Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXI. Jahrgang, 1910. (21)

SO# 
weiter, wie aus der vergleichenden Zusammen- 
stellung folgender Zahlen ersichtlich wird. 
1907/08 1908/09 
1909/10 
AM. 
Die Einnahmen 
haben betragen 404 000 597 000 639 000 
Die Ausgaben 
  
rund 193 000 320 000 359 000 
Mithin überschuß 
rund 211 000 277 000 280 000 
Für die in das Jahr 1910 fallenden Monate 
Januar, Februar und März können die Ein- 
nahmen und Ausgaben nur geschätzt werden, 
doch wird sich das tatsächliche Ergebnis eher 
günstiger stellen. 
Die große Steigerung der Einnahmen im 
Jahre 1908/09 ist in der Hauptsache auf die 
erheblichen Bautransporte zurückzuführen. 
Der Pachtzins für die Strecke von Tanga 
bis Buiko beträgt bis 31. März 1910 152 000., 
von da ab 246 000 .7. 
Nach Abzug der Pachtsumme 
ergab sich für 1908/09 ein 
Reinüberschuß von . .. 
Aus diesem erhielt unsere Gesell- 
schaft zunächst die ihr vertrag- 
lich zustehende Entschädigung von 30 000,— „ 
und von den verbleibenden 95 105,38.7“ 
die ihr zustehenden 10 v. H. mit 9510,54 M, 
während dem Reichs-Kolonialamt über den Pacht- 
zins hinaus die Summe von 85 594,84. /N zufloß. 
Mit dem Reichs-Kolonialamt ist eine Verein- 
barung getroffen, daß wir nach Vollendung der 
Neubaustrecke bis Moschi den Betrieb des Gesamt- 
unternehmens von Tanga bis Moschi unter 
folgenden grundlegenden Bedingungen übernehmen: 
Bis zur Betriebseröffnung des gesamten Unter- 
nehmens soll es bei der vom 1. April 1910 ab 
von uns zu zahlenden erhöhten Pachtsumme von 
246 000 ¼“ verbleiben. Nach Betriebseröffnung 
der Gesamtstrecke bis Moschi erhöht sich der Pacht- 
zins auf 760 000 . Zur Abschwächung des 
hiermit übernommenen Risikos hat uns das Reichs- 
Kolonialamt zugestanden, die Überschüsse, welche 
auf Grund des jetzt bestehenden Pachtvertrages 
von uns für die Betriebszeit vom 1. April 1908 
ab zu zahlen sind, einem besonderen Dispositions- 
Fonds zufließen zu lassen. Dem gleichen Fonds 
werden wir vom 1. April 1910 ab die uns zu 
zahlende jährliche Entschädigung in Höhe von 
30 000 J“ und den auf uns entfallenden 10 pro- 
zentigen Gewinnanteil zuwenden. Aus dem 
Dispositions-Fonds werden während der ersten 
füuf Jahre nach Eröffnung der Gesamtstrecke 
125 105,38. 
  
430 
  
2 
Tanga— Moschi diejenigen Beträge entnommen, 
um welche der erzielte Reingewinn hinter der 
gewährleisteten Pachtsumme von 760 000 / 
zurückbleibt. 
Ergibt sich nach Ablauf von fünf Jahren, 
daß der Dispositions-Fonds nicht in ganzer Höhe 
in Anspruch genommen worden ist, so werden 
unserer Firma die von ihr in diesen Fonds ge- 
leisteten Zuschüsse ohne Zinsen wiedererstattet, 
soweit dazu die noch vorhandenen Mittel aus- 
reichen. 
Für die restliche Vertragszeit von fünf Jahren 
beteiligt sich der Fiskus an etwaigen Fehlbeträgen 
mit 33½ v. H. 
Ferner ist vereinbart, daß nach Eröffnung 
der Gesamtstrecke bis nach Moschi die an uns zu 
zahlende Betriebsentschädigung sich von 30000./7 
auf 50 000 “ erhöht und die überschüsse über 
das von uns zu gewährleistende Reinerträgnis 
von 760 000 zwischen dem Schutzgebietsfiskus 
und uns in dem Verhältnis von 9:1 geteilt 
werden. 
Endlich erwähnen wir, daß in den Bau- 
vertrag für Buiko —Moschi auch die Arbeiten im 
Hafengebiet von Tanga aufgenommen werden 
sollen, welche zur Verbesserung der schon für den 
jetzigen Verkehr kaum ausreichenden Hafenein- 
richtungen notwendig geworden sind. Das zum 
Ausbau erforderliche Kapital ist von den geset- 
gebenden Körperschaften des Reichs inzwischen 
bewilligt. 
B. Togobahnen. 
Die Arbeiten auf der Strecke Lome — Atak- 
pame, deren Länge nach den inzwischen ange- 
fertigten speziellen Vorarbeiten rund 160 km 
beträgt, sind in dem abgeschlossenen Berichtsjahre 
derart gefördert worden, daß die ersten 34 km 
von Lome bis Tsewie am 31. Juli 1909 dem 
Betriebe übergeben werden konnten. Das Gleis 
lag Ende Januar 1910 bis Kilometer 76, während 
die Erdarbeiten auf der ganzen Strecke bis 
Atakpame in Angriff genommen sind. 
Trotz zahlreicher schwieriger Brückenbauten 
hoffen wir die Arbeiten bis spätestens zum 
1. April 1911 beendigen zu können. Zur Zeit 
schwebeen noch die Ermittlungen wegen der end- 
gültigen Festsetzung des Kostenanschlages. Sobald 
diese erfolgt ist, soll der definitive Vertrag ge- 
schlossen werden, während bis dahin auf Grund 
von Vorverträgen die Arbeiten zur Ausführung 
kommen. 
Die Betriebseinnahmen auf der Binnenland- 
bahn Lome — Palime und der Küstenbahn 
Lome — Anecho sind in steter Entwicklung be- 
griffen.
	        
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