Full text : Deutsches Kolonialblatt. XXX. Jahrgang, 1919. (30)

Deutsches  Kolonialblatt

Amtsblatt  des  Reichskolonialministeriums.

 

30.  Jahrgang.  Berlin,  den  1.  Juli  1919.  Uummer  7—13.

Diese  J#cilchrift  Pelangt  in  der  Regel  am  1.  und  15.  jedes  Monats  zur  Ausgabe.  Derselben  werden  als  zwanglos  Acheinende,  Beihefte

belgefügt  die  -  Mitteilungen  aus  den  deutschen  Schutzgebieten-.  Herausgegeben  von  Dr.  Marquardsen.  Der  vierel  bört  (  he

Fiesnchbenine.  belrägt  beim  Bin  e  durch  die  Post  2  die  Buddandinngen  AM  4  baa  elt  unter  Steesfban  rt  dle

buchbhandlung:  a)  5.—  für  Deutschland  einschl.  der  deutschen  Schtn  Asebet  und  rreich=  Ungarns,  bd)  .¾  6.—  für  die  0  *

des  Weltpostvereins.  —  Einsendungen  und  ut  Sagen  sind  an  die  Bu-  Cnelen  H  eren  Siegfrked  Mitiler  und  Sohn,
Berlin  8W69,  Kochstraße  68—71,  zu  richten.

 

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Personalien  S.  25.  —  Verlustliste  der  Schutztruppen  S.  29.  —  Nachweisung  der
mit  dem  Dampfer  „Cawdor  Castle“  am  10.  Juni  in  Notterdam  aus  Südwestafrika  eingetroffenen  Angehörigen  der
Landespolizei  und  Beamten  S.  36.

Nichtamtlicher  Teil:  Ein  Werk  deutscher  Kolonisation  in  Fernando  Po  S.  839.

Literatur-Bericht  S.  52.  —  Neue  Literatur  (IV.)  S.  5

 

Einrsds  Ahstlicher  Teile

Dersonalien.

Schutztruppen.
Verfügung  des  Reichskolonialministeriums  vom  22.  April  1919.
Dem  Stabsarzt  Dr.  Lurz  in  der  Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika  wird  der  Abschied

mit  der  gesetzlichen  Pension  und  der  Erlaubnis  zum  Tragen  der  bisherigen  Uniform  zum  30.  April
1919  bewilligt.

Dem  Stabsarzt  Dr.  Haupt  in  der  Schutztruppe  für  Deutsch-Südwestafrika  wird  der  Abschied
  mit  der  gesetzlichen  Pension  und  der  Erlaubnis  zum  Tragen  der  bisherigen  Uniform  zum
30.  April  1919  bewilligt.

Verfügung  des  Reichskolonialministers  vom  29.  April  1919.

Dem  Stabsarzt  Dr.  Radloff  in  der  Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika  wird  der  Abschied
mit  der  gesetzlichen  Pension  und  der  Erlaubnis  zum  Tragen  der  bisherigen  Uniform  zum
30.  April  1919  bewilligt.

Verfügung  des  Reichskolonialministers  vom  17.  Mai  1919.

Oberleutnant  v.  Hepke  in  der  Schutztruppe  für  Deutsch-Südwestafrika  wird  zum  Hauptmann
  mit  Patent  vom  24.  Juli  1915  befördert.

Verfügung  des  Reichskolonialministers  vom  27.  Mai  1919.
Dem  Oberstabsarzt  Professor  Dr.  Werner  in  der  Schutztruppe  für  Kamerun  wird  der
Abschied  mit  der  gesetzlichen  Pension  und  der  Erlaubnis  zum  Tragen  der  bisherigen  Uniform  bewilligt.
Dem  Stabsarzt  Dr.  Kuhnle  in  der  Schutztruppe  für  Deutsch-Südwestafrika  wird  der  Abschied
  mit  der  gesetzlichen  Pension  und  der  Erlaubnis  zum  Tragen  der  bisherigen  Uniform  bewilligt.
Dem  Stabsarzt  Dr.  Range  in  der  Schuhzruppe  für  Kamerun  wird  der  Abschied  mit  der
gesetzlichen  Pension  und  der  Erlaubnis  zum  Tragen  der  bisherigen  Uniform  bewilligt.

Der  Stabsarzt  Dr.  Sasserath  in  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika  scheidet  mit  dem
31.  Mai  1919  aus  dieser  behufs  Rücktritts  in  preußische  Militärdienste  aus.