Full text : Deutsches Kolonialblatt. XXVIII. Jahrgang, 1917. (28)

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lich,  in  der  Ausfuhr  einen  weiten  Vorsprung  vor  den
übrigen,  besonders  den  am  liberianischen  „Handel  hervorragend
  beteiligten  deutschen  Händlern  und  konnte
“s  vier  Fünftel  des  Handels  in  Gummi  an  sich
ziehe

Seit  dem  Preissturz  auf  ben  crsühe  Märkten,
d.  h.  vom  Jahre  1914  ab,  hat  die  Ausbeutung  des
Landes  in  *3  alch.  infolge  der  schwierigen
  Verkehrsverhältnisse  und  der  unverhältnismäßig
hohen  Kosten  nicht  mehr  gelohnt.  Aus  diesem  Grunde
hat  sich  die  „Liberian  Rubber  Company“  auf  die  Ausbeutung
  ihrer  in  der  Nähe  Monrovias  angelegten
Gummi=  Pflanzung  beschränkt.  Diese  kam  erstmals  im
Jahre  1915  in  nennenswertem  Maße  in  Ertrag,  so
daß  zu  erwarten  steht,  daß  sich  die  Ausfuhr  von
Manzungsgummi  in  den  folgenden  Jahren  heben
dürfte.  So  beträgt  z.  B.  die  bis  Ende  Mai  1916,
also  innerhalb  fünf  Monate,  ausgeführte  Penoc  an
Aanzungsgummi  etwas  mehr  als  13  *i2
noch  nicht  10  000  während  des  vollen  Jahres  15.

Die  nachstehend  wiedergegebene  Aufstellung  der
liberianischen  Zollbehörde  muß  daher  unter  Beachtung
der  obenerwähnten  Gesichtspunkte  betrachtet  werden.

Ausfuhr  von  Rohgummi  aus  den  liberianischen
Häfen  während  der  Jahre  1908  bis  1915.
Liberian  Rubber

dahr  Company  Andere  Zusammen
Ibs.  Ibs.  Ibs.
1008.  159  177  10  03¼  169  230
19000  164  4544  141981  179  485
19190  101  350½  4435  115  785½
191011  89  32612  13  705½  109  03
1912  790911  13  911½  93  822½
1013  78  497  38  2151  116  712½
1914  2414  5  589½  8  009½
1915  9  924½“)  157  10  081½

Gericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Monrovia.)

Frangösische  HKolonien.
Zollbegünstigte  Einfuhr  aus  Französisch-Guinea.


Durch  Verordnung  der  Französischen  Regierung
vom  22.  Jumi  1917  sind  die  Mengen  derjenigen  aus
Französisch=  Guinea  stammenden  Kolonialerzeugnisse.
  die  unter  den  in  den  Verordnungen  vom  30.  Juni

„  22.  August  18906  und  25.  August  1900  angegebenen
  Bedingungen  bis  azum  30.  Juni  1918  in  Frankkeich
  zugelassen  werden  können,  folgendermaßen  feftgesetzt
  worden:

Kaffe  3000  k
Bananen  00  000  =
Journal  officiel  de  In  n#pabliane  Frangçaisc.)

Ausfuhr  der  Zahnküste  im  1.  Halbjahr  1016.

ach  der  „Alrican  World  vom  16.  September  191n06
hat  sich  die  Ausfuhr  einiger  Artikel  der  frankösischen
Zahnküste  im  ersten  Halbjahr  1916  gegen  die
gleiche  Zeit  des  Jahres  1915  etwas  gehoben.  und
war  die  von  u  Palmlernen  und  Palmöl:  in  den  Haupt-¾

  Alles  Pflanzungsgummi.  Nur  kleine  Mengen
on  un  slane  wurden  vor  dem  Jahre  1915
n  a  Liberian  Rubber  Company  zur  Ausfuhr

 

Faengnissen  der  Kolonie,  nämlich  Mahagonihol;  und
Kautschuk,  ist  dagegen  gegen  normale  Zeiten  ein  ganz
erheblicher  Rückgang  festzustellen.

