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liegenden Eingeborenensiedelungen und Farmen mittels Tachymeter= oder Kompaßmeßbandzug-
verfahrens aufgenommen.
Die Geländebildung wird durch Kompaßschrittaufnahmen in Verbindung mit Aneroid--
messungen und Kompahpeilungen skizzenhaft im Anschluß an die Höhenbestimmungen des Polygons
aufgenommen (s. § 3
55. Bei Rer Vermessung für Grundbuchzwecke ist eine Grenzverhandlung aufzunehmen,
durch welche die vermarkten Grenzen von dem Besitzer und den Anliegern anerkannt werden. Die
Grenzverhandlung ist auch beizufügen, wenn die Besitzer oder Anlieger Eingeborene sind.
8 56. Die Originale der in Blei zu führenden Feldbücher, Winkelregister, Routenauf-
nahmen usw. sind für jede Grundstücksvermessung gesondert in einem Heft zu vereinigen, dem ein
Inhaltsverzeichnis vorzuheften ist.
Diese Vermessungsakten sind mit der Kartenkopie dem Zentralvermessungsbureau einzureichen.
Eine genaue Beschreibung der Grenzen, des angewandten Vermessungsverfahrens mit
Angabe der Zeit der Ausführung der Vermessung, der benutzten Instrumente und der erreichten
Genauigkeit, der Koordinaten der Polygon= und vermarkten Grenzpunkte, der Längen der Grenz-
linien und der Größen der Brechungswinkel der geraden Grenzlinien, der Flächeninhalte, der Eigen-
tümer und Grenznachbarn ist mit der Kartenkopie in Abschrift einzureichen. (Vermessungsprotokoll.)
Das Original des Vermessungsprotokolls bleibt bei der Ortsverwaltungsbehörde. Die
Originale der Vermessungsakten werden nach Prüfung der Karten und Vermessungsschriften an die
Ortsverwaltungsbehörde zurückgesandt.
B. Berechnungsarbeiten.
1. Koordinatenberechnung.
§ 57. Die Winkel in den einzelnen Dreiecken und geschlossenen Polygonen werden auf
die Sollsumme ausgeglichen. Alsdann wird der Umring nach trig. Form. 19 und Kontrollsorm. 20
als Polygonzug berechnet. Die Fehler fy und fx werden proportional den Streckenlängen auf die
Koordinatenunterschiede verteilt.
Die Orientierung des Koordinatensystems erfolgt, sofern nicht eine genaue Azimutbestimmung
gemacht ist, nach magnetisch Nord.
Wenn die Koordinatenberechnung nicht an ältere Messungen angeschlossen wird, ist als
Koordinatennullpunkt ein günstig gelegener, besonders sorgfältig vermarkter Punkt des Umrings-
polygons zu wählen.
Die Berechnung der Koordinaten der an das Umringspalygon angeschlossenen Kompaßzüge
erfolgt nach Form. M 6 unter Anwendung der Tafel M 5
2. Flächeninhaltsberechnung.
§ 58. Die erste Flächeninhaltsberechnung erfolgt für Grundstücke, deren Umring geradlinig
und regelmäßig ist, nach rechtwinkligen Koordinaten oder unter Benutzung der Originalmessungs-
zahlen, für Grundstücke, deren Grenzen ganz oder teilweise aus Flüssen, Bächen, Küstenlinien usw.
bestehen, nach Art der großen Massenberechnung der preußischen Katasteranweisung VIII auf der
Grundlage des Onadratnetzes.
Die zweite Flächeninhaltsberechnung dient zur Kontrolle der Rechnung und Kartierung
und ist rein graphisch durchzuführen. Der aus der ersten Berechnung ermittelte Flächeninhalt ist
einzuhalten.
Die Unterlagen, welche zur Ermittlung der Koordinaten und des Flächeninhaltes führen,
sind zu heften und mit den Vermessungsakten und der Kartenkopie dem Zentralvermessungsburean
durch die Ortsverwaltungsbehörde einzureichen; sie werden nach Prüfung an die Ortsverwaltungs-
behörde zurückgesandt.
C. Ausarbeitung der Karten.
§ 59. Das Format der auf Whatman3eichenpapier herzustellenden Karten muß
50 T 33
a)
b) 50 66
« c)100)(66
an Länge und Breite betragen.
Den Kartierungen, bei welchen Koordinaten aufzutragen sind, ist ein gut konstruiertes
Quadratnetz zugrunde zu legen. Das rot auszuziehende Quadratnetz ist so nach magnetisch Norden