60 Das Deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (Februar 24.)
Unglücksfällen für die Folge vorzubeugen. Da handelt es sich zunächst um
die Behandlung solcher gefährlicher Punkte, wie sie in diesem von mir
bezeichneten Wetterloch gegeben sind. Es wird nun seitens der Bergverwaltung
für unbedingt nötig gehalten — und ich bin der Meinung, daß
diese Auffassung zutreffend ist —, schon erhebliche Zeit vor dem Beginn
der Schicht eine Revision solcher gefährlicher Punkte eintreten zu lassen,
um festzustellen, daß die Bewetterung des Punktes, die Beseitigung der
Schlagwetter, die Säuberung des Gefahrpunktes stattgefunden hat, ehe die
Belegschaft zur Schicht kommt: eine Einrichtung, wie sie beispielsweise in
Oberschlesien getroffen ist, thatsächlich aber noch nicht überall nachgeahmt
zu sein scheint. Das ist die erste Maßregel, zu welcher der in Rede
stehende Unfall Anlaß gibt. Die zweite Maßregel steht im Zusammenhang
mit dem Kohlenstaub. Es ist unbedingt notwendig, daß in denjenigen
Grubengängen, die nicht die erforderliche Feuchtigkeit haben, um den
Kohlenstaub niederzuhalten, Befeuchtungseinrichtungen getroffen werden,
die diesen Zweck erfüllen. Solche Einrichtungen hat man in den Saar-Gruben,
zum größten Teil auch in den Gruben im Ruhrrevier bereits getroffen.
Man hat Röhrenleitungen mit Spritzvorrichtungen durch die betreffenden
Grubenteile geführt, um so die Grubengänge feucht zu halten
und den gefährlichen Kohlenstaub niederzuhalten. Diese Einrichtung muß,
soweit sie in Gruben, bei denen die gleiche Gefahr vorliegt, noch nicht getroffen
ist, unbedingt zur Einführung gebracht werden. Ich glaube, die
bergverständigen Abgeordneten dieses Hauses werden diese meine Auffassung
gern zu bestätigen bereit sein. Das sind diejenigen Maßregeln, zu denen
der Befund unmittelbar nach dem Unglücksfall Veranlassung gibt. Ich
bin aber der Meinung, daß das noch nicht genügt, und daß wir jetzt zu
gleicher Zeit die Aufgabe haben, die Gesamtheit der bergpolizeilichen Vorschriften,
die Gesamtheit der Einrichtungen für die Beaufsichtigung des
Grubenbetriebes und insbesondere für die Bewetterung der Grube einer
Revision zu unterziehen. (Sehr richtig!) In dieser Beziehung wird es
sich namentlich um folgende Punkte handeln. Es ist zunächst unter allen
Umständen notwendig, daß die Ausdehnung des Grubenbaues gleichen
Schritt hält mit den Einrichtungen für die Bewetterung der Gruben. Es
liegt ja in der Natur der Sache, daß in Zeiten einer günstigen Konjunktur,
wie wir sie gegenwärtig haben, die Förderung der Kohle erheblich zunimmt,
demgemäß auch das ganze Grubengebäude größere Dimensionen annimmt.
Die einzelnen Strecken nehmen eine Länge an von 1 bis 2 km Entfernung
von dem Ausgangspunkt des Schachtes. Natürlich ist die Einführung der
frischen Wetter dadurch in ihrer Wirkung geschwächt, je größer der Grubenbau
ist. Die Depression, die die frischen Wetter hineinzieht in die Grube,
wird selbstverständlich verringert, je arößer der Raum ist, über den sie
sich verbreitet hat. Die Teilung des Wetterstromes durch die verschiedenen
Gänge ergibt eine geringere Distribution für den einzelnen Gang. Die
Schwierigkeit, die Gefahrpunkte mit frischen Wettern zu versehen, wird
dann um so größer, je größer der Grubenbau ist und je länger die einzelnen
Strecken sind, in denen die Kohle gewonnen wird. Zu diesem Zwecke
wird es nun nach meiner Meinung nötig sein, eine Einrichtung fruchtbar
zu machen, die bereits vor mehreren Jahren seitens der Bergverwaltung
getroffen ist, die Einrichtung der sogenannten Befahrungs-Kommissionen;
das sind Kommissionen, die teils aus Grubenbeamten, teils aus Aufsichtsbeamten
bestehen, die für alle Reviere eingesetzt sind und die Aufgabe
haben, die einzelnen Gruben der Reihe nach zu befahren und zu revidieren
in Bezug auf die für Bewetterung bestehenden Einrichtungen. Diese
Kommissionen haben sich in vollem Maße bewährt.