V. Der Unterricht. 133
Die am meisten zu übende Form des Laufens ist der Dauerlauf, der anfangs
nur auf kurze Zeit, allmählich immer mehr bis auf höchstens 10 Minuten in den
oberen Klassen höherer Lehranstalten auszudehnen ist. — Herzkranke und mit
Katarrhen der tieferen Luftwege behaftete Schüler sind von den Laufübungen
auszuschließen. ME. 29. VI. 1914, Zbl. 493.
Das Abwärtsrutschen an Kletterstangen und Klettertauen, das Abwärtsgleiten
im Reitsitz auf der Oberseite der schrägen Leiter und das Aufwärtsklettern
an der Oberseite einer schrägen Stange sind nicht zu dulden. ME.
5. IX. 1913, Zbl. 778.
Es ist eine Vereinbarung über die Angleichung des Turnens in Schule,
Verein und Heer getroffen hinsichtlich des Systems (deutsches Turnen), des
Notwendigen, der Ausführungsart und des Befehls, der turnsprachlichen Bezeichnungen
und der Übungsauswahl. Die Turnvorschriften für die Schulen
sollen hiernach umgearbeitet werden. ME. 8. III. 1916, Zbl. 334.
Auf das im Auftrage des Herrn Ministers herausgegebene Nothelferbuch,
Leitfaden für erste Hilfe bei plötzlichen Erkrankungen und Unglücksfällen (Berlin,
Hirschwald, 2.4) wird aufmerksam gemacht durch ME. 3. V. 1911. U III A 1309.
Beihilfen zu den Kosten der Beschaffung von Turngeräten sind im allgemeinen
bei den Kreisausschüssen zu beantragen. Vf. 28. XI. 1910. II VI 3481.
4. Aus der Anweisung über die Erteilung des Unterrichts in den weiblichen
Handarbeiten vom 26. IV. 1883. II X A 187, Sp. 534:
Der Handarbeitsunterricht darf jedenfalls nur einer solchen Person übertragen
werden, die eines guten Rufes genießt und zur Erteilung des Unterrichts
vollständig befähigt ist. Derselbe kann einer schon an der Schule angestellten
Lehrerin gegen besondere Remuneration anvertraut werden.
Die Annahme und Entlassung der Handarbeitslehrerin erfolgt in ländlichen
Schulen auf Vorschlag oder nach Anhörung der Ortsschulbehörde durch
Verfügung des Kreislandrats im Einverständnis mit dem Kreisschulinspektor,
in Städten durch die Schuldeputation. Die Handarbeitslehrerin wird auf dreimonatliche
Kündigung angestellt, von dem Ortsschulinspektor in Gegenwart
der übrigen Mitglieder der Ortsschulbehörde in ihren Dienst eingewiesen und
durch Handschlag zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Aufgabe verpflichtet.
Der Unterricht wird in der Regel in einer Klasse erteilt. Steigt die Zahl
der zu unterrichtenden Mädchen über 40, so ist auf Teilung der Handarbeitsklasse
Bedacht zu nehmen.
Der Unterricht beschränkt sich in der Regel auf Stricken, Nähen, Flicken,
Stopfen, Wäschezeichnen und Wäschezuschneiden.
Anm. Bei der Verkeilung von Materialien für den Handarbeitsunterricht, die für Kinder meistberechtigter
Knappschaftsgenossen aus dem Freikuxgeldersonds geliefert werden, sind Knappschaftsälteste
hinzuzuziehen; ihnen ist auf Verlangen auch Auskunft über die vorhandenen Bestände an Handarbeitematerial
zu geben. Vf. 15. I. 1887, II V 18.
5. Der Haushaltungsunterricht für schulpflichtige Mädchen ist möglichst
zu fördern. Wo er mit Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde in den Organismus
der Schule eingefügt ist, wohnt ihm der Charakter eines für die Kinder