Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXIV. Jahrgang, 1913. (24)

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Kngolo. 
Reselung de Ausbeutung von Mnrove- 
ten im Kongobezir 
Dem Aee nceie ist ein Ge- 
setzentwurf gegangen, wonach in den staatlichen Ge- 
bieten des Kongobezirks der Provinz Angola nur den- 
jenigen die Extraktgewinnung aus der Rinde und das 
Schälen von Mangrovebäumen gestattet sein soll, welche 
die gesetzlichen Vorschriften genau beobachten. Die 
Rindengewinnung ist nur auf Grund einer besonderen 
Genehmigung des Gouverneurs des Bezirks erlaubt. 
Ausfuhr über Häfen, wo keine Zollbehörde 
vertreten ist, soll mit bestimmten Ausnahmen ver- 
boten sein. 
Für die Tonne oder einen Teil einer Tonne Man- 
groverinde ist eine Erlaubnisgebühr von 1000 Veis 
vorgesehen für den die Rinde aus der 
vinz ausgeführt wird. Erfohrt die Ausfuhr nach einem 
anderen Punkte der Provinz, um dort verarbeitet zu 
werden, so soll die Gebühr 500 Reis für die Tonne 
oder den Bruchteil einer Tonne betragen. Wird die 
Rinde im eigenen Bezirte verwendet, so soll eine Ge- 
bühr von 200 Reis für die Tonne oder den Bruchteil 
einer Tomne erhoben den 
  
(Diario do Governo.) 
  
Baumwolionbau in Britisch-Indien kür di- 
Ernte 1912/18.-) 
Das dritte Memorandum über die gesaue 
bische Baumwoollernte für das Jahr 1912/18 — 
den Erntestand auf Grund der bis zum 30. November 
1912 eingelaufenen Berichte. 
Die Gesamtanbanfläche wies im Jahre 17.1218 
ein Areal von 1 res auf gegen 10 3.100 
Acres im Jabre 1911/12. Pie biesjährige Anban illäche 
geigt *5 gegenüber der vorjährigen eine Zunahm 
t Gesamtertrag wird auf 4 880 ooo Sale 
geschd- gegen 8 100 000 Ballen im Vorjahre. Fierp. 
kommen noch etwa 1000 Ballen aus den Eingebor-ne# 
staaten in Bihar und Orissa, die keine Berich:e er 
statten. 
Die gegenwärtigen Aussichten der Ernte werden 
in allgemeinen als ziemlich gut bis gut bezeichr 1# 
der Präsidentschaft Bombay, in uia md Hyderabc 
it allerdings Regen nötig, da die lange Trockenhen 
im September mehr oder weniger die unbewiferr 
Gaat hgeschädigt hat. 
Die einzelnen Provinzen und Staaten 
waren an der Anbaufläche, wie solgt, beteiligt An- 
  
bauflächen in 1000 Acres: 
Baumwollanbaufläche und r nach dem Stande 
vom De 
Gewöhnlicher 
- Anteil an der Anbaufläche Ertrag enbansläche Ertrag Anbaufläche Ertrag 
Provinzen und Staaten Gesamt- Tausend Tausend Tausend Tausend Tausend Tousend 
Anbaufläche Acres Ballen Actes Ballen Acres Ballen 
1912/18 1912/18 1911/12 1011/12 1910/11 1910/11 
Bombay““) E 5621 1341 4808 540 6527 1317 
*“ u. Verar * - 4522 910 14682 913 4787 620 
abras . 79. 1988 269 1698. 190 1585 182 
Punjab“-) . 6,86= 1578. 318 1560 260 1885 806 
Ierrei te Vrobingen·· 66 1149 45 921 261 1847 348 
—* 1##0. 182 72 288 66 279 7 
* 9 220 48 190 84 167 26 
dihen unb 2 Criff. 83 - 87 19 86 19 
ngolen ). - 51 16 68 25 167 42 
o - 86 10 86 11 
keniche Grersrovins 2 = 55 18 56 12 88 8 
Aimer-Merwara 224 50 19 26 11 45 20 
Hyderabad 168 880 3226 800 3562 2#8 
Vertral-Indien 5.1 1810 202 1826 244 1287 252 
1 .. 32 762 27 602 60 806 184 
2e wut .-«.--. 2,0- 342 102 262 82 468 18 
Myfsore 4 153 14 10 100 10 
Dortugiesische Holonien. 
Lollfreibeit für Kautschuk bei der Ausfuhr 
und für Gegenstände zum Kautschukanbau und 
zur Kautschukzubereitung bei der Einfuhr. 
Dem portugiesischen Abgeordnetenhaus ist ein 
Lesetenzwurf zugegangen, wonach der von Lautschut. 
bänmen in den portugiesischen Kolonien gewonnen 
in Lautsche von Rak #fadrol 
it sein soll. Die Zollfreiheit sich auf einen 
eitraum Kon 25 Jahren kriel onne den aus der 
Cus elasticn gewonnenen Kautschuk, auf 15 Jahre ger 
Kautschuk aus der Heves brasilieneis. Castilloe elnstica. 
*) Val- „D. Kol. Bl.“ 1912, S. 1115. 
r Ebnchiichlich Eingeborenenstaaten. 
  
90 
(Nach The Indian Trade Journal.) 
auf 10 Jahre für autschue aus dem Manihotbous 
und auderen Kautschulbaumarte "“ 
snst Lerätch“ und Gegeukänd. die zur Aupsla 
zung. Einsam und Zubereitung von Kauf * 
ruinn sind ist Befreiung vonallencsinfith 
vorgesehen. 
Die Zollbefreiung soll von den Beteiligten bei de 
Direktoren= der Zollämter nachgesucht werden, die 
Prüfung der Sachlage in beschleunigtem Verfahren 
Genehmigung erteilen. Die erforderlichen #esfübhremt 
bestimmungen sollen von den Gouverneure 
f — 
  
eeischen Provinzen ausgearbeitet und der 
aur Genehmigung vorgelegt werden. 
(Diano do Govemo)
	        
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