Es  betrug  die  Ausfuhr  von:

almkernen  3500  t  gegen  2730  t  im  gleichen
Zeitraum  des  Jahres  1915.  aet  Jahre  1913  wurden
6950  t  zur  Ausfuhr  gebracht.

Palmöl  3475  t  gegen  2775  t  im  gleichen  Zeitraum
  des  Vorzahre,  Das  Ergebnis  des  Jahres  1913
belief  sich  auf  607

Kautschul  rn  t  gegen  66  t  im  gleichen  Zeitraum
  des  Vorjahrs.  Im  Jahre  1913  hatte  die  Ausfuhr
  von  Kautschuk  noch  962t  (1912:  13764)  betragen.

Mahagoniholz  2980  t  gegen  7200  t  im  gleichen
Zeitraum  des  Jahres  1915.  Das  normale  Jahr  1913
hatte  eine  Ausfuhr  von  42  652  t  zu  verzeichnen.

Baumwolle  104  t  gegen  20  t  im  gleichen  Zeitraum
  des  Vorjahrs.  Der  Ertrag  für  das  Jahr  1914
war  seinerzeit  auf  300  t  geschätzt  worden.

Kakao  50  gegen  51t  im  gleichen  Zeitraum  des
Jahres  1915.

Wie  der  französische  Bericht  angibt,  kommt  in  den
niedrigen  Ausfuhrziffern  von  Mahagoniholg  die  Verschlechterung
  des  Frachtenmarkts  hinsichtlich  des  verfügbaren
  Schiffraums  zum  Ausdruck.

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Monrovia.)

Handel  der  Zahnküste  1914.

Nach  dem  „Annuaire  du  Gouvernemem  (ineml
de  PAfrigue  Oecidentale  Française  1915—1916"  beiug
der  Gesamthandel  der  Zahnküste  im  Jahre  1914  nur
19  950  690  Fr.,  wogegen  das  Vorjahr  einen  Betrag
von  34  556  314  Fr.  aufweisen  konnte.  —  Hiervon  entfielen
  auf  die  Einfuhr  11  385  669  und  auf  die  Ausfuhr

Die  entsprechenden  Zahlen  für  1913  lauten  auf
18  154  499  Fr.  für  die  Einfuhr  und  auf  16  401  815  Fr.
für  die  Ausfuhr.

Von  wichtigeren  Einfuhrwaren  seien  aufgeführt:

 

1913  1914

F.  Fr.
Baumwollengewebe  4173  471  1  43  377
Eisenkonstruktionen  —  1347  070

Darunter  Eisen  777209  «
Schienen  für  ẽsenbabnen  ?  588  683
aschinen  848  505  295  279
Reis  1222254  5760  519
Brennereierzeugnisse  187  815  728880
Aleibungssiicke  ....  ?  233  883
Tabak  ....  ?  264  801
Fran'reich  ist  an  der  Gesamteinfuhr  mir

5  440  778  Fr.  beteiligt;  sein  Anteil,  einschließlich  der
nur  13454  Fr.  betragenden  Einfuhr  aus  seinen  Kolonien.
  beträgt  rund  48  v.  H.  gegen  37  v.  H.  im  Jahre
1913.  Er  hat  sich  daher  unter  dem  Einfluß  des  RKrieges,
  in  Prozgenten  ansgedrückt,  nicht  unwesentlich  geheben.

  Absolut  genommen,  ist  jedoch  die  Einfuhr  des
Mutterlandes  um  1  259  037  Fr.  gegen  1913  zurückgeblieben.


Der  Anteil  der  fremden  Länder  ist  in  jeder
Hinsicht  gewaltig  zurückgegangen.  Allein  Baumwollenwaren,
  die  ein  Viertel  der  Gesamteinfuhr  zu  betragen
pflegten,  haben  eine  Einbuße  von  mehr  als  2000000  Fr.
erlitten.  An  diesem  Artikel  läßt  sich  im  allgemeindn
der  Umfang  des  Tauschhandels  mit  den  Eingeborenen