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Jährlich am 1. April ist an das Gonvernement
eine Liste über die Veränderungen im Bestand der
Tiere einzureichen und ein Verzcichnis der Tiere,
welche gegen Bezahlung und unentgeltlich zu Zug-,
Zucht= oder Schlachtzwecken abgegeben wurden.
9. Die Prüfung der Leistungsfähigkeit der Tiere
speziell der Milchleistung hat erst dann einen Zweck,
wenn durch intensivere Fütterung die Kühe mehr Milch
geben als zur kräftigen Entwicklung der Kälber nötig
ist und wenn irgend eine Möglichkeit sich bietet, die
Milch zu verwerten. Es ist das Probemelken dann
einmal monatlich vorzunehmen und das Resultat in
das Probemelkregister einzutragen.
10. Es ist dahin zu streben, das zur intensiveren
Fütterung notwendige Kraftfutter in den eigenen Be-
trieben durch den Anbau von Mais, Erdnüssen,
Bohnen usw. zu erzeugen. Ferner ist w1 versuchen,
für an Futter knappe Zeiten in der Ubergangszeit
genügende Mengen Henu zu gewinnen.
Fur den Ackerbaubetrieb sind zu führen, ein Dün-
gungs-, Saat= und Ernteregister, ein Tagebuch und
Lohnregister.
11. Dem in Dschang stationierten landwirtschaft-
lichen Beamten liegen außer der Leitung der Viehzucht-
betriebe in Dschang und Diuttitsa auch die Aufgaben
der Landesviehzucht ob. Als Grundlage hierzu sind
zunächst genaue Erhebungen über den derzeitigen Vieh-
bestand der Eingeborenen, über Weideverhältnisse usw.
zu machen, dic auch kartographisch festzulegen sind.
Kontrollierung der Herden und der Viehhaltung der
Eingeborenen, Abgabe von guten Adamana-Bullen zu
Kreuzungszwecken mit dem Graslandvieh und systema-
tische Vermehrung an Adamauavieh unter den Ein-
geborenen, find die nächsten Aufgaben. Fingerzeige
für die Erweiterung dieser Aufgaben wird die Praris
ergeben.
Anlage 1.
Sonderinstruktion für den Stammhof Oschang.
1. Auf dem Stammhof D
Dschang werden nur
+Arenzungen zwischen Allgäuer Bullen und Buckelvieh
vorgenommen.
2. Die Zahl der Kreuzgungstiere ist auf 75 Stück
zu bringen.
3. Die Neueinstellung von Allgäuer Bullen ge-
schieht entweder durch Auswechslung mit solchen von
Djiuttitsa und anderen Dienststellen oder durch Bullen-
bezug von der Sennerei Buca.
4. Die Anpaarung der Buckelrinder mit Allgäuer
Bulleu ist nur so lange fortzusetzen, bis die Milch-
leistung des Buckelviehs bzw. der Kreuzungstiere besser
geworden ist. Die Verbesserung der Qnalität des
Fleisches ist ebenfalls dabei in Rechnung zu ziehen.
Es liegt nicht im Interesse der Landesviehzucht, das
dem Boden und Klima angepaßte Buckelvieh so sehr
mit Allgäuerblut zu vermischen, daß die Widerstands-
sähigkeit der Tierce darunter leidct.
Anlage 5.
Sonderinstruktion für den Haupthof Djuttitsa mit
seinen Vorwerken.
1. Auf dem Haupthof Dsuttitsa und den Vor-
werken werden vorgenommen:
a) Reinzüchtungen mit ausgewählten männlichen
und weiblichen Buckelrindern;
b) Kreuzungen zwischen Allgäuer Bullen und
Buckelvieh
Die Kreuzungsherde zwischen Allgäuer Bullen
und Buckelvieh paßt sich in ihrem Umfange ungefähr
der in Dschang an, die anderen Herden bestehen aus
reinen Buckelrindern. Die Gesamtzahl des Rindviehs
in Djuttitsa soll 1000 Stück nicht überschreiten.
2. Die Beschaffung von neuen Zuchtbullen aus
Adamaua geschieht durch Vermittlung des dort statio-
nierten landwirtschaftlichen Sachverständigen oder Re-
gierungsticrarztes.
Die Neueinstellung von Allgäuer Bullen geschieht
durch Auswechslung mit dem Stammhof Dschang und
anderen Dienststellen oder es werden Bullen von der
Sennerei Buea bezogen.
3. In bezug auf den Grad der Anpaarung zwischen
Allgäuer Bullen und Buckelrindern gilt dasselbe wie
beim Stammhof Dschang.
—.—
Aulage 6.
Instruktion für die Viehstation Jaunde.
1. Die Viehzuchtstation in Jaunde hat den Zweck,
ein für die dortigen Verhältnisse brauchbares Zugtier zu
schaffen und die dortigen Niederlassungen der Europäer
soweit als möglich mit Fleisch und Milch zu versorgen.
Zur Begründung einer Landesviehzucht soll vorläufig
nicht geschritten werden.
2. Es werden daher die Kreuzungsversuche zwischen
Allgäuer Bullen und Buckelrindern in gleichem Maße
wie bisher fortgesetzt.
3. Die Angahl des Kreuzungsviehes soll durch
Nachzucht auf 100 Stück gebracht und dann auf dieser
Zahl erhalten werden.
4. Es ist dafür Sorge zu tragen, daß für je 40
deckfähige weibliche Tiere ein Bulle vorhanden ist.
Um Ingucht zu verhindern, findet von Zeit zu
Zeit die Neueinstellung von Allgäuer Bullen statt, und
zwar entweder derart, daß der neue Bulle von der
Sennerei Buea geliefert wird oder ein Austausch mit
einer anderen Viehzuchtstation vorgenommen wird.
Dabei ist darauf zu achten, daß kein dem abzugebenden
Bullen verwandtes Tier eingestellt wird.
5. (Wie in Anl. 2 Ziff. G.)
6. Wie in Anl. 2 Ziff. 8, Satz 1.)
7. Die Aupaarung von Buckelvieh mit Allgäuer
Bullen ist nicht soweit zu treiben, daß die Kreuzungs-
tierc annähernd das Gewicht der Allgäuer Rasse er-
reichen. Die Ansprüche derartig großer Tiere sind zu
hoch, und sie passen nicht in das Waldland hinein. Ein
in der Größe zwischen Allgäuern und Buckelvieh stehen-
des Tier genügt und wird sich zu der Verbreitung im
großen am besten eignen.
8. (Wie in Anl. 2 Ziff. 12.)
9. Nach genauer Kennzeichnung sind die Tiere in
das Zuchtregister einzutragen. Ferner ist zu führen:
ein Viehbestandsregister, ein Verzeichnis über die even-
tuell an andere Dienststellen und Private abgegebenen
Zuchttiere und über die geschlachteten und zu Schlacht-
zwecken verkauften Tiere.
Am 1. April jeden Jahres ist über die Verän-
derungen im Viehbestand und über die für die ver-
schiedenen Zwecke abgegebenen Tiere an das Gonverne-
ment zu berichten.
10. (Wie in Anl. 3 Ziff. 9.)
Zweimal monatlich ist ein Probemelken vorzu-
nehmen und das Resultat in das Probemelkregister
einzutragen
11. Es ist dahin zu streben, zur intensiveren
Fütterung in der eigenen Wirtschaft Mais. Bohnen
oder andere Produkte zu erzeugen und zur Verab-
reichung in der Regenzgeit Heu zu gewinnen.