Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXIII. Jahrgang, 1912. (23)

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worden, wobei die Bank bei Berücksichtigung aller ihrer 
RNosten 3 L 16 sb 7d verlor. Seit ihrem Bestehen hat 
die Bank an Farmen, die sie übernehmen mußte und 
weiter verkaufte, 61 18 sh 7 d verloren, anderseits 
429 L 11 d gewonnen. 
Eine besondere Aufgabe der Landbank ist die Ge- 
währung von hypothekarisch oder anderweit gesicherten 
Darlehen oder Kassenkrediten an landwirtschaft- 
liche Genossenschaften. Bis zum 31. März 1911 
hat die Bank 243 350 L an Genossenschaften ausge- 
liehen, wovon 142 065 L am genaunnten Datum noch 
ausstanden. Die höchste Summe, die im Laufe der 
letzten Berichtsperiode zu einem gegebenen zeitpunkt 
von Genossenschaften geschuldet wurde, war 164 661 L. 
Zu Einfriedigungszwecken gibt die Bank nicht 
nur nach eigenem Gutfinden Darlehen direkt an Farmer, 
sondern sie muß daneben nach dem Fencing Act Nr. 12 
vom Jahre 1908 jedem vom Landwirtschafts-Departe- 
ment gebilligten Antrag auf ein solches Darlehen statt- 
geben und hat endlich dem Landwirtschafts-Departe- 
ment selbst Vorschüsse zu geben zwecks Kaufs von 
Ein zännungsmaterial und Abgabe an Farmer seitens 
des Departements. Die auf Grund des Fencing Acts 
bis zum 31. März 1911 an Farmer bewilligten Dar- 
lehen belaufen sich auf 113 673 L, die Vorschüsse an 
das Landwirtschafts-Departement auf 105 170 L. Für 
den größten Teil der letztaenannten Summec, nämlich 
97 525 L. wovon seitdem 1745 L zurückge zahlt wurden, 
sind die Empfänger des Zzaummaterials als Schuldner 
registriert worden, wührend für den Saldo von 7645 L 
das Departement selbst der Bank verantwortlich ist. 
Darlehen auf Grund des Fencing Acts sind nur mit 
3½ v. H., andere Darlehen mit 5 v. H. zu verzinsen. 
Das Kapital der Bank beträgt zwei Millionen 
Pfund, die ihr von der früheren Transvaalregierung 
aus einer unter Garantie der englischen Regierung 
aufgenommenen Anleihe von fünf Millionen Pfund 
überlassen worden sind. Der Reservefonds ist in der 
letzten Berichtsperiode von 21 570 auf 32 600 L an- 
gewachsen. In den Reservesonds fließen, bis er eine 
Höhe von 250 000 L erreicht hat, ö v. H. aller Zins- 
einnahmen sowie der jährliche Reingewinn. 
An Zinsen nahm die Bank für das letzte Berichts- 
jahr im ganzen 62 682 L ein. Fällig wurden in dem- 
  
  
  
