Contents : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1915 (2)

44  Nr.  10.  1915.

Bestandsaufgaben  der  Händlerläger.

a)  Sbereifung  für  Heereszwecke  (für  evtl.  sofortigen  Ankauf).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anmerkung:
Bereifung  für  Heereszwecke  sind  nur:  Für  die  Richtigkeit  der  Angaben:

1.  Größen  vorseitig  gedruckter  Aufstellung;

2.  Reifen  ohne  Schönheitsfehler  und  nicht  abgeschliffene
  Fabrikmarken;

3.  Nicht  reparierte  Reifen;

4.  Reifen  nicht  älter  als  12  Monate.