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worden, wobei die Bank bei Berücksichtigung aller ihrer
RNosten 3 L 16 sb 7d verlor. Seit ihrem Bestehen hat
die Bank an Farmen, die sie übernehmen mußte und
weiter verkaufte, 61 18 sh 7 d verloren, anderseits
429 L 11 d gewonnen.
Eine besondere Aufgabe der Landbank ist die Ge-
währung von hypothekarisch oder anderweit gesicherten
Darlehen oder Kassenkrediten an landwirtschaft-
liche Genossenschaften. Bis zum 31. März 1911
hat die Bank 243 350 L an Genossenschaften ausge-
liehen, wovon 142 065 L am genaunnten Datum noch
ausstanden. Die höchste Summe, die im Laufe der
letzten Berichtsperiode zu einem gegebenen zeitpunkt
von Genossenschaften geschuldet wurde, war 164 661 L.
Zu Einfriedigungszwecken gibt die Bank nicht
nur nach eigenem Gutfinden Darlehen direkt an Farmer,
sondern sie muß daneben nach dem Fencing Act Nr. 12
vom Jahre 1908 jedem vom Landwirtschafts-Departe-
ment gebilligten Antrag auf ein solches Darlehen statt-
geben und hat endlich dem Landwirtschafts-Departe-
ment selbst Vorschüsse zu geben zwecks Kaufs von
Ein zännungsmaterial und Abgabe an Farmer seitens
des Departements. Die auf Grund des Fencing Acts
bis zum 31. März 1911 an Farmer bewilligten Dar-
lehen belaufen sich auf 113 673 L, die Vorschüsse an
das Landwirtschafts-Departement auf 105 170 L. Für
den größten Teil der letztaenannten Summec, nämlich
97 525 L. wovon seitdem 1745 L zurückge zahlt wurden,
sind die Empfänger des Zzaummaterials als Schuldner
registriert worden, wührend für den Saldo von 7645 L
das Departement selbst der Bank verantwortlich ist.
Darlehen auf Grund des Fencing Acts sind nur mit
3½ v. H., andere Darlehen mit 5 v. H. zu verzinsen.
Das Kapital der Bank beträgt zwei Millionen
Pfund, die ihr von der früheren Transvaalregierung
aus einer unter Garantie der englischen Regierung
aufgenommenen Anleihe von fünf Millionen Pfund
überlassen worden sind. Der Reservefonds ist in der
letzten Berichtsperiode von 21 570 auf 32 600 L an-
gewachsen. In den Reservesonds fließen, bis er eine
Höhe von 250 000 L erreicht hat, ö v. H. aller Zins-
einnahmen sowie der jährliche Reingewinn.
An Zinsen nahm die Bank für das letzte Berichts-
jahr im ganzen 62 682 L ein. Fällig wurden in dem-
selben Zeitraum 81 672 L zinsen, die inzwischen alle
eingegangen sind. Anderseits hatte die Bank an die
Regierung 52 500 L Zinsen zu bezahlen. Der Rein-
gewinn belief sich auf 8066 L. Die Einnahmen
machten, auf 12 Monate berechnet, 4.8 v. H. des Grund-
kapitals aus. Die Verwaltungskosten betrugen 8559 E,
das ist, auf 12 Monate umgerechnet: 0.57 v. H. des
Grundkapitals und 0.703 v. H. des ausgeliehenen Ka-
pitals oder 0.172 v. H. weniger als im Vorjahre.
Im Oranzjefreistaat hat die Regierung dem
dortigen Land and Agricultural Loan Fund ein
Kapital von 500 000 L vorgestreckt. Dem Fonds gingen
in 122/3 Monaten, 10. März 1910 bis Z1. Märg 1911,
Anträge auf im ganzen 926 968 LC zu; er bewilligte
461 670 L. Die durchschnittliche Darlehnshöhe war
566 L. Nach dem Urteil der Fondsverwaltung haben
sich die Mittel als ungenügend für die Bedürfmisse der
Farmerschaft erwiesen, und die Regierung ist um
weitere Summen gebeten worden.
Dem Parlament der südafrikanischen Union liegt
zur Zeit der Entwurf eines Gesetzes vor. das eine
Landbank mit einem Kapital von sechs Millionen Pfund
für die ganze Union einschließlich der Rapprovin)
schaffen will und in dem die Landbank des Transvaal
und die ähnlichen Institutionen des Oranjefreistaates
und Natals aufgehen sollen. (Land Bank Bill, Union
Government Gagette Nr. 201 vom 15. Februar d. J.,
S. 2.) Die entsprechenden Bestimmungen der Gesetze
des Transvaal und Freistaates sind unverändert über-
nommen. (Nach einem Berichte des Kaiserl. Konsulats
in Johannesburg.)
Heradbsetgung der Suezhonalgebühr.
Der Verwaltungsrat der Suezkanalgesellschaft
hat in seiner Sitzung vom 5. August d. J. den
Beschluß gefaßt, die Kanalgebühr vom 1. Januar
1913 ab um 50 Centimes herabzusetzen, so daß
diese alsdann für beladene Fahrzeuge 6,25 Fr.
und für Schiffe in Ballast 3,75 Fr. per Tonne
betragen wird.
Literatur-Bericht.
Karte von Kunmerun 1:300000. Bl. J1—J/4. Berlin,
Dietrich Reimer (Ernst Vohsen). ledes Blatt.42.—.
Von Neu-Kamerun sind hiermit die letzten vier
Blätter erschienen. Sic cnihulten dus Süd-(ichiet von
der Monda-Bai bis Oucsso AaAm Ssanga. Die Karten
beruhen, soweit es sich um früheres französisches
Gebict handelt, fast ganz auf französischen Aufnahmen.
In Verbindung mit dem ülteren Blatt H# 2 ist jetzt
(vel. Jl, Jo) auch Spanisch-Muni vollstündig und dem
gegenwärtigen Stund der Fochung entsprechend in
die Karte aufgenommen worden.
Koloniale Literatur.
XVII.
Die eingereilchten Bücher, deren Besprechung sich die Redaktion durchans vorbehält, werden unter keinen TCmstünden zurlickgesandt-
I. Kolonialwesen, Kolonialpolitik und
Kolonialwirtschaft im allgemeinen.
Anmuaire aofticiel pour 1912. Arräté an ler Junvier
1912. Bruzelles: Lesigne 1912. 735 S. 3 J S, 8o. (1
Asmis: Eingeborenenpolitik und Eingeborenen--
recht in der (loldküste und in Nigerien. Kolldsch.
1912. 481—197. (2
Candwell, W.: La politique génerale enuropéenne
en Afriqne. Avec 1 carte. I’nris: Fournier 1912.
3 srs. v8v. 5 3
* Challaye, Fdlicien: L'Accord franco-allemand sur
Ie Congo. Rev. de Paris 1912. 417—1|. (4
"n)Ien dieser Rubrik werden die neuesten Erscheinungen
stematisch neordnet mitketeilt. Mit einem ' gind die Titel
der Werke bezeichnet. welche bel der Reduktion des Kolonial-
biattes eingingen; mit einem e diejenigen, welche Käuflich er-
worben wurden.
Der Verlag erklärt Sieh gern zur Annahme und
Weiterbelörderung derjlenigen Werke berrit, welche
als Rezensionse remplare oder zur Aufnahme in
dies Verzeichnis ihm zugeschickt werden.