Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXVII. Jahrgang, 1916. (27)

116 2. 
du’il Sstait préferable de payer la somme ré- 
clamse 
1. parceque la correspondance du C. de 
Alvensleben en 1895 a considéré comme un 
engagement ferme de la part de I'Etat du 
Congo, sans condition, obligation de payer 
1000 M pour homme mangquant. 
2. parcequ’il serait inopportun de soulever 
une discussion avec les Allemands. 
3. parceque Pimportance de la somme ré- 
clamée est minime. Le ministre ajoute que, 
si on donnait satisfaction à I'/Allemagne, le 
mieux était de le faire de bonne gräce et sans 
méme faire de réserves duant à Dimpartialité 
de Penquste faite dans le Protectorat alle- 
mand. 
D’après ces vues, le projet d’'une courte 
réponse au C. d'Alvensleben est ici placé sous 
les yeux de Sa Majesté. 
(s.) A. de Cuvelier. 
So wurde durch das kluge natürliche Emp- 
finden des Königs und durch den guten Rat des 
Ministers Favereau entgegen dem ursprünglichen 
kleinlichen Vorschlag de Cuveliers das Entstehen 
eines neuen Streites mit Deutschland vermieden, 
dessen Möglichkeit man in Berlin bei Absendung 
der Note angesichts der klaren Sachlage wohl 
nicht geahnt hatte. 
Es bleibt nur übrig, einen kurzen Blick auf 
die weiteren persönlichen Geschicke Lothaires nach 
dem Prozeß zu werfen. 
Unmittelbar nach Schluß des Prozesses in 
Boma geriet er in einen heftigen Konflikt mit 
dem Generalgouverneur Wahis. Da seine Per- 
sonalakten aus den Dossiers des Prozesses be- 
zeichnenderweise verschwunden sind, ist die Ur- 
sache dieser Differenz nicht zu erkennen. Nach 
einer Zeitungsnotiz soll sie dadurch entstanden 
sein, daß Wahis von ihm verlangte, er solle sich 
bei dem englischen Vizekonsul Arthur für die 
vielen Bemühungen, die er ihm und der engli- 
schen Regierung in der Sache Stokes verursacht 
habe, in entsprechender Weise entschuldigen, was 
Lothaire strikt abgelehnt habe. Nach einer andern 
Lesart im „Patriote“ vom 15. Juni 1896, über 
die auch Alvensleben am 15. Juni 1896 nach 
Berlin berichtete, soll Lothaire dem General- 
gouverneur oder dem englischen Konful Arthur 
Auskunft über den Verbleib des Nachlasses, be- 
sonders des Elfenbeins des Stokes in brüsker 
Weise verweigert haben. Der Gouverneur ver- 
bot ihm darauphin die beabsichtigte Abfahrt nach 
Europa, Lothaire bestand aber auf seiner Ab- 
sicht, worauf ihm Wahis seine Dienstentlassung 
zugehen ließ und Lothaire mit dem portugiesi- 
schen Postdampfer am 1. Mai 1896 nach Lissabon 
  
  
abfuhr. Der König, der befürchtete, daß Lothaire 
in seinem Arger sich zu sehr unliebsamen Indis- 
kretionen herbeilassen dürfte, zu denen ihm die 
ihm gewordenen Instruktionen für seine mili- 
tärische Expeditionen gegen die Araber wichtige 
Unterlagen liefern konnten, und von dem in den 
Offizierkreisen sich bemerkbar machenden Chau- 
vinismus gegen den Kongostaat sehr unange- 
nehm berührt, sandte den Rittmeister Fivé Lo- 
thaire nach Lissabon entgegen, um ihn zu be- 
schwichtigen und um ihm sagen zu lassen, daß 
die Dienstentlassung rückgängig gemacht sei. Nach 
Belgien zurückgekehrt, wurde er dienstlich ange- 
wiesen, sich möglichst zurückzuhalten und jeden 
Anlaß zu Demonstrationen zu vermeiden. Trotz- 
dem beteiligte er sich an einem Festbankett, das 
seine Vaterstadt ihm zu Ehren veranstaltete. Im 
August 1897 schied er aus der belgischen Armee 
aus und wurde zum Direktor der dem König 
besonders nahe stehenden Konzessionsgesellschaft 
„Société anversoise du commerce du Congo“ 
ornannt, deren Geschäftsführung die der bekannten 
„Abir“ noch an Berüchtigtheit übertraf. 
Als Leiter dieser Gesellschaft weilte er drei 
Jahre am Kongo. Er muß die Bedrückung der 
Eingeborenen besonders in den Kämpfen mit den 
Budja am Dua, dem Oberlauf des Mongala, aber 
selbst für kongostaatliche Verhältnisse zu arg ge- 
trieben haben, denn nach seiner Rückkehr nach 
Belgien im Mai 1900 löste sich sein Verhältnis 
zu dieser Gesellschaft. Als er dann als Leiter 
eines andern Unternehmens, der Société Agri- 
cole de Majumbe, 1901 wieder am Kongo er- 
schien, wurde ihm amtlich in Boma bedeutet, er 
möge sich schleunigst wieder davonmachen, sonst 
werde er wegen der Vorgänge bei der Soeiété 
anversoise in Anklagezustand versetzt und ver- 
haftet werden. 
Bezeichnend ist wohl auch, daß in dem mit 
Porträts reichlich geschmückten biographischen 
Werk von C. Janssens und A. Cateaux, Les 
Belges au Congo, notices biographiques. 3 Bde. 
Antwerpen 1908.—12, in dem betreffenden Artikel 
über Lothaire die Stokes-Affäre nur ganz kurz 
abgemacht ist und daß hier das Porträt des 
einstigen Nationalhelden fehlt. Das Buch schweigt 
sich über die weiteren Lebensschicksale desselben 
nach 1901 völlig aus. Man scheint sich sonach 
auch in Belgien davon überzeugt zu haben, wes 
Geistes Kind dieser Mann war. Anständig 
denkende belgische Kreise, wie A. J. Wauters vom 
„Nouvement géographique“, haben sich von 
ihm stets fern gehalten und sein Verfahren gegen 
Stokes verurteilt.
	        
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