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baumeister Mende, Tierarzt Dr. Manleitner,
die Zollsekretäre Brixner, Steinhilber und
Stellrecht.
Die dem Rechtsanwalt Dr. Schultze erteilte
Zulassung zur Ausübung der Rechtsanwaltschaft
bei dem Kaiserlichen Bezirksgericht in Dares-
salam ist zurückgenommen worden.
Die Wiederausreise in das Schutzgebiet hat
von Neapel aus am 1. Angust angetreten: Vize-
feldwebel Klingler.
Mit Heimaturlaub sind in Neapel eingetroffen:
am 13. Juli: Zahlmeister Klinkert; am 3. August:
die Oberärzte Dr. Penschke und Dr. Eckhard.
Ramerun.
Ausgereist bzw. wiederausgereist sind am
9. Juli: Gerichtsassessor Krohne, Regierungsarzt
Haubold, die Bautechniker Schwabe und
Kühne, Sekretär Schmeiser, Handwerkslehrer
Kollberg, Materialienverwalter Benicken,
Buchdrucker Schröder.
Die Heimreise haben angetreten: am 9. Juni:
Sekretäür Fabian; am 19. Juni: Stabsarzt
Dr. Berké, Bautechniker Eckert.
Im Schutzgebiet sind neu bzw. wieder ein-
getroffen: am 21. Mai: Bezirksrichter Hinz,
Landwirt Streetz; am 29. Mai: Bureaugehilfe
Kühl, Techniker Holstein.
Die Wiederausreise in das Schutzgebiet haben
am 9. August von Hamburg aus angetreten:
die Hauptleute v. Raven und Haedicke und
Unterzahlmeister Mehlich.
Mit Heimaturlaub sind am 1. August in Ham-
burg eingetroffen: Sanitätsvizefeldwebel Polke
und Sergeant Knoff.
Deutsch-Südwestatrika.
Auf Heimaturlaub sind abgereist: am 12. Juli:
Regierungslandmesser Beermann; am 15. Juli:
Bezirksamtmann Schmidt, Polizeiwachtmeister
Bossenberger sowie die Polizeisergeanten Ad-
loff, Schmidt II, Wagner, Quenzer, Steig-
meier und Neumann; krankheitshalber ist heim-
gereist: Katasterzeichner Jacobs.
Die Ausreise in das Schutzgebiet haben am
27. Juli von Hamburg aus angetreten: Haupt-
mann Hinsch und Unterzahlmeister Weidemann.
B
Mchtamtlicherceil
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
(Abdruck der Nachrichten vollständig oder teilweise nur mit Quellenangabe gestattet.)
Oeutsch-Ostafrika.
Eingeborenen-Gifte.
Von Hauptmann Nigmann-Fringa.
Ein im Bezirk Iringa sehr häufig zur An-
wendung gelangendes Gift ist das des Sassy-
baums (Erytrophloeum guineense 8. iudiciale).
die Verwendung dieses Giftes ist bei den Nachbar-
volkern, den Wa-chipeta, den Wa-ztonga, den Wa-
goni, vielfach einwandfrei belegt; mithin steht es
außer allem Zweifel, daß das Gift auch bei den
den Wa-ngoni unmittelbar benachbarten Wa-bena,
#asangu und auch bei den Wac-hehe zur An-
wendung gelangt. Von meinen ethnographischen
Mbeiten her ist mir auch bekannt, daß der frühere
Da-hehe-Sultan Quawa sich das Gift, dessen er
zu seinen Ordalien bedurfte, von den Wa-ngoni
holen ließ. Die Beschreibung dieses Giftes und
seiner Anwendung und Wirkung deckt sich genau
mit derjenigen des Erytrophloeum guineense.
Ein anderes bei den Was-hehe und den ihnen
nahestehenden Wa-bena sehr häufig zur Anwen-
dung kommendes Gift stammt aus der Wurzel
des Baumes „muhewe“ (fjefie, mwewe)
Abutilon indicum. Bei Erwachsenen, mäßig an-
gewendet, dient es als Abführmittel, bei Kindern,
besonders bei solchen zarteren Alters, wirkt es,
entsprechend stärker dosiert, absolut tödlich. Na-
mentlich die Wa-hehe und ihre Nachbarstämme
bedienen sich dieses Mittels bei ihren zahlreichen
Kindstötungen gern, da die erzeugte Diarrhöe
den Tod des Kindes unauffällig und natürlich
erscheinen läßt.
Ferner werden meiner Kenntnis nach hier
folgende Pflanzengifte besonders gern benützt:
Wolfsmilchsaft der Euphorbienarten („malan-
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