Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXI. Jahrgang, 1910. (21)

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baumeister Mende, Tierarzt Dr. Manleitner, 
die Zollsekretäre Brixner, Steinhilber und 
Stellrecht. 
Die dem Rechtsanwalt Dr. Schultze erteilte 
Zulassung zur Ausübung der Rechtsanwaltschaft 
bei dem Kaiserlichen Bezirksgericht in Dares- 
salam ist zurückgenommen worden. 
Die Wiederausreise in das Schutzgebiet hat 
von Neapel aus am 1. Angust angetreten: Vize- 
feldwebel Klingler. 
Mit Heimaturlaub sind in Neapel eingetroffen: 
am 13. Juli: Zahlmeister Klinkert; am 3. August: 
die Oberärzte Dr. Penschke und Dr. Eckhard. 
Ramerun. 
Ausgereist bzw. wiederausgereist sind am 
9. Juli: Gerichtsassessor Krohne, Regierungsarzt 
Haubold, die Bautechniker Schwabe und 
Kühne, Sekretär Schmeiser, Handwerkslehrer 
Kollberg, Materialienverwalter Benicken, 
Buchdrucker Schröder. 
Die Heimreise haben angetreten: am 9. Juni: 
Sekretäür Fabian; am 19. Juni: Stabsarzt 
Dr. Berké, Bautechniker Eckert. 
  
Im Schutzgebiet sind neu bzw. wieder ein- 
getroffen: am 21. Mai: Bezirksrichter Hinz, 
Landwirt Streetz; am 29. Mai: Bureaugehilfe 
Kühl, Techniker Holstein. 
Die Wiederausreise in das Schutzgebiet haben 
am 9. August von Hamburg aus angetreten: 
die Hauptleute v. Raven und Haedicke und 
Unterzahlmeister Mehlich. 
Mit Heimaturlaub sind am 1. August in Ham- 
burg eingetroffen: Sanitätsvizefeldwebel Polke 
und Sergeant Knoff. 
Deutsch-Südwestatrika. 
Auf Heimaturlaub sind abgereist: am 12. Juli: 
Regierungslandmesser Beermann; am 15. Juli: 
Bezirksamtmann Schmidt, Polizeiwachtmeister 
Bossenberger sowie die Polizeisergeanten Ad- 
loff, Schmidt II, Wagner, Quenzer, Steig- 
meier und Neumann; krankheitshalber ist heim- 
gereist: Katasterzeichner Jacobs. 
Die Ausreise in das Schutzgebiet haben am 
27. Juli von Hamburg aus angetreten: Haupt- 
mann Hinsch und Unterzahlmeister Weidemann. 
  
  
  
  
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Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten. 
(Abdruck der Nachrichten vollständig oder teilweise nur mit Quellenangabe gestattet.) 
Oeutsch-Ostafrika. 
Eingeborenen-Gifte. 
Von Hauptmann Nigmann-Fringa. 
Ein im Bezirk Iringa sehr häufig zur An- 
wendung gelangendes Gift ist das des Sassy- 
baums (Erytrophloeum guineense 8. iudiciale). 
die Verwendung dieses Giftes ist bei den Nachbar- 
volkern, den Wa-chipeta, den Wa-ztonga, den Wa- 
goni, vielfach einwandfrei belegt; mithin steht es 
außer allem Zweifel, daß das Gift auch bei den 
den Wa-ngoni unmittelbar benachbarten Wa-bena, 
#asangu und auch bei den Wac-hehe zur An- 
wendung gelangt. Von meinen ethnographischen 
Mbeiten her ist mir auch bekannt, daß der frühere 
Da-hehe-Sultan Quawa sich das Gift, dessen er 
zu seinen Ordalien bedurfte, von den Wa-ngoni 
holen ließ. Die Beschreibung dieses Giftes und 
  
seiner Anwendung und Wirkung deckt sich genau 
mit derjenigen des Erytrophloeum guineense. 
Ein anderes bei den Was-hehe und den ihnen 
nahestehenden Wa-bena sehr häufig zur Anwen- 
dung kommendes Gift stammt aus der Wurzel 
des Baumes „muhewe“ (fjefie, mwewe) 
Abutilon indicum. Bei Erwachsenen, mäßig an- 
gewendet, dient es als Abführmittel, bei Kindern, 
besonders bei solchen zarteren Alters, wirkt es, 
entsprechend stärker dosiert, absolut tödlich. Na- 
mentlich die Wa-hehe und ihre Nachbarstämme 
bedienen sich dieses Mittels bei ihren zahlreichen 
Kindstötungen gern, da die erzeugte Diarrhöe 
den Tod des Kindes unauffällig und natürlich 
erscheinen läßt. 
Ferner werden meiner Kenntnis nach hier 
folgende Pflanzengifte besonders gern benützt: 
Wolfsmilchsaft der Euphorbienarten („malan- 
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