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W 208 20
Da die Berechnung sich in der Regel gliedert in die Ermittlung der Koordinaten der Punkie
höherer Ordnung für ein größeres Gebiet und in die Ermittlung der Punkte niederer Ordnung für
ein Spezialgebiet, ist es zweckmäßig, die Punkte höherer Ordnung mit den Zahlen unter und bis
hundert durch das größere Gebiet durchzunumerieren, die Punkte niederer Ordnung aber nach enger
begrenzten, zusammenhängend vermessenen Spezialgebieten durchlaufend mit den Zahlen von 101 an
zu numerieren. Bei sporadischer Lage der Spezialgebiete ist nicht immer abzusehen, welchen Umfang
die nach und nach erfolgende Vervollständigung der Detailtriangulation innerhalb eines Koordinaten-
systems annehmen wird. In solchen Fällen wird nach Überspringung von einem oder mehreren
hundert Zahlen die Numerierung im nächsten Vermessungsgebiet desselben Koordinatensystems mir
einem geeigneten, um die Zahl 1 vermehrten vollen Hundert zu beginnen haben. Jedoch bleibt je
nach Lage des Falles (mit Genehmigung der Kolonial-Abteilung) eine zweckentsprechende Abänderung
dieses Grundsatzes vorbehalten.
Für die Numerierung trigonometrisch bestimmter Grenzpunkte, welche erst auf Grund der
Koordinaten der sertigen Detailtriangulation eines Gebietes berechnet werden können, ist die Methode
der Dezimalstellennumerierung zu einer nächstgelegenen Dreieckspunktnummer als besonders passend
zu bezeichnen.
Zu Spalte 2. Spalte 2 muß denjenigen Namen in erster Linie enthalten, welcher nach
Angabe der Eingeborenen als Ortsbezeichnung allgemein üblich ist. Falls im Laufe der Vermessung
andere Bezeichnungen und Nummern vorläufig gewählt werden mußten und wiederholt in den Ver-
messungsakten aufgetreten sind, ist diese Bezeichnung in Klammern mit einem Gleichheitszeichen
davor — (= ) — in Spalte 2 ebenfalls einzutragen. Dasselbe gilt von Zusätzen, die zur Unter-
scheidung gleichnamiger Ortsbezeichnungen notwendig sind, da letztere sich nicht selten bei Benennung
der Berggipfel durch Eingeborene wiederholen. Die Schreibweise der Namen hat sich nach den im
Kolonialblatt Nr. 17 (1. September 1903) veröffentlichten Grundsätzen zu richten.
Zu Spalte 3. Diese Spalte soll über Genauigkeit und Wert der Koordinaten einen
ungefähren Überblick geben. Es werden folgende Ordnungen unterschieden:
I. Ordnung: Punkte des zusammenhängend ausgeglichenen Hauptnetzes (Beobachtungen mit
Schraubenmikroskop-Theodolit);
II. Punkte, ausgeglichen auf Grund von eingehängten Ketten, Rückwärtseinschnitten,
Vorwärtsabschnitten, kombinierten Einschneidungen (Beobachtungen mit Schrauben=
mikroskop-Theodolit);
III. Punkte, ausgeglichen auf Grund derselben Probleme wie bei der II. Ordnung
(Beobachtungen mit Nonientheodolit);
IV. Punkte, von denen nur mit einigen günstigen Strahlen Näherungskoordinaten be-
rechnet werden, die aber durch den Vergleich eines oder mehrerer damit berechneter
Azimute mit einer oder mehr beobachteten überschüssigen Richtungen auf oder nach
diesen Punkten geprüft und hinreichend genau befunden sind;
V. Alle übrigen aus irgendeinem stichhaltigen Grunde nicht unter I. bis IV. Ordnung
zu rechnenden Punkte. Ist der stichhaltige Grund nicht direkt erkennbar, so ist in
Spalte 13 die nötige Erläuterung zu geben.
Diese Einteilung der trigonometrisch bestimmten Punkte in Ordnungen ist bei Aufstellung des
Berechnungsplanes vorzunehmen, aber erst nach der Berechnung sämtlicher Punkte endgültig fest-
zusetzen. Die Abstufung der Ordnungen ist der Güte der Punktbestimmungen anzuschmiegen und hat
sich nach der Wichtigkeit der Punkte für weitere Anschlüsse zu richten.
Die Güte einer Punktbestimmung hängt ab von der Genauigkeit der Winkelbeobachtungen,
der Anzahl der überschüssigen Messungen, dem günstigen Schnitt und der Länge der Visierstrahlen
sowie von dem Genauigkeitsgrad der bei der Berechnung des Neupunktes in Betracht kommenden
endgültigen Koordinaten. «
Zu Spalte 4 und 5. Aus den geographischen Koordinaten der Punkte I. Ordnung sind
nach besonders zu veröffentlichenden Vorschriften rechtwinklig konforme ebene Koordinaten zu ermitteln.
Diese liegen den in Spalte 4 und 5 eingetragenen Koordinaten der Übrigen Punkte zugrunde und
beziehen sich auf ein im Titel des Koordinaten-Verzeichnisses eindeutig zu bezeichnendes Koordinaten-
system. Bei den Schutzgebieten auf der nördlichen Halbkugel ist die + X-Achse nach Norden, auf
der südlichen Halbkugel nach Süden gerichtet zu nehmen.