selben Zeitraum 81 672 L zinsen, die inzwischen alle 
eingegangen sind. Anderseits hatte die Bank an die 
Regierung 52 500 L Zinsen zu bezahlen. Der Rein- 
gewinn belief sich auf 8066 L. Die Einnahmen 
machten, auf 12 Monate berechnet, 4.8 v. H. des Grund- 
kapitals aus. Die Verwaltungskosten betrugen 8559 E, 
das ist, auf 12 Monate umgerechnet: 0.57 v. H. des 
Grundkapitals und 0.703 v. H. des ausgeliehenen Ka- 
pitals oder 0.172 v. H. weniger als im Vorjahre. 
Im Oranzjefreistaat hat die Regierung dem 
dortigen Land and Agricultural Loan Fund ein 
Kapital von 500 000 L vorgestreckt. Dem Fonds gingen 
in 122/3 Monaten, 10. März 1910 bis Z1. Märg 1911, 
Anträge auf im ganzen 926 968 LC zu; er bewilligte 
461 670 L. Die durchschnittliche Darlehnshöhe war 
566 L. Nach dem Urteil der Fondsverwaltung haben 
sich die Mittel als ungenügend für die Bedürfmisse der 
Farmerschaft erwiesen, und die Regierung ist um 
weitere Summen gebeten worden. 
Dem Parlament der südafrikanischen Union liegt 
zur Zeit der Entwurf eines Gesetzes vor. das eine 
Landbank mit einem Kapital von sechs Millionen Pfund 
für die ganze Union einschließlich der Rapprovin) 
schaffen will und in dem die Landbank des Transvaal 
und die ähnlichen Institutionen des Oranjefreistaates 
und Natals aufgehen sollen. (Land Bank Bill, Union 
Government Gagette Nr. 201 vom 15. Februar d. J., 
S. 2.) Die entsprechenden Bestimmungen der Gesetze 
des Transvaal und Freistaates sind unverändert über- 
nommen. (Nach einem Berichte des Kaiserl. Konsulats 
in Johannesburg.) 
Heradbsetgung der Suezhonalgebühr. 
Der Verwaltungsrat der Suezkanalgesellschaft 
hat in seiner Sitzung vom 5. August d. J. den 
Beschluß gefaßt, die Kanalgebühr vom 1. Januar 
1913 ab um 50 Centimes herabzusetzen, so daß 
diese alsdann für beladene Fahrzeuge 6,25 Fr. 
und für Schiffe in Ballast 3,75 Fr. per Tonne 
betragen wird. 
  
  
  
Literatur-Bericht. 
Karte von Kunmerun 1:300000. Bl. J1—J/4. Berlin, 
Dietrich Reimer (Ernst Vohsen). ledes Blatt.42.—. 
Von Neu-Kamerun sind hiermit die letzten vier 
Blätter erschienen. Sic cnihulten dus Süd-(ichiet von 
der Monda-Bai bis Oucsso AaAm Ssanga. Die Karten 
beruhen, soweit es sich um früheres französisches 
Gebict handelt, fast ganz auf französischen Aufnahmen. 
In Verbindung mit dem ülteren Blatt H# 2 ist jetzt 
(vel. Jl, Jo) auch Spanisch-Muni vollstündig und dem 
gegenwärtigen Stund der Fochung entsprechend in 
die Karte aufgenommen worden. 
  
Koloniale Literatur. 
XVII. 
Die eingereilchten Bücher, deren Besprechung sich die Redaktion durchans vorbehält, werden unter keinen TCmstünden zurlickgesandt- 
I. Kolonialwesen, Kolonialpolitik und 
Kolonialwirtschaft im allgemeinen. 
Anmuaire aofticiel pour 1912. Arräté an ler Junvier 
1912. Bruzelles: Lesigne 1912. 735 S. 3 J S, 8o. (1 
Asmis: Eingeborenenpolitik und Eingeborenen-- 
recht in der (loldküste und in Nigerien. Kolldsch. 
1912. 481—197. (2 
Candwell, W.: La politique génerale enuropéenne 
en Afriqne. Avec 1 carte. I’nris: Fournier 1912. 
3 srs. v8v. 5 3 
  
* Challaye, Fdlicien: L'Accord franco-allemand sur 
Ie Congo. Rev. de Paris 1912. 417—1|. (4 
"n)Ien dieser Rubrik werden die neuesten Erscheinungen 
stematisch neordnet mitketeilt. Mit einem ' gind die Titel 
der Werke bezeichnet. welche bel der Reduktion des Kolonial- 
biattes eingingen; mit einem e diejenigen, welche Käuflich er- 
worben wurden. 
Der Verlag erklärt Sieh gern zur Annahme und 
Weiterbelörderung derjlenigen Werke berrit, welche 
als Rezensionse remplare oder zur Aufnahme in 
dies Verzeichnis ihm zugeschickt werden.
	        
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