Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXX. Jahrgang, 1919. (30)

Deutsches Kolonialblatt 
Amtsblatt des Reichskolonialministeriums. 
  
30. Jahrgang. Berlin, den 1. Juli 1919. Uummer 7—13. 
Diese J#cilchrift Pelangt in der Regel am 1. und 15. jedes Monats zur Ausgabe. Derselben werden als zwanglos Acheinende, Beihefte 
belgefügt die - Mitteilungen aus den deutschen Schutzgebieten-. Herausgegeben von Dr. Marquardsen. Der vierel bört ( he 
Fiesnchbenine. belrägt beim Bin e durch die Post 2 die Buddandinngen AM 4 baa elt unter Steesfban rt dle 
buchbhandlung: a) 5.— für Deutschland einschl. der deutschen Schtn Asebet und rreich= Ungarns, bd) .¾ 6.— für die 0 * 
des Weltpostvereins. — Einsendungen und ut Sagen sind an die Bu- Cnelen H eren Siegfrked Mitiler und Sohn, 
Berlin 8W69, Kochstraße 68—71, zu richten. 
  
Inhalt: Amtlicher Teil: Personalien S. 25. — Verlustliste der Schutztruppen S. 29. — Nachweisung der 
mit dem Dampfer „Cawdor Castle“ am 10. Juni in Notterdam aus Südwestafrika eingetroffenen Angehörigen der 
Landespolizei und Beamten S. 36. 
Nichtamtlicher Teil: Ein Werk deutscher Kolonisation in Fernando Po S. 839. 
Literatur-Bericht S. 52. — Neue Literatur (IV.) S. 5 
  
Einrsds Ahstlicher Teile 
Dersonalien. 
Schutztruppen. 
Verfügung des Reichskolonialministeriums vom 22. April 1919. 
Dem Stabsarzt Dr. Lurz in der Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika wird der Abschied 
mit der gesetzlichen Pension und der Erlaubnis zum Tragen der bisherigen Uniform zum 30. April 
1919 bewilligt. 
Dem Stabsarzt Dr. Haupt in der Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika wird der Ab- 
schied mit der gesetzlichen Pension und der Erlaubnis zum Tragen der bisherigen Uniform zum 
30. April 1919 bewilligt. 
Verfügung des Reichskolonialministers vom 29. April 1919. 
Dem Stabsarzt Dr. Radloff in der Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika wird der Abschied 
mit der gesetzlichen Pension und der Erlaubnis zum Tragen der bisherigen Uniform zum 
30. April 1919 bewilligt. 
Verfügung des Reichskolonialministers vom 17. Mai 1919. 
Oberleutnant v. Hepke in der Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika wird zum Haupt- 
mann mit Patent vom 24. Juli 1915 befördert. 
Verfügung des Reichskolonialministers vom 27. Mai 1919. 
Dem Oberstabsarzt Professor Dr. Werner in der Schutztruppe für Kamerun wird der 
Abschied mit der gesetzlichen Pension und der Erlaubnis zum Tragen der bisherigen Uniform bewilligt. 
Dem Stabsarzt Dr. Kuhnle in der Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika wird der Ab- 
schied mit der gesetzlichen Pension und der Erlaubnis zum Tragen der bisherigen Uniform bewilligt. 
Dem Stabsarzt Dr. Range in der Schuhzruppe für Kamerun wird der Abschied mit der 
gesetzlichen Pension und der Erlaubnis zum Tragen der bisherigen Uniform bewilligt. 
Der Stabsarzt Dr. Sasserath in der Schutztruppe für Südwestafrika scheidet mit dem 
31. Mai 1919 aus dieser behufs Rücktritts in preußische Militärdienste aus.
	        
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