Sachregister.
Berufsgenossenschaften sind Träger der Unfallversicherung
(G. v. 6. Juli §§. 9, 10) 74. — Bildung und
Veränderung der Berufsgenossenschaften (das. §§. 11 bis
15) 75. — Ihr Statut (das. §§. 16 bis 21) 77. —
Eintheilung in Sektionen (das. §. 19) 79. — Genossenschaftsvorstände
(das. §§. 22 bis 27) 80. — Gemeinsame
Tragung des Risikos von mehreren Genossenschaften (das.
§. 30) 82. — Abänderung des Bestandes der Genossenschaften
(das. §§. 31, 32) 83. — Auflösung derselben
(das. §§. 33, 92) 84. — Schiedsgerichte für jeden Bezirk
einer Berufsgenossenschaft (das. §§. 46 bis 50) 89. —
Befugnisse bei Untersuchung von Unfällen und Feststellung
der Entschädigungen (das. §. 54 bis 61) 92. — Zahlung
der Entschädigungen durch die Post (das. §§. 69, 70, 75)
96. — Einziehung der Beiträge von den Mitgliedern
(das. §§. 71 bis 74) 97. — Rechnungsführung (§§. 76,
77) 99. — Erlaß von Unfallverhütungsvorschriften und
Ueberwachung der Betriebe (das. §§. 78 bis 86) 99. —
Beaufsichtigung der Genossenschaften durch das Reichs-Versicherungsamt
(das. §§. 87 bis 89) 102. — desgl.
durch die Landes-Versicherungsämter (das. §. 92) 104.
Berufung gegen die Entscheidungen über Unfallentschädigungsansprüche
(G. v. 6. Juli §§. 62, 63) 94.
Beschwerde wegen versagter Genehmigung des Statuts
von Berufsgenossenschaften (G. v. 6. Juli §. 20) 79.—
gegen die Veranlagung der Betriebe zu den einzelnen
Gefahrenklassen (das. §§. 28, 39) 82. — gegen die Aufnahme
oder die Nichtaufnahme in die Genosesenschaftskataster
(das. §. 37) 86. — gegen die Festsetzung der
den Vertretern der Arbeiter zu gewährenden Entschädigung
(das. §. 44) 89. — wegen der Ablehnung von
Unfallentschädigungsansprüchen (das. §. 62) 94. — gegen
die Feststellung der Beiträge der Genossenschaftsmitglieder
(das. §. 73) 98. — gegen Straffestsetzungen wegen Uebertretung
der Unfallverhütungsvorschriften (das. §§. 80, 86)
100. — wegen der von den Genossenschaftsvorständen
verhängten Ordnungsstrafen (das. §. 106) 108.
Beschwerde wegen versagter Erlaubniß zur Herstellung
und zum Vertrieb u. s. w. von Sprengstoffen (G. v.
9. Juni §§. 3, 4, 15) 62.
s. auch Berufung,
Widerspruch.
Besserungsanstalten, Gebührenfreiheit derselben im Verfahren
vor dem Reichsgericht (V. v. 24. Dez. 83. 8. 1
Nr. 1) 1.
Rechtsweg, Rekurs,
Betriebsanmeldung wegen der Unfallversicherung (G. v.
6. Juli §§. 11, 35, 38, 39, 104 bis 106) 75.
1884.— 5
Betriebsaufseher, Haftpflicht für vorsätzlich oder fahrlässig
herbeigeführte Betricbsunfälle (G. v. 6. Juli §§. 95,
96) 105.
Betriebsbeamte, Verpflichtung zur Unfallversicherung
(G. v. 6. Juli §§. 1, 2) 69. — Auzgeschlossen sind gewisse
Beamte in Betriebsverwaltungen des Reichs, eines
Bundesstaats oder eines Kommunalverbandes (das.
§. 4) 71.
Betriebsfonds der Berufsgenossenschaften (G. v. 6. Juli
§. 74) 98.
Betriebsgeheimnisse, Offenbarung oder Nachahmung
derselben durch die Organe der Berufsgenossenschaften
(G. v. 6. Juli §8§. 84, 107, 108) 101.
Betriebs= (Fabrik-) Krankenkassen, Betheiligung
bei der Wahl der Vertreter der Arbeiter bezüglich der
Unfallversicherung (G. v. 6. Juli §. 42) 88. — Festsetzung
von Geldstrafen wegen Uebertretung der Unfallverhütungsvorschriften
(das. 88. 80, 109) 100. — s. auch
Krankenkassen.
Betriebsunternehmer, Verpflichtung derselben zur Unfallversicherung
ihrer Arbeiter (G. v. 6. Juli §§. 1, 2, 5, 8
bis 14) 69. — Mitgliedschaft bei den Berufsgenossenschaften
(das. §§. 34 bis 40) 84. — Betriebsanmeldung
(das. §§. 11, 35, 38, 39, 104 bis 106) 75. — Anzeige
über Betriebsunfälle (das. §§. 51, 104) 91. —
Hinzuziehung zu den Untersuchungsverhandlungen (das.
§. 54) 92. Beiträge zu den von den Genossenschaften
zu zahlenden Unfallentschädigungen u. s. w. (das. 88. 71
bis 74) 97. — Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften
(das. §§,. 78 bis 86) 99. — Ordnungsstrafen gegen
dieselben (das. §§. 103 bis 106) 107. — Haßtpflicht
für vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführte Betriebsunfälle
(das. §§. 95, 96) 105. — Schutz der Unternehmer
gegen Offenbarung oder Nachahmung ihrer Betriebsgeheimnisse
(das. §§. 84, 107, 108) 101.
s. auch Arbeitgeber, Gewerbetreibende.
Beurkundung (gerichtliche oder notarielle) des Gesellschaftsvertrages
von Kommanditgesellschaften auf Aktien
(G. v. 18. Juli §. 1 Art. 175, 180f) 124. — desgl.
von Aktiengesellschaften (das. Art. 209, 209d) 145. —
Beurkundung der Uebereinkunft wegen Umwandlung einer
Kommandit- in eine Aktiengesellschaft (das. Art. 206 a)
144. — Beurkundung von Beschlüssen der Generalversammlung
von Aktiengesellschaften (das. Art. 238 a)
161.
Bevollmächtigte der Kranken= und der Knappschaftskassen
zur Theilnahme an den Unfalluntersuchungen (G. v.
6. Juli §§. 45, 54 bis 56) 89. — Haftpflicht der Bevollmächtigten
von Betriebsunternehmern für vorsätzlich