Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXIII. Jahrgang, 1912. (23)

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Jährlich am 1. April ist an das Gonvernement 
eine Liste über die Veränderungen im Bestand der 
Tiere einzureichen und ein Verzcichnis der Tiere, 
welche gegen Bezahlung und unentgeltlich zu Zug-, 
Zucht= oder Schlachtzwecken abgegeben wurden. 
9. Die Prüfung der Leistungsfähigkeit der Tiere 
speziell der Milchleistung hat erst dann einen Zweck, 
wenn durch intensivere Fütterung die Kühe mehr Milch 
geben als zur kräftigen Entwicklung der Kälber nötig 
ist und wenn irgend eine Möglichkeit sich bietet, die 
Milch zu verwerten. Es ist das Probemelken dann 
einmal monatlich vorzunehmen und das Resultat in 
das Probemelkregister einzutragen. 
10. Es ist dahin zu streben, das zur intensiveren 
Fütterung notwendige Kraftfutter in den eigenen Be- 
trieben durch den Anbau von Mais, Erdnüssen, 
Bohnen usw. zu erzeugen. Ferner ist w1 versuchen, 
für an Futter knappe Zeiten in der Ubergangszeit 
genügende Mengen Henu zu gewinnen. 
Fur den Ackerbaubetrieb sind zu führen, ein Dün- 
gungs-, Saat= und Ernteregister, ein Tagebuch und 
Lohnregister. 
11. Dem in Dschang stationierten landwirtschaft- 
lichen Beamten liegen außer der Leitung der Viehzucht- 
betriebe in Dschang und Diuttitsa auch die Aufgaben 
der Landesviehzucht ob. Als Grundlage hierzu sind 
zunächst genaue Erhebungen über den derzeitigen Vieh- 
bestand der Eingeborenen, über Weideverhältnisse usw. 
zu machen, dic auch kartographisch festzulegen sind. 
Kontrollierung der Herden und der Viehhaltung der 
Eingeborenen, Abgabe von guten Adamana-Bullen zu 
Kreuzungszwecken mit dem Graslandvieh und systema- 
tische Vermehrung an Adamauavieh unter den Ein- 
geborenen, find die nächsten Aufgaben. Fingerzeige 
für die Erweiterung dieser Aufgaben wird die Praris 
ergeben. 
Anlage 1. 
Sonderinstruktion für den Stammhof Oschang. 
1. Auf dem Stammhof D 
Dschang werden nur 
+Arenzungen zwischen Allgäuer Bullen und Buckelvieh 
vorgenommen. 
2. Die Zahl der Kreuzgungstiere ist auf 75 Stück 
zu bringen. 
3. Die Neueinstellung von Allgäuer Bullen ge- 
schieht entweder durch Auswechslung mit solchen von 
Djiuttitsa und anderen Dienststellen oder durch Bullen- 
bezug von der Sennerei Buca. 
4. Die Anpaarung der Buckelrinder mit Allgäuer 
Bulleu ist nur so lange fortzusetzen, bis die Milch- 
leistung des Buckelviehs bzw. der Kreuzungstiere besser 
geworden ist. Die Verbesserung der Qnalität des 
Fleisches ist ebenfalls dabei in Rechnung zu ziehen. 
Es liegt nicht im Interesse der Landesviehzucht, das 
dem Boden und Klima angepaßte Buckelvieh so sehr 
mit Allgäuerblut zu vermischen, daß die Widerstands- 
sähigkeit der Tierce darunter leidct. 
Anlage 5. 
Sonderinstruktion für den Haupthof Djuttitsa mit 
seinen Vorwerken. 
1. Auf dem Haupthof Dsuttitsa und den Vor- 
werken werden vorgenommen: 
a) Reinzüchtungen mit ausgewählten männlichen 
und weiblichen Buckelrindern; 
b) Kreuzungen zwischen Allgäuer Bullen und 
Buckelvieh 
Die Kreuzungsherde zwischen Allgäuer Bullen 
und Buckelvieh paßt sich in ihrem Umfange ungefähr 
  
