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befindlichen Gebiet von West-Samoa neu einge-
führten Währung, und auch aus anderen Gründen,
eigene Verordnungen mit Bezug auf den Zolltarif
und die Steuerveranlagung, welche bis jetzt in
diesem Gebiet in Kraft ist, zu erlassen, verordne
ich, Robert Logan, Colonel des N. Z. S. C. und
Administrator von dem unter britischer Okkupation
befindlichen Teile von West-Samoa, auf Grund
der mir übertragenen Gewalt, Gesetze und Ver-
ordnungen zu erlassen, folgendes:
I. Die Tabelle der Einfuhrgüter, welche unter
dem Abschnitt A der Verfügung vom 4. Juni 1914
(Samoanisches Gouvernementsblatt, Bd. V, Nr. 18)
aufgeführt ist, fällt weg; an ihre Stelle tritt fol-
gende Tabelle:
A. Einfuhrzölle.
1. Ale, Porter und sonstige Biere 2½ d pro Liter
2. Alle Arten Liköre und Spiri-
tuosen 3
3. Most, Trauben-, Frucht= und
Beerenweieen 6 =
4. Alle Arten moussierender Weine 50 v. H. v. Wert
5. Tabakblätter, Rauch-, Kau-
und Schnupftabak. . . ... 3/— pro Kilo
6. Zigareten 9 „
7. Zigarren 76
8. Feuerwassen 16/— Stück
9. Schießpulver, Sprengstoffe für
andere als landwirtschaftliche
Zweke ... 4—
10. Alle anderen Gegenstände, so-
fern sie nicht zollfrei sind 12½ v. H. v. Wert
II. Von dem Tage der Verkündigung ab
müssen alle Steuern, Hafengebühren, Zölle, Ab-
gaben und Gebühren, welche an das Zollamt
oder irgendeinen Beamten desselben zahlbar sind,
sofern nichts anderweitiges bestimmt wird, in der
Umrechnung von einem Schilling für eine Mark
in britischer Währung eingezahlt werden.
III. Die oben angeführte Verordnung vom
4. Juni 1914 bleibt weiterhin in Kraft, vorbe-
haltlich anderweitiger Verordnungen oder Bekannt-
Kilo
machungen, welche bei und nach Inkrafttreten
dieser erlassen werden.
Gegeben Apia, den 10. Mai 1915.
Robert Logan, Colonel,
Administrator von Samoa.
God save the King.
* *
Aus gelegentlichen Mitteilungen in der Heimat
eingetroffener Frauen ist über die Unterbringung
und Behandlung der deutschen Schutzgebiets-
beamten aus Samoa, welche auf der früher als
Quarantänestation benutzten Insel Motuihi bei
Auckland (Neu-Seeland) als Kriegsgefangene fest-
gehalten werden, folgendes bekannt geworden:
Als Wohnungen dienen den Beamten zwei Holz=
häuser, von denen das eine für die höheren, das
andere für die mittleren und unteren Beamten
und ihre Familien bestimmt ist. Die höheren
Beamten verfügen jeder über ein, der Gouverneur
über zwei Zimmer. Die Zimmer sind tapeziert
und mit dem nötigsten Hausrat versehen, indes
sehr klein. Die Zimmerreinigung und die Be-
dienung liegt den auf der Fahrt von Pagopago
nach Samoa festgenommenen Matrosen ob, welche
dafür von den Beamten gelohnt werden. Der
Gouverneur verfügt außerdem über einen ein-
geborenen Diener aus Samoa. Die Verpflegung,
welche amtlich gestellt wird, ist die landesübliche,
bei der Hammelfleisch die Hauptrolle spielt. An
der Tafel der oberen Beamten präsidiert der
Lagerkommandant, ein neuseeländischer Oberst.
An Zeitungen sind nur englische zugelassen,
doch dürfen Bücher auch in deutscher Sprache be-
schafft und gelesen werden. Die Sperrung der
von den Beamten bezogenen Gehaltsvorschüsse
scheint ausgehoben worden zu sein. Indessen sind
auch von hier aus den Beamten noch Geldbeträge
überwiesen worden, so daß sie in der Lage sind,
sich die kleinen Annehmlichkeiten des Lebens zu
verschaffen. Sie genießen auf der Insel freie
Bewegung. Indes klagen mehrere über das rauhe
Klima, namentlich zur Winterszeit.
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
(Addruck der Nachrichten vollständig oder teilweise nur mit Quellenangabe gestattet.)
Togo.
Uberführung gefangener Deutscher von Dahomey
nach Frankreich.
Im Laufe der Monate April und Mai d. Js.
ist eine Anzahl der in Dahomey gefangen ge-
haltenen Deutschen aus Gesundheitsrücksichten nach
(Frankreich verbracht worden; unter diesen
befinden sich nach privaten Mitteilungen u. a.
folgende Personen:
Dr. Berger, Regierungsarzt, Fort St. Nico=
las, Marseille.
Beusen, Kaufmann, Uzes.
Boldt, Landungsbrückenbeamter, Uzes.
Doetsch, Ingenieur bei der Telefunkengesellschaft
Kamina, Uzes.