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einzelnen Falle — nach Bedentung der Häupt-
lingschaft — von dem Generalgouverneur fest-
gesetzt wird. Verletzen sie ihre Amtspflichten, so
können sie mit Gehaltsentziehung für die Dauer
von höchstens drei Monaten und mit Amtsent-
setzung bestraft werden.
Die Häuptlinge haben die Anordnungen der
europäischen Behörden zu befolgen, die ihre
Tätigkeit überwachen. Sie üben ihr Amt nach
den Gewohnheiten der Eingeborenen aus, soweit
diese nicht gegen die öffentliche Ordnung ver-
stoßen oder mit den gesetzlichen Vorschriften im
Widerspruch stehen. Sie haben sich um die
Rechtspflege zu kümmern und den ihnen unter-
stellten Eingeboreneu Schutz und Hilfe angedeihen
zu lassen. Die Strafgerichtsbarkeit der Häupt-
linge ist insofern beschränkt, als die europäischen
Behörden die von den Häuptlingen gefällten
Strafurteile nachprüfen können; an körperlichen
Strafen können die Häuptlinge nur die Prügel-
strafe und auch diese nur in beschränktem Maße
verhängen.
Auch die Pflichten der Häuptlinge sind einzeln
aufgezählt; sie haben für die Sauberkeit der
Bege und Därfer zu sorgen, Lazarette, hygienische
Anstalten, Kirchhöfe, Gefängnisse, Schulen, Kara-
wansereien anzulegen und bei der Steuerein-
ziehung mitzuwirken.
Die letztere behandelt ein drittes Dekret; es
setzt fest, das jeder männliche, gesunde, volljährige
Eingeborene der Eingeborenensteuer (Kopfsteuer)
unterworfen ist. Der Steuersatz schwankt nach
den besonderen Verhältnissen der Bezirke zwischen
5 und 12 Franken. Die „Hauptsteuer“ entlastet
den Familienvater mit einer Frau und deren
Kindern; für jede weitere Frau ist eine Er-
gänzungssteuer von 2 Franken bis zu höchstens
60 Franken zu bezahlen. Unpünktlichkeit der
Steuerleistung und Nichtleistung der Steuer
werden bestraft.
Erhöhung des Staatsbeitrags für die italienischen
Rolonien in Kfrika.
Nach dem vom Senat genehmigten Gesetz—
entwurf betr. die Erhöhung des Staatsbei—
trages für die italienischen Kolonien in
Afrika beträgt der Staatsbeitrag für die Kolonie
Eritrea 6 350 0000 L. für das Finanzjahr
1909/10. Er ist gegen das Vorjahr um
502 040 L. erhöht worden.
Für Ital.-Somaliland beträgt der Staats-
beitrag 2979000 L. für das Finanzjahr 1910/11.
Er ist für 1909/10 mit 2 260 000 L. um
602 000 L. auf 2 862 000 L. und für 1910/11
auf 21 979 000 erhöht worden.
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Liter atur-Bericht.
Das deutsche Koloninlreich. Eine Länderkunde der
deutschen Schutagebicbte. U’nter Alitwirkung von
Prof. LDr. Siegfried Passarge. Prof. I)r. Leonhard
Shultze. Prof. Dr. Wilhelm Sieres und Ldr. Ceorg
Wegener. herausgegeben von Prof. Dr. Hans #leuer.
Zweciter Band: Togo, Südwestafrika. Schutz-
gebicte in der Südsce und Kiautschengebiet. Mit
6 Tafeln in Farbendruck, 33 Doppeltafeln mit
130 Bildlern in Kupferätzung. 34 farbigen Karten-
beilugzen und 71 Textkarten, Drofilen und HDia-
grammen. Leipzig und Wien 1910. Verlag des
Billiographischen Institutes. Dreis . 15,—.
Die Gesamtanlage des Werkes und die Einteilung
des Stoffes bei der Schilderung der einzelnen Kolonien
ist bercits früher besprochen worden (Jahrgang 19°9.
S. 1070 f.). In dem zweiten Bande, mit welchem dieses
für die Kenntnis unserer Kolonien grundlegende Werk
seinen Abschluli findet, sind die Kolonien Togo von
D’rof. D’assarge, Südwestafrika von Drof. Schultze. die
Schutzgebiete in der Südsee von Drof. Sierers und das
Kiamschougebiet von Dr. Wegener bearbeitet worden.
In der Behandlung des Stoffes ist nuch hier nach
modernen 8Ographischen (irundsätzen verfahren
Worlen. Die Daistellung ist dabei flüssig und für
denu grohen Leserkreis. für welchen das Werk bestimmt
ist, durchaus veiständlich.
Koloniale Liter atur.)
VII.
I. Kolonialwesen im allgemeinen.
Toureelle, Bon de, Deschanel, P., Doumer, . ,
Etienne, E., Lebon, Berurd, V., C(nix, R. de,
Revon, M., Rodes, Jenn, Rouire: Les qucstions
actuellis de politigue étrangere en A#ic. Conférences
orzanisees à la Socictée des anciens Gl#es de l'Ecole
lihre des Sciences politigucs. Avec 4 cartes how textc.
Paris: F. Alcan, 1910. VI. 262. 2 . 3.50 Fr. H. k#
Dernburg. Kol. Rusch. Jg. 1910, 337—3.30. 2
Derenter. C. Th. van: Le role des parlements
en matière colonlale. Conférence faute à Il’Institut
“o In dieser Rubrik werden die neuesten Erscheinungen
in sstematischer Oräümung mittueteilt. Mit einem ' Sind die
Titel der Werk brichnet, welche bei der Redaktion des
Kolenialblattes eingingen.
Der Verlau erklürt Sich gern zur Annahme und
Weiterbelörderung derjlenigen Werke bereit, welche
als Rerxensionseemj:jlae oler zur Aufnahme in
(lies Verzeichnis imm zugeschiekt werden.
*) Jr. VIII wird am 15. August erscheinen.