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Fachleute, ohne daß sie Einsicht in die Original-
aufnahmen nehmen können, kaum irgendwelchen
nennenswerten Nutzen von derartigen Ausführungen
haben dürften.
Zum Schluß sei hier noch dem Wunsch Aus-
druck gegeben, daß die örtlichen Verwaltungsstellen
in der Kolonie die beim Gebrauch der Karten in
ihren Bezirken gefundenen Berichtigungen und
Ergänzungen auf ein Korrekturblatt zusammen-
tragen und zur Berücksichtigung für spätere Neu-
drucke einsenden mögen.
Den beiden vorliegenden Blättern G4 und
II4 werden im nächsten Jahre Fl1 Ossidinge,
F4 Betare, G1 Buea, G2 Jaunde, G3 Dume-
Station, H! und 2 Kribi und H3 Lomie folgen.
Es ist beabsichtigt, die ganze Karte in wenigen
Jahren zu Ende zu führen.
Die Vervielfältigung der Karte von Kamerun
erfolgt, im Gegensatz zu der durch Gravur und
Steindruck hergestellten Karten von Deutsch-Ostafrika
und Togo, durch ein mechanisches Verfahren, wo-
durch die Herausgabe der Kartenblätter wesentlich
beschleunigt werden kann und deren Kosten ganz
erheblich vermindert werden. M. Moisel.
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Ubersichtsblatt der Karte von Kamerun
in 1:300 000.
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Togo.
Der Candbesitz der Deutschen Togogesellschaft.
Am 5. Oktober 1910 ist zwischen dem Reichs-
Kolonialamt als Vertreter des Landesfiskus von
Togo und der Deutschen Togogesellschaft eine
Vereinbarung getroffen worden, durch welche die
Grundbesitzverhältnisse dieser Gesellschaft im Schutz-
gebiet Togo endgültig geregelt werden. Es handelt
sich hier um eine Angelegenheit, welche zu ihrer
Erledigung eine Reihe von Jahren in Anspruch
genommen und wiederholt die Offentlichkeit und
auch den Reichstag beschäftigt hat.
In den Monaten Juli bis September 1898
schloß der Bergassessor Hupfeld auf einer Reise
im Schutzgebiet Togo im Namen und für Rech-
nung des Bergwerkbesitzers Sholto Douglas in
einer Reihe von Dörfern und Landschaften des
Bezirks Misahöhe Verträge ab, welche den Ver-
kauf größerer Flächen Landes an Sholto Douglas
zum Gegenstande hatten. Ein Teil dieser Land-
schaften, nämlich Njangbo, Agu-Tafie, Gadja,
Akplolo, Lawie, Kata, Jokle, Kpime, Agome-
Tongbe, Kpoeta und Leglebi, liegen in der Nähe
des Bezirksamtssitzes, am Agu-Gebirge oder nicht
weit von diesem Gebirge entfernt. Sie sollen der
Kürze halber als Agu-Landschaften bezeichnet
werden. Ihr von den Kaufverträgen betroffener
Landbesitz beträgt — einschließlich der Vergröße-
rung durch spätere Verträge der Pflanzungsleiter
Thienemann und Willi in den Landschaften Agu-
Kebu, Atigbe und Aguibo — ungefähr 47 400 ha.
Der andere Teil der Verträge bezieht sich auf die
auf der anderen Seite des Togo-Gebirges, 80 bis
100 km weiter nördlich gelegene Landschaft
Buem mit den Dörfern Worawora, Apeso, Assatu,
Kadjebi und Ahamansu und einem Landbesitz,
der von dem Erwerber damals auf 40 000 ha
geschätzt wurde.
Die Verträge fanden die nach den bestehenden
Vorschriften erforderliche Genehmigung des Gou-
vernements, wobei gewisse Bedingungen auferlegt
wurden, darunter ein Betriebszwang, bestehend
in der Verpflichtung, dauernd zwei Weiße auf
dem Landbesitz zu halten. In Erfüllung dieser
Verpflichtung wurde Ende 1899 mit der An-
legung der Agu-Pflanzung begonnen, zunächst
unter zwei Beamten, deren Zahl im Laufe der
Jahre auf vier stieg.
Der gesamte Landbesitz wurde durch Sholto
Douglas im Jahre 1901 auf die Montan= und
Industriegesellschaft m. b. H. und von dieser An-
fang 1903 auf die Deutsche Togogesellschaft
übertragen, welche durch Bundesratsbeschluß vom
5. März 1903 als Kolonialgesellschaft die Rechts-
fähigkeit erhielt. Einen Teil des Landes, und
zwar den Besitz in den Landschaften Njangbo,
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