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versammlungen, in Rastdörfern, beijeder Gelegenheit
des Zusammentreffens mit Eingeborenen, die an
der Kautschukgewinnung interessiert sind, find die
Betreffenden in der Zapfmethode und der neuen
Aufbereitungsweise des Kautschuks zu unterrichten.
Der Hilfsbeamte erhält eine Anleitung zur Auf-
bereitung der Kautschukmilch und Flugblätter zur
Verteilung an Eingeborene. (S. Anl. 1.)
Die Beamten werden mit den nötigen Zapf-
instrumenten ausgerüstet werden und haben die
Resultate der Zapfversuche in Tabellen nach
anliegendem Schema einzutragen. (S. Anl. 2.)
Zu 2. Auf den Kautschukkulturstationen sind
Kautschukpflanzungen von Kickxia elastica und
Hevea bras. anzulegen. Der Umfang der jährlich
neu anzulegenden Quartiere richtet sich nach den
vorhandenen Mitteln und sonstigen Bedingungen;
es ist jedoch anzustreben, daß jährlich mindestens
15 ha Neupflanzung angelegt werden.
Über Anzucht, Pflanzweite usw. erhalten die
Beamten eine besondere Instruktion.
Zu 24. Es ist mit allen zur Verfügung
stehenden Mitteln darauf hinzuarbeiten,
daß die Kautschukkultur von den Einge-
borenen betrieben wird. Die Verbreitung
der Kultur unter den Eingeborenen hat in der
Weise zu erfolgen, daß zunächst das Pflanzmate-
rial auf dem Stationsgelände selbst angezogen
wird. Die jungen Pflanzen werden dann an die
zunächst gelegenen Dorfschaften abgegeben. Diese
haben, wenn sie einen weiter fortgeschrittenen
Landbau betreiben, die jungen Pflanzen in ihre
neu angelegten Farmen einzupflanzen. Ist der
Feldbau der Eingeborenen so primitiv, daß ein
Einpflanzen in diese Farmen keinen Erfolg ver-
spricht, so sind die Leute anzuhalten, abgebaute
alte Farmen von hochkommendem Busch zu klären
und hier regelrechte Pflanzungen mit enger Pflanz-
weite anzulegen.
§ 4. Über die auf der Station oder sonst im
Bezirke vorgenommenen Arbeiten ist ein Tage-
buch zu führen; dieses ist dem Bezirkschef einmal
wöchentlich, wenn sich letzterer an einem anderen
Orte befindet, bei Gelegenheit, zur Kenntnisnahme
vorzulegen.
§ 5. Die Notizen des Tagebuchs bilden die
Unterlage für die Jahresberichte über die Tätig-
keit der Hilfsbeamten.
Instruktion für den Inspektor der Kautschuk-
distrikte und Kautschukkulturstationen.“)
1. Die Stelle eines Inspektors der Kaut-
schukdistrikte wurde vom Gouvernement zu dem
Zwecke geschaffen, um sich durch einen Sachver-
*) Auszugsweise bereits in Nr. 3 des D. Kol.
Blatts vom 1. Februar 1910 veröffentlicht.
ständigen in einwandfreier Weise über die Lage
in den Kautschukdistrikten und über die Erfolge
der ergriffenen Maßnahmen genau zu informieren,
sowie auf Grund an Ort und Stelle erworbener
Kenntnisse Vorschläge für Verbesserungen und
weitere Maßnahmen zu erhalten.
2. Dementsprechend besteht die Tätigkeit des
Inspektors in der Bearbeitung folgender Fragen:
a) Was ist an wilden Kautschukbeständen in der
Kolonie vorhanden?
b) In welcher Weise werden diese Bestände
gegenwärtig genutzt und verwaltet?
c) Wie kann die Nutzung verbessert werden?
6) Wie wird für die Erhaltung respektive Ver-
mehrung der Bestände gesorgt?
3. Erläuterungen zu 2.
Zu 2a. Es sind Erhebungen über Aus-
dehnung und Dichte der vorhandenen Kautschuk-
bestände anzustellen. Hierbei ist in der Weise
zu verfahren, daß Probeflächen mit verschieden
dichtem Bestande an Kautschukbäumen ausgezählt
werden. Hieraus sind für die durchreisten Gebiete
Durchschnittswerte zu ermitteln, die die Unterlage
für eine Abschätzung der Gesamtmenge der im
Gebiete vorkommenden Kautschukbäume bilden.
Die so gewonnenen Zahlen werden an Ge-
nauigkeit viel zu wünschen übrig lassen, werden
aber, wenn mit der nötigen Gewissenhaftigkeit
durchgeführt, ihren Zweck erfüllen, nämlich dem
Gouvernement einen ungefähren Uberblick über
die vorhandenen Kautschukbestände geben.
Der Reiseweg ist in die vorhandenen Land-
karten des Gebietes einzutragen und die längs
des Weges angetroffenen, oder sonst wie fest-
gestellten Kautschukbestände sind unter Berück-
sichtigung der verschiedenen Dichtigkeit (stark,
mäßig, schwach) darin einzuzeichnen.
Zu 2b. Wird in dem durchreisten Gebiete
Kautschukraubbau festgestellt, so ist der Bezirkschef
hiervon sofort in Kenntnis zu setzen. Unter
Kautschukraubbau ist nicht nur das Fällen von
Kautschukkäumen und Kautschuklianen zu ver-
stehen, sondern auch so unsinniges Anzapfen, daß
infolgedessen die Rinde vertrocknet und der Baum
abstirbt.
Über Umfang und die Art und Weise der
Kautschukgewinnung sind genaue Aufzeichnungen
zu machen.
Zu 2c. Es gehört ferner zu den Aufsgaben
des Inspektors, die Eingeborenen, Haussah und
Händler bei jeder sich bietenden Gelegenheit in
der Längsschnittzapfmethode und in der neuen
Aufbereitungsweise des Kautschuks zu unterrichten.
Mit der Belehrung der Eingeborenen haben
eigne Zapfversuche Hand in Hand zu gehen; die