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Kngolo.
Reselung de Ausbeutung von Mnrove-
ten im Kongobezir
Dem Aee nceie ist ein Ge-
setzentwurf gegangen, wonach in den staatlichen Ge-
bieten des Kongobezirks der Provinz Angola nur den-
jenigen die Extraktgewinnung aus der Rinde und das
Schälen von Mangrovebäumen gestattet sein soll, welche
die gesetzlichen Vorschriften genau beobachten. Die
Rindengewinnung ist nur auf Grund einer besonderen
Genehmigung des Gouverneurs des Bezirks erlaubt.
Ausfuhr über Häfen, wo keine Zollbehörde
vertreten ist, soll mit bestimmten Ausnahmen ver-
boten sein.
Für die Tonne oder einen Teil einer Tonne Man-
groverinde ist eine Erlaubnisgebühr von 1000 Veis
vorgesehen für den die Rinde aus der
vinz ausgeführt wird. Erfohrt die Ausfuhr nach einem
anderen Punkte der Provinz, um dort verarbeitet zu
werden, so soll die Gebühr 500 Reis für die Tonne
oder den Bruchteil einer Tonne betragen. Wird die
Rinde im eigenen Bezirte verwendet, so soll eine Ge-
bühr von 200 Reis für die Tonne oder den Bruchteil
einer Tomne erhoben den
(Diario do Governo.)
Baumwolionbau in Britisch-Indien kür di-
Ernte 1912/18.-)
Das dritte Memorandum über die gesaue
bische Baumwoollernte für das Jahr 1912/18 —
den Erntestand auf Grund der bis zum 30. November
1912 eingelaufenen Berichte.
Die Gesamtanbanfläche wies im Jahre 17.1218
ein Areal von 1 res auf gegen 10 3.100
Acres im Jabre 1911/12. Pie biesjährige Anban illäche
geigt *5 gegenüber der vorjährigen eine Zunahm
t Gesamtertrag wird auf 4 880 ooo Sale
geschd- gegen 8 100 000 Ballen im Vorjahre. Fierp.
kommen noch etwa 1000 Ballen aus den Eingebor-ne#
staaten in Bihar und Orissa, die keine Berich:e er
statten.
Die gegenwärtigen Aussichten der Ernte werden
in allgemeinen als ziemlich gut bis gut bezeichr 1#
der Präsidentschaft Bombay, in uia md Hyderabc
it allerdings Regen nötig, da die lange Trockenhen
im September mehr oder weniger die unbewiferr
Gaat hgeschädigt hat.
Die einzelnen Provinzen und Staaten
waren an der Anbaufläche, wie solgt, beteiligt An-
bauflächen in 1000 Acres:
Baumwollanbaufläche und r nach dem Stande
vom De
Gewöhnlicher
- Anteil an der Anbaufläche Ertrag enbansläche Ertrag Anbaufläche Ertrag
Provinzen und Staaten Gesamt- Tausend Tausend Tausend Tausend Tausend Tousend
Anbaufläche Acres Ballen Actes Ballen Acres Ballen
1912/18 1912/18 1911/12 1011/12 1910/11 1910/11
Bombay““) E 5621 1341 4808 540 6527 1317
*“ u. Verar * - 4522 910 14682 913 4787 620
abras . 79. 1988 269 1698. 190 1585 182
Punjab“-) . 6,86= 1578. 318 1560 260 1885 806
Ierrei te Vrobingen·· 66 1149 45 921 261 1847 348
—* 1##0. 182 72 288 66 279 7
* 9 220 48 190 84 167 26
dihen unb 2 Criff. 83 - 87 19 86 19
ngolen ). - 51 16 68 25 167 42
o - 86 10 86 11
keniche Grersrovins 2 = 55 18 56 12 88 8
Aimer-Merwara 224 50 19 26 11 45 20
Hyderabad 168 880 3226 800 3562 2#8
Vertral-Indien 5.1 1810 202 1826 244 1287 252
1 .. 32 762 27 602 60 806 184
2e wut .-«.--. 2,0- 342 102 262 82 468 18
Myfsore 4 153 14 10 100 10
Dortugiesische Holonien.
Lollfreibeit für Kautschuk bei der Ausfuhr
und für Gegenstände zum Kautschukanbau und
zur Kautschukzubereitung bei der Einfuhr.
Dem portugiesischen Abgeordnetenhaus ist ein
Lesetenzwurf zugegangen, wonach der von Lautschut.
bänmen in den portugiesischen Kolonien gewonnen
in Lautsche von Rak #fadrol
it sein soll. Die Zollfreiheit sich auf einen
eitraum Kon 25 Jahren kriel onne den aus der
Cus elasticn gewonnenen Kautschuk, auf 15 Jahre ger
Kautschuk aus der Heves brasilieneis. Castilloe elnstica.
*) Val- „D. Kol. Bl.“ 1912, S. 1115.
r Ebnchiichlich Eingeborenenstaaten.
90
(Nach The Indian Trade Journal.)
auf 10 Jahre für autschue aus dem Manihotbous
und auderen Kautschulbaumarte "“
snst Lerätch“ und Gegeukänd. die zur Aupsla
zung. Einsam und Zubereitung von Kauf *
ruinn sind ist Befreiung vonallencsinfith
vorgesehen.
Die Zollbefreiung soll von den Beteiligten bei de
Direktoren= der Zollämter nachgesucht werden, die
Prüfung der Sachlage in beschleunigtem Verfahren
Genehmigung erteilen. Die erforderlichen #esfübhremt
bestimmungen sollen von den Gouverneure
f —
eeischen Provinzen ausgearbeitet und der
aur Genehmigung vorgelegt werden.
(Diano do Govemo)