G 193 e
Muster 2.
· Nr. Datum
Lde. Des Zahlungspflichtigen Bezeichnung Ver der er Kauf- Be-
der iessungs » Absendung
Nr. .. . . Kosten- der preis merkungen
Name WohnortGebührenpfl. Arbeit gebür rechnung Rechnung
1 2 3 4 5 6 7989 9p
1.Method. Mission Raluana Vermessg. Grundftück "154 1 18,4 — —
Bez. Rabaul] Radavul 5,48
2.Bolten Saining Handzeichnung 6 2 2314 — —
Bez. Rabaul
XXI. Verfügung des Gouverneurs von Deutsch-Neuguinea, betreffend den Gebühren-
tarif für die Vermessung von Grundstücken.
« (War noch nicht veröffentlicht.)
Für Vermessung von Grundstücken und für Anfertigung von Auszügen aus Karten usw.
werden erhoben:
II. K# Gebühren:
a) Für Vermessung und Kartierung von Grundstücken
bis 1 ha Fläche . ,00 A
von mehr als 1 ha bis 10 ra iar jeden veltar 5 6 00
- - 10 50 -- 5,00 -
- - - 50 * 5 100 * 2 * * “ 4,00 *
„ö & 100 5 * 500 * * 5 * „ 3,00 2
500 1000 - -2,00-
- - -1000- 4000 - 15,50 -
* * * 4000 ö ö -“" * * 1 „O00 *
b) Für das Schlagen und Aufräumen von Grenzschneisen, sofern dieses nicht vom Antrag-
steller ausgeführt wird und alle Arbeiten, die nicht nach Ziff. Ia berechnet werden können (wie
Grenzwiederherstellung, Abhaltung von Grenzterminen): für jeden Arbeitstag eines Landmessers
32 /, eines Vermessungstechnikers 20 J.
c)Für Anfertigung von Auszügen aus Karten und Vermessungsschriften: für jede Arbeits-
stunde des Landmessers 4 J, des Vermessungstechnikers 2,50 M.
II. An Kuslagen:
a) Die vorschriftsmäßig gezahlten Tagegelder und Reisegebühren; bei Benutzung von
Regierungsfahrzeugen werden die von den einzelnen Verwaltungsdienststellen veröffentlichten Sätze in
Rechnung gestellt.
b) Die ortsüblichen Sätze für die Gestellung von Transportmitteln sowie von den zur
Ausführung der Arbeiten erforderlichen Hilfskräften (Trägern, Arbeitern) sofern dieselben nicht von
den Beteiligten, in deren Interesse die Arbeiten vorgenommen werden, selbst gestellt werden.
c) Die verwendeten Grenzzeichen.
Diese Verfügung tritt sofort in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Verfügung des Gouverneurs von Deutsch-Neuguinea, betreffend den
Gebührentarif für die Vermessung von Grundstücken, vom 3. Juli 1903 außer Krafst.
*r XI7/)
Unter Aufhebung der Dienstanweisung vom 16. Mai 1907 sollte folgende Dienstanweisung v
in Kraft treten, welche hier ebenso wie nachfolgende Dienstanweisung für Ausführung von Ver- F.
messungen und Kartierungen im Schutzgebiet Neuguinea nur teilweise wiedergegeben werden kann, XX,—
weil sie zu Begiun des Krieges nur in unvollkommenen Entwürfen vorlagen. Nach einem Bericht “ XX%
des Gouverneurs wurde schon danach gearbeitet.
Bei XXIII ist unter § 13, b, 2 noch der Teil von „Unter Winkel wirnd
zu vergleichen“ von mir hinzugesetzt.
bis