Metadata : Reichs-Gesetzblatt. 1886. (20)

Sachregister.

Berufsgenossenschaften  sind  Träger  der  Unfallversicherung
  (G.  v.  6.  Juli  §§.  9,  10)  74.  —  Bildung  und
Veränderung  der  Berufsgenossenschaften  (das.  §§.  11  bis
15)  75.  —  Ihr  Statut  (das.  §§.  16  bis  21)  77.  —
Eintheilung  in  Sektionen  (das.  §.  19)  79.  —  Genossenschaftsvorstände
  (das.  §§.  22  bis  27)  80.  —  Gemeinsame
Tragung  des  Risikos  von  mehreren  Genossenschaften  (das.
§.  30)  82.  —  Abänderung  des  Bestandes  der  Genossenschaften
  (das.  §§.  31,  32)  83.  —  Auflösung  derselben
(das.  §§.  33,  92)  84.  —  Schiedsgerichte  für  jeden  Bezirk
einer  Berufsgenossenschaft  (das.  §§.  46  bis  50)  89.  —
Befugnisse  bei  Untersuchung  von  Unfällen  und  Feststellung
der  Entschädigungen  (das.  §.  54  bis  61)  92.  —  Zahlung
der  Entschädigungen  durch  die  Post  (das.  §§.  69,  70,  75)
96.  —  Einziehung  der  Beiträge  von  den  Mitgliedern
(das.  §§.  71  bis  74)  97.  —  Rechnungsführung  (§§.  76,
77)  99.  —  Erlaß  von  Unfallverhütungsvorschriften  und
Ueberwachung  der  Betriebe  (das.  §§.  78  bis  86)  99.  —
Beaufsichtigung  der  Genossenschaften  durch  das  Reichs-Versicherungsamt
  (das.  §§.  87  bis  89)  102.  —  desgl.
durch  die  Landes-Versicherungsämter  (das.  §.  92)  104.

Berufung  gegen  die  Entscheidungen  über  Unfallentschädigungsansprüche
  (G.  v.  6.  Juli  §§.  62,  63)  94.

Beschwerde  wegen  versagter  Genehmigung  des  Statuts
von  Berufsgenossenschaften  (G.  v.  6.  Juli  §.  20)  79.—
gegen  die  Veranlagung  der  Betriebe  zu  den  einzelnen
Gefahrenklassen  (das.  §§.  28,  39)  82.  —  gegen  die  Aufnahme
  oder  die  Nichtaufnahme  in  die  Genosesenschaftskataster
  (das.  §.  37)  86.  —  gegen  die  Festsetzung  der
den  Vertretern  der  Arbeiter  zu  gewährenden  Entschädigung
  (das.  §.  44)  89.  —  wegen  der  Ablehnung  von
Unfallentschädigungsansprüchen  (das.  §.  62)  94.  —  gegen
die  Feststellung  der  Beiträge  der  Genossenschaftsmitglieder
(das.  §.  73)  98.  —  gegen  Straffestsetzungen  wegen  Uebertretung
  der  Unfallverhütungsvorschriften  (das.  §§.  80,  86)
100.  —  wegen  der  von  den  Genossenschaftsvorständen
verhängten  Ordnungsstrafen  (das.  §.  106)  108.

Beschwerde  wegen  versagter  Erlaubniß  zur  Herstellung
und  zum  Vertrieb  u.  s.  w.  von  Sprengstoffen  (G.  v.
9.  Juni  §§.  3,  4,  15)  62.

s.  auch  Berufung,
Widerspruch.

Besserungsanstalten,  Gebührenfreiheit  derselben  im  Verfahren
  vor  dem  Reichsgericht  (V.  v.  24.  Dez.  83.  8.  1
Nr.  1)  1.

Rechtsweg,  Rekurs,

Betriebsanmeldung  wegen  der  Unfallversicherung  (G.  v.
6.  Juli  §§.  11,  35,  38,  39,  104  bis  106)  75.

