Deutsches Kolonialblatt
Amtsblatt für die Schutzgebiete in Afrika und in der Südsee
Herausgegeben im Reichs-Kolonialamt.
21. Lahrgang Berlin, den 15. Juni 1910. Uummer 12.
Diese Zeitschrift ers in der Regel am 1. und 15. jedes Monats. Derselben werden als Beihefte beigefügt die mindestens
einmal vierteljährlich erscheinenden: „Mitteilungen aus ien deutschen Schutzgebieten-, herausgegeben von Dr. Freiherr
v. Danckelman. Der viertelfährliche Abonnementspreis für das Kolonialblatt mit den Beiheften beträgt beim Bezuge durch die
Vost und die Buchhandlungen M. 3.—, direkt unter Streifband durch die Verragsbuchhandlung: a) M. 4.— für Deutschland einschl.
der deutschen Schutzgebiete und Osterreich= Ungarns, d) M. 5.— für die Länder des Weltpostvereins. — Einsendungen und Anfragen
find an die Königliche Hofbuchbandlung von Ernst Siegfried Mittler und Sohn, Berlin SWös, Kochstraße 66—71, zu richten.
Inhalt: Amtlicher Teil: Verfügung des Staatssekretärs des Reichs-Kolonialamts, betr. Erteilung einer
Sonderberechtigung zum Schürfen und Bergbau an den Fiskus des Schutzgebiets Deutsch-Neuguinea. Vom 1. März
1910 S. 491. — Allgemeine Verfügung des Justizministers und des Ministers des Innern, betr. Regelung der Voll-
streckung militär= und zivilgerichtlich erkannter Gesamtstrafen an Personen des Beurlaubtenstandes sowie der Voll--
streckung von Freiheitsstrafen, die von Militärgerichten auf Grund der §9§ 156, 160 und 161 des Militärstrafgesetzbuchs
verhängt sind. Vom 11. Mai 1910 S. 492. — Verfügung des Gouverneurs von Deutsch-Südwestafrika, betr. Ab-
änderung der Grenzen der Bezirke Swakopmund und Lüderitzbucht. Vom 28. April 1910 S. 492. — Bekanntmachung
des Gouverneurs von Deutsch-Südwestafrika, betr. die Ausfuhr von Angoraziegen, Straußen und Straußeneiern
nach Britisch -Südafrika. Vom 8. Mai 1910 S. 493. — Beschluß des Bundesrats, betr. die Außerkurssetzung der
Eintalerstücke deutschen Gepräges S. 493. — Personalien S. 493. .
Nichtamtlicher Teil: Kinderzahl und Kindersterblichkeit unter den Eingeborenen Kameruns und Deutsch-
Ostafrikas S. 495.
Kamerun: Die Jabassi-Expedition 1908°09 (mit einer Kartenskizze) S. 498.
Deutsch-Südwestafrika: Die Bondels S. 499. — Aus der Namib S. 501. — Bahnbilder aus Deutsch-
Südwestafrika (mit vier Abbildungen) S. 506.
RKolonialwirtschaftliche Mitteilungen: Beiträge zur Lösung der Kautschukfrage in Kamerun (mit 12 Ab-
bildungen) S. 507. » ·
Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten: Die Baumwollernte Agyptens im Jahre 1909 S. 518.
— Schädigung der amerikanischen Baumwollernte durch Frost S. 519. — Stand der Baumwollsaaten in Mittelasien
S. 520. — Kakao-Ausfuhr der Dominikanischen Republik Januar bis März 1910 S. 520. — Kautschukausfuhr aus
Jauitos 1909 S. 520. — Zur allgemeinen wirtschaftlichen Lage in der Kapkolonie S. 521. — Einfuhr Deutschlands
nach Tripolis 1909 S. 521. — Handel der französischen Kolonie Gabon S. 521. — Die Hauptausfuhrartikel der
AInsel Mauritius S. 522. — Transvaal S. 522. — Basutoland, Swasiland und Betschuanaland S. 522. — Uganda-
Schutgebiet S. 522. — Belgisch-Kongo S. 522.
Vermischtes: Deutscher Kolonialkongreß 1910 S. 523. — Erklärung von Atafu zum Eingangshafen der Gilbert-
und Ellice-Inseln S. 524. — Koloniale Literatur (VI.) S. 524. — Koloniale Preßstimmen S. 526. —
Verkehrs -Nachrichten S. 528. — Schiffsbewegungen S. 532.— Marktbericht S. 538. — Kurse deutscher
Kolonialwerte S. 534.
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Gesetze; Verordnungen der Reichsbehörden; Verträge.
Verfügung des Staatssekretärs des Reichs- Kolonialamts, betr. Erteilung einer
Sonderberechtigung zum Schürken und Bergbau an den Fiskus des Schutzgebiets
Deutsch-MNeuguinea.
Vom 1. März 1910.
Auf Grund des § 93 der Kaiserlichen Bergverordnung vom 27. Februar 1906 (Reichs-
Gesetzbl. S. 363) wird dem Fiskus des Schutzgebiets Deutsch-Neuguinea eine Sonderberechtigung
zur ausschließlichen Aufsuchung und Gewinnung von Phosphaten für die gesamten nordwestlichen
Inseln des Bismarck-Archipels vorbehaltlich bestehender Rechte Dritter erteilt.
Berlin, den 1. März 1910.
Der Staatssekretär des Reichs-Kolonialamts.
Dernburg.