Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXI. Jahrgang, 1910. (21)

W 577 20 
einzelnen Falle — nach Bedentung der Häupt- 
lingschaft — von dem Generalgouverneur fest- 
gesetzt wird. Verletzen sie ihre Amtspflichten, so 
können sie mit Gehaltsentziehung für die Dauer 
von höchstens drei Monaten und mit Amtsent- 
setzung bestraft werden. 
Die Häuptlinge haben die Anordnungen der 
europäischen Behörden zu befolgen, die ihre 
Tätigkeit überwachen. Sie üben ihr Amt nach 
den Gewohnheiten der Eingeborenen aus, soweit 
diese nicht gegen die öffentliche Ordnung ver- 
stoßen oder mit den gesetzlichen Vorschriften im 
Widerspruch stehen. Sie haben sich um die 
Rechtspflege zu kümmern und den ihnen unter- 
stellten Eingeboreneu Schutz und Hilfe angedeihen 
zu lassen. Die Strafgerichtsbarkeit der Häupt- 
linge ist insofern beschränkt, als die europäischen 
Behörden die von den Häuptlingen gefällten 
Strafurteile nachprüfen können; an körperlichen 
Strafen können die Häuptlinge nur die Prügel- 
strafe und auch diese nur in beschränktem Maße 
verhängen. 
Auch die Pflichten der Häuptlinge sind einzeln 
aufgezählt; sie haben für die Sauberkeit der 
Bege und Därfer zu sorgen, Lazarette, hygienische 
Anstalten, Kirchhöfe, Gefängnisse, Schulen, Kara- 
wansereien anzulegen und bei der Steuerein- 
ziehung mitzuwirken. 
  
Die letztere behandelt ein drittes Dekret; es 
setzt fest, das jeder männliche, gesunde, volljährige 
Eingeborene der Eingeborenensteuer (Kopfsteuer) 
unterworfen ist. Der Steuersatz schwankt nach 
den besonderen Verhältnissen der Bezirke zwischen 
5 und 12 Franken. Die „Hauptsteuer“ entlastet 
den Familienvater mit einer Frau und deren 
Kindern; für jede weitere Frau ist eine Er- 
gänzungssteuer von 2 Franken bis zu höchstens 
60 Franken zu bezahlen. Unpünktlichkeit der 
Steuerleistung und Nichtleistung der Steuer 
werden bestraft. 
Erhöhung des Staatsbeitrags für die italienischen 
Rolonien in Kfrika. 
Nach dem vom Senat genehmigten Gesetz— 
entwurf betr. die Erhöhung des Staatsbei— 
trages für die italienischen Kolonien in 
Afrika beträgt der Staatsbeitrag für die Kolonie 
Eritrea 6 350 0000 L. für das Finanzjahr 
1909/10. Er ist gegen das Vorjahr um 
502 040 L. erhöht worden. 
Für Ital.-Somaliland beträgt der Staats- 
beitrag 2979000 L. für das Finanzjahr 1910/11. 
Er ist für 1909/10 mit 2 260 000 L. um 
602 000 L. auf 2 862 000 L. und für 1910/11 
auf 21 979 000 erhöht worden. 
  
— — 
— — 
— — 
  
Liter atur-Bericht. 
Das deutsche Koloninlreich. Eine Länderkunde der 
deutschen Schutagebicbte. U’nter Alitwirkung von 
Prof. LDr. Siegfried Passarge. Prof. I)r. Leonhard 
Shultze. Prof. Dr. Wilhelm Sieres und Ldr. Ceorg 
Wegener. herausgegeben von Prof. Dr. Hans #leuer. 
Zweciter Band: Togo, Südwestafrika. Schutz- 
gebicte in der Südsce und Kiautschengebiet. Mit 
6 Tafeln in Farbendruck, 33 Doppeltafeln mit 
130 Bildlern in Kupferätzung. 34 farbigen Karten- 
beilugzen und 71 Textkarten, Drofilen und HDia- 
grammen. Leipzig und Wien 1910. Verlag des 
Billiographischen Institutes. Dreis . 15,—. 
Die Gesamtanlage des Werkes und die Einteilung 
  
des Stoffes bei der Schilderung der einzelnen Kolonien 
ist bercits früher besprochen worden (Jahrgang 19°9. 
S. 1070 f.). In dem zweiten Bande, mit welchem dieses 
für die Kenntnis unserer Kolonien grundlegende Werk 
seinen Abschluli findet, sind die Kolonien Togo von 
D’rof. D’assarge, Südwestafrika von Drof. Schultze. die 
Schutzgebiete in der Südsee von Drof. Sierers und das 
Kiamschougebiet von Dr. Wegener bearbeitet worden. 
In der Behandlung des Stoffes ist nuch hier nach 
modernen 8Ographischen (irundsätzen verfahren 
Worlen. Die Daistellung ist dabei flüssig und für 
denu grohen Leserkreis. für welchen das Werk bestimmt 
ist, durchaus veiständlich. 
  
Koloniale Liter atur.) 
VII. 
I. Kolonialwesen im allgemeinen. 
Toureelle, Bon de, Deschanel, P., Doumer, . , 
Etienne, E., Lebon, Berurd, V., C(nix, R. de, 
Revon, M., Rodes, Jenn, Rouire: Les qucstions 
actuellis de politigue étrangere en A#ic. Conférences 
orzanisees à la Socictée des anciens Gl#es de l'Ecole 
lihre des Sciences politigucs. Avec 4 cartes how textc. 
Paris: F. Alcan, 1910. VI. 262. 2 . 3.50 Fr. H. k# 
Dernburg. Kol. Rusch. Jg. 1910, 337—3.30. 2 
  
Derenter. C. Th. van: Le role des parlements 
en matière colonlale. Conférence faute à Il’Institut 
“o In dieser Rubrik werden die neuesten Erscheinungen 
in sstematischer Oräümung mittueteilt. Mit einem ' Sind die 
Titel der Werk brichnet, welche bei der Redaktion des 
Kolenialblattes eingingen. 
Der Verlau erklürt Sich gern zur Annahme und 
Weiterbelörderung derjlenigen Werke bereit, welche 
als Rerxensionseemj:jlae oler zur Aufnahme in 
(lies Verzeichnis imm zugeschiekt werden. 
*) Jr. VIII wird am 15. August erscheinen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.