Full text : Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1901. (33)

116  IX.

das  badische  Etatrecht;

die  Verhandlungen  der  Ständekammern;

das  Großherzogliche  Haus  und  das  deutsche  Kaiserhaus  (Geburtstagsfeste,  Vermählungs-  und
Trauerfeierlichkeiten,  Regierungsjubiläen);

Organisation  und  Geschäftskreis  der  Ministerien;

Organisation  der  inneren  Verwaltung;

Organisation  der  Finanzbehörden.

XIX.  Verhältniß  zum  Reichsausland.

Hierher  gehören  die  Akten  über:

die  Verhandlungen  und  Verträge  mit  fremden  Staaten  über  Auslieferung  von  Verbrechern
(für  jeden  fremden  Staat,  mit  welchem  bezügliche  Verträge  geschlossen  wurden,  sind  besondere
Aktenhefte  anzulegen);

Abkommen  zur  Regelung  von  Fragen  des  internationalen  Privatrechts  (Zustellungen,  Ersuchen
um  Rechtshülfe,  Sicherheitsleistung  für  die  Prozeßkosten,  Zulassung  zum  Armenrecht,
Personalhaft);

Im  Ausland  zu  erledigende  Ersuchschreiben  der  Justizbehörden;

Mittheilung  von  Strafnachrichten  an  ausländische  Regierungen;

Errichtung  deutscher  Gesandtschaften  und  Konsulate;

Konsulargerichtsbarkeit.

XX.  Persicherungswesen.

Hierher  gehören  die  Akten  über:
Invalidenversicherung;
Krankenversicherung;
Unfallversicherung;
Unfallfürsorge  für  Gefangene;
Versicherungsanstalten;
Gesetze,  Verordnungen  und  Erlasse  über  die  Privatversicherungen.