Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXI. Jahrgang, 1910. (21)

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versammlungen, in Rastdörfern, beijeder Gelegenheit 
des Zusammentreffens mit Eingeborenen, die an 
der Kautschukgewinnung interessiert sind, find die 
Betreffenden in der Zapfmethode und der neuen 
Aufbereitungsweise des Kautschuks zu unterrichten. 
Der Hilfsbeamte erhält eine Anleitung zur Auf- 
bereitung der Kautschukmilch und Flugblätter zur 
Verteilung an Eingeborene. (S. Anl. 1.) 
Die Beamten werden mit den nötigen Zapf- 
instrumenten ausgerüstet werden und haben die 
Resultate der Zapfversuche in Tabellen nach 
anliegendem Schema einzutragen. (S. Anl. 2.) 
Zu 2. Auf den Kautschukkulturstationen sind 
Kautschukpflanzungen von Kickxia elastica und 
Hevea bras. anzulegen. Der Umfang der jährlich 
neu anzulegenden Quartiere richtet sich nach den 
vorhandenen Mitteln und sonstigen Bedingungen; 
es ist jedoch anzustreben, daß jährlich mindestens 
15 ha Neupflanzung angelegt werden. 
Über Anzucht, Pflanzweite usw. erhalten die 
Beamten eine besondere Instruktion. 
Zu 24. Es ist mit allen zur Verfügung 
stehenden Mitteln darauf hinzuarbeiten, 
daß die Kautschukkultur von den Einge- 
borenen betrieben wird. Die Verbreitung 
der Kultur unter den Eingeborenen hat in der 
Weise zu erfolgen, daß zunächst das Pflanzmate- 
rial auf dem Stationsgelände selbst angezogen 
wird. Die jungen Pflanzen werden dann an die 
zunächst gelegenen Dorfschaften abgegeben. Diese 
haben, wenn sie einen weiter fortgeschrittenen 
Landbau betreiben, die jungen Pflanzen in ihre 
neu angelegten Farmen einzupflanzen. Ist der 
Feldbau der Eingeborenen so primitiv, daß ein 
Einpflanzen in diese Farmen keinen Erfolg ver- 
spricht, so sind die Leute anzuhalten, abgebaute 
alte Farmen von hochkommendem Busch zu klären 
und hier regelrechte Pflanzungen mit enger Pflanz- 
weite anzulegen. 
§ 4. Über die auf der Station oder sonst im 
Bezirke vorgenommenen Arbeiten ist ein Tage- 
buch zu führen; dieses ist dem Bezirkschef einmal 
wöchentlich, wenn sich letzterer an einem anderen 
Orte befindet, bei Gelegenheit, zur Kenntnisnahme 
vorzulegen. 
§ 5. Die Notizen des Tagebuchs bilden die 
Unterlage für die Jahresberichte über die Tätig- 
keit der Hilfsbeamten. 
Instruktion für den Inspektor der Kautschuk- 
distrikte und Kautschukkulturstationen.“) 
1. Die Stelle eines Inspektors der Kaut- 
schukdistrikte wurde vom Gouvernement zu dem 
Zwecke geschaffen, um sich durch einen Sachver- 
*) Auszugsweise bereits in Nr. 3 des D. Kol. 
Blatts vom 1. Februar 1910 veröffentlicht. 
  
ständigen in einwandfreier Weise über die Lage 
in den Kautschukdistrikten und über die Erfolge 
der ergriffenen Maßnahmen genau zu informieren, 
sowie auf Grund an Ort und Stelle erworbener 
Kenntnisse Vorschläge für Verbesserungen und 
weitere Maßnahmen zu erhalten. 
2. Dementsprechend besteht die Tätigkeit des 
Inspektors in der Bearbeitung folgender Fragen: 
a) Was ist an wilden Kautschukbeständen in der 
Kolonie vorhanden? 
b) In welcher Weise werden diese Bestände 
gegenwärtig genutzt und verwaltet? 
c) Wie kann die Nutzung verbessert werden? 
6) Wie wird für die Erhaltung respektive Ver- 
mehrung der Bestände gesorgt? 
3. Erläuterungen zu 2. 
Zu 2a. Es sind Erhebungen über Aus- 
dehnung und Dichte der vorhandenen Kautschuk- 
bestände anzustellen. Hierbei ist in der Weise 
zu verfahren, daß Probeflächen mit verschieden 
dichtem Bestande an Kautschukbäumen ausgezählt 
werden. Hieraus sind für die durchreisten Gebiete 
Durchschnittswerte zu ermitteln, die die Unterlage 
für eine Abschätzung der Gesamtmenge der im 
Gebiete vorkommenden Kautschukbäume bilden. 
Die so gewonnenen Zahlen werden an Ge- 
nauigkeit viel zu wünschen übrig lassen, werden 
aber, wenn mit der nötigen Gewissenhaftigkeit 
durchgeführt, ihren Zweck erfüllen, nämlich dem 
Gouvernement einen ungefähren Uberblick über 
die vorhandenen Kautschukbestände geben. 
Der Reiseweg ist in die vorhandenen Land- 
karten des Gebietes einzutragen und die längs 
des Weges angetroffenen, oder sonst wie fest- 
gestellten Kautschukbestände sind unter Berück- 
sichtigung der verschiedenen Dichtigkeit (stark, 
mäßig, schwach) darin einzuzeichnen. 
Zu 2b. Wird in dem durchreisten Gebiete 
Kautschukraubbau festgestellt, so ist der Bezirkschef 
hiervon sofort in Kenntnis zu setzen. Unter 
Kautschukraubbau ist nicht nur das Fällen von 
Kautschukkäumen und Kautschuklianen zu ver- 
stehen, sondern auch so unsinniges Anzapfen, daß 
infolgedessen die Rinde vertrocknet und der Baum 
abstirbt. 
Über Umfang und die Art und Weise der 
Kautschukgewinnung sind genaue Aufzeichnungen 
zu machen. 
Zu 2c. Es gehört ferner zu den Aufsgaben 
des Inspektors, die Eingeborenen, Haussah und 
Händler bei jeder sich bietenden Gelegenheit in 
der Längsschnittzapfmethode und in der neuen 
Aufbereitungsweise des Kautschuks zu unterrichten. 
Mit der Belehrung der Eingeborenen haben 
eigne Zapfversuche Hand in Hand zu gehen; die
	        
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