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Seidengeweben, Wollteppichen, sehr günstige Verkaufs=
abschlüsse erzielt worden sein. Deutschland ist an
der Ausfuhr aus Tripolitanien in den oifiziellen
Statistiken nach wie vor nicht oder nahezu nicht be-
bilige *) Die Schwammfischerei, die den deutschen
mdel bisher in erster Linie intereikierte. lag während
n Jahres 1912 still, so daß sich der Schwammexport
auf frühere Ankäufe und Egelbestan beschränkte.
Die Wiedereröffnung der Schwammiischerei wird nun-
mehr als bevorstehend bezeichnet. Nach der langen
Schonung ist bei einigermaßen günstigem Wetter für
1913 eine verhältnismäßig reichliche Schwammernte zu
erwarten
Die Halfa-(Spartogras-)Ausfuhr, bisher ausschsiet-
ich 7 England gerichtet, die während des Jahres
ebenfalls unterbrochen war, hat seit dem Mainne
Be Jahres in beschränktem Maße mit alten, nach
England verkauften Lagerbeständen langsam wieder
eingesetzt. Von dem diesjährigen Produkt, das infolge
der reichen Regenmengen eine ausgiebige Ernte ver-
sprechen würde, sind bei den andauernd hohen Arbeits-
löhnen und Transportkosten bisher nur unerhebliche
Mengen auf den Markt gebracht worden. Zum ersten
Male ist indes seitens einer Halfa- Exportfirma, aller-
dings von Tunesien aus, eine kleine Menge Halfa
direkt nach Deutschland gesandt worden.
Die Aussahr anderer Landesprodukte (Orangen,
Zitronen, Saisonkartoffeln, Felle, Wolle, Kleinvieh usw.)
nach Deutschland, die sich bisher auf unbedeutende
Versuche buisrete dürfte einer wesentlichen Steige
rung erst in ren Jahren Hand in Hand mit
erhofften brbicin der Land- dan Viehwirtschunt
zugänglich sein
(Bericht des Kaiserl. Konsuls in Tripolis.)
Angola.
Vorschriften für die Fischerei mit Schlepp-
neten auf Dampfschiffen im Meere von Angola.
Durch Verordnung der Portugiesischen Regierung
sind unter Bezugnahme auf die Verordnung vom
17. August 1912") Vorschriften für die. Seefischerei in
der Provinz Angola mit Dampfern, die Schleppnetze
anwenden, erlassen worden. Danach darf das ie
auf solchen Dampfern an der Küste der Provinz Angola,
außerhalb der portugiesischen Gewässer, nur unter den
allgemeinen Bedingungen der Vorschrift für den Ver-
kehr auf dem Meere erfolgen.
Die Gesuche um Er ubniserteilung sind durch
Vermittlung des Seedepartements der Provinz an den
Generalgouverneur von Angola zu richten. In dem
Gesuche muß angegeben sein, welcher Hafen als Aus-
rüstungshafen für die betreffenden Schiffe zu gelten
hat. Als Ausrüstungshäfen im Simme dieser Vorschrift
gelten: Loanda, Cabinda, Lobito und Benguela.
Die Erlaubniserteilungen gelten * ein Jahr; ohne
Erlaubnisschein darf niemand die Fischerei ausüben.
Die die Fischerei ausübenden Dampfer sind von
der Zahlung der Ein= und Ausgangsgebühren in den
Ausrüstungshäfen befreit.
Die Eigentümer von Dampfern, die in der Aus-
übung anderweitiger Fischerei zeitweise Verwendun
finden, können ihre Dampfer für die Ausübung der
Fischerei mit Schleppnetzen für diejenige Zeit ein-
schreiben lassen, in der sie ihre elenihsche Fischerei
nicht ausüben, wobei sie allen Bedingungen dieses
Reglements genügen müssen und ihm für diese Zeit
unterworfen sind. iario do Governo.)
Britisch -Westafriha.
Ausgabe neuer Silbermünzen.
In London ist unter der Aussicht des Staats-
sekretärs der Kolonien ein behördlicher Ausschuß ge-
bildet worden, der die Ausgabe neuer Silber-
münzen für Britisch-Westafrika in die Wege leitet.
ie neuen Münzen werden als Florins, Schillinge,
diudreibenerstck 1# bezeichnet. Ihre Ausgabe
die Frage der Ausgabe
sonst wünschenswerter barer Zahlungsmittel prüfen.
Vermischtes.
Deutsches Konsulat in Obonrovia.
Infolge Beurlaubung des bisherigen Konsulats-
verwesers Freiherrn Grote ist die weitere Ver-
waltung des Kaiserlichen Konsulats in Mon-
rovia dem zuletzt im Katanga-Gebiet tätig ge-
wesenen Vizekonsul Büsing unter Verleihung des
Charakters als Konsul übertragen worden.
Die Ugandao-ElIsenbahn im Jahre 1912.
Die Uganda-Eisenbahn, die seit Eröffnung im
Jahre 1903 sich ihrer Aufgabe stets gewachsen gezeigt
5 Die Ausfuhr aus dem Hafen von Tripolis nach
Deutschland betrug nach den #fstellungen der Zoll-
direktion: 15 kg Straußenfedern und 29 kg Antilopen-
hörner im Werte von 1000 Lire, 200 kg Kaktusfeigen-
blüten im Werte von 102 Lire, 3000 kg bittere Orangen-
schalen im Werte von 4500 Lire, 9700 kg rohe Ochsen-
und Kuhhäute im Werte von 11 150 Lire: zusammen:
12 944 kg im Werte von 16 752 Lire.
hat, vermochte zum ersten Male im Jahre 1912 den
Aforderungen des Verkehrs nicht zu genügen.
e Ursache davon beruht nur teilweise auf dem
regelincshigelt Anwachsen des Güterverkehrs —
die Personenbeförderung ist auch im letzten Jahre nie-
mals gestört worden —, wenngleich jener sich in außer-
ordentlich günstiger Veise entwickelt hat. Es sind
nämlich in den einzelnen Jahren auf der lgandabahn
verfrachtet worden:
landeinwärts zur Küste landeinwärts zur Küste
Tonnen Tonnen Tonnen Tonnen
1903/04: 10 667 5704 35 869 21 357
1904/05: 15 459 8 258 1909/10: 31 395 28 818
1905/06: 25 293 14364910/11: 40 776 36 702
906/07: 34 114 18 670 1911/12: 63 837 51 931
1907/08: 39274 15 581
Erstaunlich ist, daß die Bahn mit dieser anhalten-
den Verkehrssteigerung so lange hat Schritt halten
können, ohne daß das rollende Material jemals in
nennenswerter Weise vermehrt worden wäre. Die
Zahl der Lokomotiven hat sogar einen Rückgang er-
*) Vgl. „D. Kol. Bl.“ 1912, S. 875.