Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXI. Jahrgang, 1910. (21)

G: 673 
Hatal. 
Vorschriften für die Beförderung von 
Waren von und nach den Kolonien und 
Gebieten des Südafrikanischen Zollvereins. 
Eine Bekanntmachung vom 19. Mai 1910 
(Nr. 46/1910) bestimmt in Abänderung der in 
Natal geltenden Zollvereinsvorschriften, daß vom 
31. Mai 1910 ab die in § 1 bis 11 enthaltenen 
Vorschriften der Bekanntmachung Nr. 59 vom 
Jahre 1908, betreffend die Förmlichkeiten bei der 
Versendung eingeführter Waren von Natal nach 
anderen Gebieten des Südafrikanischen Zollvereins, 
nur Anwendung finden: 
1. auf solche Waren, die nach Süd- 
Nordwest-Rhodesia versandt werden, 
2. auf Spirituosen, die nach der Kapkolonie 
gesandt werden. 
Die Vorschriften des § 11 der erwähnten Be- 
kanntmachung vom Jahre 1908 für die Anmeldung 
und Erlaubnis zur Einfuhr von Spirituosen und 
Bier aus anderen Gebieten des Südafrikanischen 
Zollvereins nach Natal bleiben indes in Kraft. 
Die Vorschriften in den §§ 1 bis 3 der Be- 
kanntmachung Nr. 2 vom Jahre 1910, daß für 
Waren, die im Südafrikanischen Zollverein erzeugt 
oder verfertigt sind, einschließlich derjenigen, bei 
welchen eine beträchtliche Menge eingeführten 
Materials mitverarbeitet ist, bei der Versendung 
aus Natal doppelte Versendungserklärungen aus- 
zufertigen sind, sind ebenfalls aufgehoben worden. 
(The Board of Trade Journal.) 
und 
  
Vermischtes. 
Der Rampf um den Transvaalverkehr.“) 
Laut Beschluß der durch Artikel 26 des 
Mocçambique--Transvaalabkommens vom 1. April 
1909 geschaffenen gemischten Kommission sind am 
1. Juli d. Is. wieder einmal Tarifermäßigungen 
für Durchgangstransporte auf den englischen 
Linien nach dem Rand in Kraft getreten. Die 
Ermäßigungen gelten für die Transporte nach 
allen Stationen von Germiston bis Klerksdorp 
einschließlich der Südrand= und der Zeerustlinie 
und erniedrigen den Frachtvorsprung der Dela- 
goabai in der Zwischenklasse, Zwischenklasse B, 
der Rohstoff-, Rohstoff-B= und Rohstoff-C-Klasse 
von 98 24 auf 78 1d für die Tonne (von 
2000 lbs) und in der Importprodukten-, Pferch- 
material= und Düngemittelklasse von 8 s 4 d auf 
78 1d für die Tonne. 
Oünzwesen In Italienisch-Somaliland. 
Durch Königliche Verordnung vom 15. Mai d. Is. 
ist die Königliche Münze zur Prägung von 
500 000 Stücken zu 1 Besa und von 250 000 
Stücken zu 4 Besa für das italienische Somali- 
land ermächtigt worden. (Gazzetta Uffiziale.) 
*) Vgl. „D. Kol. Bl.“ 1910, S. 480. 
Verkehrs-Nachrichten. 
Die Reichs-Telegraphenanstalt in Awasab (Deutsch-Südwestafrika) ist am 30. Mai wieder 
geschlossen worden. 
  
Norddeutscher Llovd (Eiliale Rabaul). 
Fahrplan der v„Sumatra von August 1010 ab. 
  
Ankunft Abfahrt Mücktehr Abfahrt 
des Hauptdampfers der Nach der des Hauptdampfers 
von Sydney „Sumatra“ „Sumatra“ nach Sydney 
— — 
  
  
August 7.: 
Prinz Sigismund“ August 10. 
  
September 4.: September 7. 
Nusafahrwasser. Naewieng, Neu-Hannover, 
Admiralitäts- Inseln, Kaewieng 
Kaewieng, Ostküste Neu- „Mecklenburg mit 
August 26.: 
9 00K I 
August „Prinz Waldemar“ 
September 23.: 
  
  
  
  
„Coblenz“ Inseln, Namatanai, Fead-Inseln ur „Prinz Sigismund“ 
DCnober 2.: 4 Buka, Kieta, Bougainville, Oktober 21: 
Prinz Waldemar“ Oktober 5. Ostliche Inseln Oktober 20. „Coblenz“ 
Oktober 30.: November 3. Nusafahrwasser, Kaewieng, Neu-Hannover, November 18.: 
Frinz Sigismund“ 
Admiralitäts-Inseln, Kaewieng 
November 17. „Prinz aldemar- 
  
November 2 27.: 
-Coblenz- November30. 
  
Kacwieng, Ostküste Neu-Mecklenburg mit 
Inseln, Namatanai, Fead-Inseln 
D Dezember 1. 17. 
Dezember 16. „Prinz Sigismund “ 
  
  
Deezember 25.: 
Buka, 
TFrinz Baldemar- 
« Dezember 28. 
  
Kieta, Bougainville, 
OÖstliche Inseln 
  
1911 1911 
Januar 12. Jan. 13.: „Coblenz" 
  
  
Anderungen vorbehalten.
	        
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