1884.—  5

Betriebsaufseher,  Haftpflicht  für  vorsätzlich  oder  fahrlässig
  herbeigeführte  Betricbsunfälle  (G.  v.  6.  Juli  §§.  95,
96)  105.

Betriebsbeamte,  Verpflichtung  zur  Unfallversicherung
(G.  v.  6.  Juli  §§.  1,  2)  69.  —  Auzgeschlossen  sind  gewisse
  Beamte  in  Betriebsverwaltungen  des  Reichs,  eines

Bundesstaats  oder  eines  Kommunalverbandes  (das.
§.  4)  71.

Betriebsfonds  der  Berufsgenossenschaften  (G.  v.  6.  Juli
§.  74)  98.

Betriebsgeheimnisse,  Offenbarung  oder  Nachahmung
derselben  durch  die  Organe  der  Berufsgenossenschaften
(G.  v.  6.  Juli  §8§.  84,  107,  108)  101.

Betriebs=  (Fabrik-)  Krankenkassen,  Betheiligung
bei  der  Wahl  der  Vertreter  der  Arbeiter  bezüglich  der

Unfallversicherung  (G.  v.  6.  Juli  §.  42)  88.  —  Festsetzung
  von  Geldstrafen  wegen  Uebertretung  der  Unfallverhütungsvorschriften
  (das.  88.  80,  109)  100.  —  s.  auch
Krankenkassen.

Betriebsunternehmer,  Verpflichtung  derselben  zur  Unfallversicherung
  ihrer  Arbeiter  (G.  v.  6.  Juli  §§.  1,  2,  5,  8
bis  14)  69.  —  Mitgliedschaft  bei  den  Berufsgenossenschaften
  (das.  §§.  34  bis  40)  84.  —  Betriebsanmeldung
(das.  §§.  11,  35,  38,  39,  104  bis  106)  75.  —  Anzeige
  über  Betriebsunfälle  (das.  §§.  51,  104)  91.  —
Hinzuziehung  zu  den  Untersuchungsverhandlungen  (das.
§.  54)  92.  Beiträge  zu  den  von  den  Genossenschaften
zu  zahlenden  Unfallentschädigungen  u.  s.  w.  (das.  88.  71
bis  74)  97.  —  Beachtung  der  Unfallverhütungsvorschriften
(das.  §§,.  78  bis  86)  99.  —  Ordnungsstrafen  gegen
dieselben  (das.  §§.  103  bis  106)  107.  —  Haßtpflicht
für  vorsätzlich  oder  fahrlässig  herbeigeführte  Betriebsunfälle
  (das.  §§.  95,  96)  105.  —  Schutz  der  Unternehmer
  gegen  Offenbarung  oder  Nachahmung  ihrer  Betriebsgeheimnisse
  (das.  §§.  84,  107,  108)  101.

s.  auch  Arbeitgeber,  Gewerbetreibende.

Beurkundung  (gerichtliche  oder  notarielle)  des  Gesellschaftsvertrages
  von  Kommanditgesellschaften  auf  Aktien
(G.  v.  18.  Juli  §.  1  Art.  175,  180f)  124.  —  desgl.
von  Aktiengesellschaften  (das.  Art.  209,  209d)  145.  —
Beurkundung  der  Uebereinkunft  wegen  Umwandlung  einer
Kommandit-  in  eine  Aktiengesellschaft  (das.  Art.  206  a)
144.  —  Beurkundung  von  Beschlüssen  der  Generalversammlung
  von  Aktiengesellschaften  (das.  Art.  238  a)
161.

Bevollmächtigte  der  Kranken=  und  der  Knappschaftskassen
zur  Theilnahme  an  den  Unfalluntersuchungen  (G.  v.
6.  Juli  §§.  45,  54  bis  56)  89.  —  Haftpflicht  der  Bevollmächtigten
  von  Betriebsunternehmern  für  vorsätzlich