banken.

7.  Die  eigentlichen  Träger  des  Kreditwesens  sind  die  Banken  u19).
Sie  üben  die  Geschäfte  der  Bankiers  im  großen  aus,  in  der  Regel  mittels

1)  RG.  11.  März  08  (RGB.  71).  —  Postscheckverkehr  §  1008  d.  W.

15)  R.  4.  Dez.  99  (RGB.  691).  —  Genehmigung  zur  Ausgabe  von
Inhaberpapieren  z  43  2  d.  W.

16)  RG.  16.  Mai  94  (  RGB.  450).

17)  G.  31.  Juli  95  (RGB.  310);  das  Grundkapital  ist  auf  75  Millionen  Mark
erhöht.

18)  G.  17.  März  81  (G.  265).

1½)  Der  Name  rührt  von  den  Tischen  (Bänken)  her,  auf  denen  während
des  Mittelalters  die  Wechslergeschäfte  in  den  Handelsstädten  Italiens  betrieben
murden.