fullscreen: Reichs-Gesetzblatt. 1883. (17)

  
  
  
  
  
Anlage B. 
Zölle bei der Einfuhr nach Serbien. 
Nach der Wahl des 
Importeurs 
Gewichtszölle 
per Werthzoͤlle 
100 kg 
Dinare. Prozent. 
1. Papier: 
a) Packpapier (auch Schrenz-, Lösch- und Strohpapier, auch Düten 
und Säcke daraus) und Pappdeckel aller Art, auch mit irgend 
einer Substanz getränkt oder überzogen . . 4 10 
b) Druckpapier und Schreibpapier, beide auch in der Masse gefärbt 7 10 
e) Briefpapier aller Art und Kuverts (auch in Kartons); bedrucktes, 
liniirtes Papier, auch in Papier- oder Pappdeckel geheftet oder 
gebunden; Seidenpapier, Zigarrettenpapier in Bogen 10 10 
d) Zigarrettenpapier, zugeschnitten, auch in Büchelchen .. . . . . .. 15 10 
e) Notiz- und Geschäftsbücher in Callicot oder Leder gebunden, 
auch mit Ecken und Beschlägen aus unedlen Metallen 20 10 
1) Spielkarten: . .. 35 10 
g) Halbzeug, feste oder flüssige Papiermasse. .. . . . . .. . .. . . . .. frei — 
2. Mehl, Mahlprodukte (gerollte, geschrotete und geschälte Körner, 
Graupen, Grütze, Gries. 1 10 
3. Wollenwaaren und Wollengarne: 
a) 1. Kotzen (Pferde- und grobe Bettdecken), grobe Teppiche von 
Ziegen- und anderen Thierhaaren, grobe Filze aus Thier- 
haaren oder grober Wolle (auch zu Sohlen u. dergl. zuge- 
schnitten, auch getheert oder lackirt), Tuchenden 16 8 
2. Grobe Tuche, wie Halinatuch, Loden, Aba, Chaiak, Azor 20 8 
  
  
  
*) 1 Dinar (100 Paras) = 1 Frank (100 Centimen).