der in Dschang an, die anderen Herden bestehen aus 
reinen Buckelrindern. Die Gesamtzahl des Rindviehs 
in Djuttitsa soll 1000 Stück nicht überschreiten. 
2. Die Beschaffung von neuen Zuchtbullen aus 
Adamaua geschieht durch Vermittlung des dort statio- 
nierten landwirtschaftlichen Sachverständigen oder Re- 
gierungsticrarztes. 
Die Neueinstellung von Allgäuer Bullen geschieht 
durch Auswechslung mit dem Stammhof Dschang und 
anderen Dienststellen oder es werden Bullen von der 
Sennerei Buea bezogen. 
3. In bezug auf den Grad der Anpaarung zwischen 
Allgäuer Bullen und Buckelrindern gilt dasselbe wie 
beim Stammhof Dschang. 
—.— 
Aulage 6. 
Instruktion für die Viehstation Jaunde. 
1. Die Viehzuchtstation in Jaunde hat den Zweck, 
ein für die dortigen Verhältnisse brauchbares Zugtier zu 
schaffen und die dortigen Niederlassungen der Europäer 
soweit als möglich mit Fleisch und Milch zu versorgen. 
Zur Begründung einer Landesviehzucht soll vorläufig 
nicht geschritten werden. 
2. Es werden daher die Kreuzungsversuche zwischen 
Allgäuer Bullen und Buckelrindern in gleichem Maße 
wie bisher fortgesetzt. 
3. Die Angahl des Kreuzungsviehes soll durch 
Nachzucht auf 100 Stück gebracht und dann auf dieser 
Zahl erhalten werden. 
4. Es ist dafür Sorge zu tragen, daß für je 40 
deckfähige weibliche Tiere ein Bulle vorhanden ist. 
Um Ingucht zu verhindern, findet von Zeit zu 
Zeit die Neueinstellung von Allgäuer Bullen statt, und 
zwar entweder derart, daß der neue Bulle von der 
Sennerei Buea geliefert wird oder ein Austausch mit 
einer anderen Viehzuchtstation vorgenommen wird. 
Dabei ist darauf zu achten, daß kein dem abzugebenden 
Bullen verwandtes Tier eingestellt wird. 
5. (Wie in Anl. 2 Ziff. G.) 
6. Wie in Anl. 2 Ziff. 8, Satz 1.) 
7. Die Aupaarung von Buckelvieh mit Allgäuer 
Bullen ist nicht soweit zu treiben, daß die Kreuzungs- 
tierc annähernd das Gewicht der Allgäuer Rasse er- 
reichen. Die Ansprüche derartig großer Tiere sind zu 
hoch, und sie passen nicht in das Waldland hinein. Ein 
in der Größe zwischen Allgäuern und Buckelvieh stehen- 
des Tier genügt und wird sich zu der Verbreitung im 
großen am besten eignen. 
8. (Wie in Anl. 2 Ziff. 12.) 
9. Nach genauer Kennzeichnung sind die Tiere in 
das Zuchtregister einzutragen. Ferner ist zu führen: 
ein Viehbestandsregister, ein Verzeichnis über die even- 
tuell an andere Dienststellen und Private abgegebenen 
Zuchttiere und über die geschlachteten und zu Schlacht- 
zwecken verkauften Tiere. 
Am 1. April jeden Jahres ist über die Verän- 
derungen im Viehbestand und über die für die ver- 
schiedenen Zwecke abgegebenen Tiere an das Gonverne- 
ment zu berichten. 
10. (Wie in Anl. 3 Ziff. 9.) 
Zweimal monatlich ist ein Probemelken vorzu- 
nehmen und das Resultat in das Probemelkregister 
einzutragen 
11. Es ist dahin zu streben, zur intensiveren 
Fütterung in der eigenen Wirtschaft Mais. Bohnen 
oder andere Produkte zu erzeugen und zur Verab- 
reichung in der Regenzgeit Heu zu gewinnen.
	        
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