G 799 20
Zu Paragraph 5, Abs. 2:
Die beiden letzten Reihen:
„insbesondere auch zu bestimmen, ob zu den neu auszugebenden Anteilen
Genußscheine ausgefertigt werden sollen“
find zu streichen.
Zu Paragraph 6, Abs. 1, Satz 2:
Die Worte: „wie die Genußscheine“
sind zu streichen.
Zu Paragraph 38, Abs. 1:
Die Worte: „und Genußsscheine)“
sind zu streichen.
Der Absatz 1 lautet sodann:
„Der nach Abzug der Beträge für Abschreibungen und Rücklagen verbleibende Reingewinn
wird als Dividende auf die Anteilscheine, wie folgt, verteilt.“
Zu Paragraph 38, sub 3:
Die Neufassung lautet, wie folgt:
„Der danach verbleibende Rest wird auf die Anteilscheine verteilt."
Außerdem wurde einstimmig beschlossen, zu Paragraph 5 folgenden neuen Absatz zu bilden:
„Die bis zum 12. Mai 1910 ausgegebenen Genußscheine werden eingezogen.“
— — Personalien. —
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht, den Vortragenden Rat im
Reichs-Kolonialamt, bisherigen Geheimen Regierungsrat Dr. Heinke, zum Geheimen Ober-
Regierungsrat zu ernennen.
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Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, den nachbenannten
Beamten des Reichs-Kolonialamts und der Schutzgebiete die Erlaubnis zur Annahme und Anlegung
der ihnen verliehenen nichtpreußischen Ordensauszeichnungen zu erteilen, und zwar:
des Offizierkreuzes des Fürstlich Schaumburg-Lippischen Hausordens:
dem Vortragenden Rat im Reichs-Kolonialamt, Geheimen Regierungsrat v. Spalding;
des Ehrenkreuzes 3. Klasse desselben Ordens:
dem Bauinspektor Brandes;
des Ehrenkreuzes 4. Klasse mit der Krone desselben Ordens:
dem Gerichtsassessor Reuß (Deutsch-Ostafrika);
des Fürstlich Reußischen Ehrenkreuzes 4. Klasse:
dem Geheimen expedierenden Sekretär Fleischmann;
der Königlich Sächsischen Friedrich August-Medaille in Silber:
dem Polizeisergeanten Uhlig (Südwestafrika).
Im Reichs-Kolonialamt ist der Diätar Borchardt zum Geheimen Registratur-Assistenten
ernannt worden.