Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXI. Jahrgang, 1910. (21)

G 799 20 
Zu Paragraph 5, Abs. 2: 
Die beiden letzten Reihen: 
„insbesondere auch zu bestimmen, ob zu den neu auszugebenden Anteilen 
Genußscheine ausgefertigt werden sollen“ 
find zu streichen. 
Zu Paragraph 6, Abs. 1, Satz 2: 
Die Worte: „wie die Genußscheine“ 
sind zu streichen. 
Zu Paragraph 38, Abs. 1: 
Die Worte: „und Genußsscheine)“ 
sind zu streichen. 
Der Absatz 1 lautet sodann: 
„Der nach Abzug der Beträge für Abschreibungen und Rücklagen verbleibende Reingewinn 
wird als Dividende auf die Anteilscheine, wie folgt, verteilt.“ 
Zu Paragraph 38, sub 3: 
Die Neufassung lautet, wie folgt: 
„Der danach verbleibende Rest wird auf die Anteilscheine verteilt." 
Außerdem wurde einstimmig beschlossen, zu Paragraph 5 folgenden neuen Absatz zu bilden: 
„Die bis zum 12. Mai 1910 ausgegebenen Genußscheine werden eingezogen.“ 
  
  
— — Personalien. — 
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht, den Vortragenden Rat im 
Reichs-Kolonialamt, bisherigen Geheimen Regierungsrat Dr. Heinke, zum Geheimen Ober- 
Regierungsrat zu ernennen. 
——.. ——„ —„ * 9 — 
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, den nachbenannten 
Beamten des Reichs-Kolonialamts und der Schutzgebiete die Erlaubnis zur Annahme und Anlegung 
der ihnen verliehenen nichtpreußischen Ordensauszeichnungen zu erteilen, und zwar: 
des Offizierkreuzes des Fürstlich Schaumburg-Lippischen Hausordens: 
dem Vortragenden Rat im Reichs-Kolonialamt, Geheimen Regierungsrat v. Spalding; 
des Ehrenkreuzes 3. Klasse desselben Ordens: 
dem Bauinspektor Brandes; 
des Ehrenkreuzes 4. Klasse mit der Krone desselben Ordens: 
dem Gerichtsassessor Reuß (Deutsch-Ostafrika); 
des Fürstlich Reußischen Ehrenkreuzes 4. Klasse: 
dem Geheimen expedierenden Sekretär Fleischmann; 
der Königlich Sächsischen Friedrich August-Medaille in Silber: 
dem Polizeisergeanten Uhlig (Südwestafrika). 
Im Reichs-Kolonialamt ist der Diätar Borchardt zum Geheimen Registratur-Assistenten 
ernannt worden.
	        
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