Volltext : Deutsches Kolonialblatt. XXX. Jahrgang, 1919. (30)

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Das  Verständnis  für  die  Bedentung  eigenen  Kolonialbesitzes  immer  weiteren  Kreisen  des
deutschen  Volkes  nahezubringen  und  die  lÜberzeugung  von  dem  unabweisbaren  Recht  Deutschlands
auf  eigenen  Kolonialbesitz  in  alle  Welt  zu  tragen,  ist  die  große  vaterländische  Aufgabe,  bei  der  mitzuwirken
  die  Deutsche  Kolonialgesellschaft  in  erster  Linie  berufen  ist.

gez.  Dr.  Bell.

 

personalien.

Dem  ständigen  Hilfsarbeiter  im  Reichskolonialministerium  Regierungsrat  Dr.  Zintgraff
ist  die  nachgesuchte  Versetzung  in  den  dauernden  Ruhestand  erteilt  worden.

Schutztruppen.
Verfügung  des  Bayerischen  Ministeriums  für  militärische  Angelegenheiten
vom  16.  Juni  1919.

Ruckteschell,  Leutnant  der  Reserve  des  Infanterie-Leib-Regiments,  wird  zum  Oberlentnant  mit
Patent  vom  30.  November  1914  und  zum  Hauptmann  mit  Patent  vom  17.  Jannar  1917
befördert.

Verfügung  des  Ministeriums  für  Militärwesen  in  Dresden  vom  12.  Juni  1919.
Der  Oberleutnant  der  Landwehr-Kavallerie  1.  Aufgebots  v.  Busse  vom  Landwehr-Bezirk  II  Dresden,
bisher  bei  der  Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika,  ist  unterm  10.  Juni  1919  zum  Rittmeister
  mit  einem  Patent  vom  16.  Mai  1915  befördert  worden.

Verfügung  des  Reichskolonialministers  vom  14.  Juli  1919.
Der  Hauptmann  Wilte  in  der  Schutztruppe  für  Kamerun  scheidet  mit  dem  14.  Juli  1919  aus
dieser  behufs  Rücktritts  in  Preußische  Dienste  aus.
Der  Hauptmann  Müller  (Erich)  in  der  Schutztruppe  für  Deutsch-Südwestafrika  scheidet  mit  dem
14.  Juli  1919  aus  dieser  behufs  Rücktritts  in  Preußische  Dienste  aus.

Verfügung  des  Kriegsministers  vom  22.  Juli  1919.
Nach  erfolgtem  Ausscheiden  aus  der  Schutztruppe  für  Deultsch-Südwestafrika  wird  mit  dem  1.  August

1919  in  der  Armee  wiedereingestellt:  der  Stabsarzt  Dr.  Wilde  (Deutsch-Südwestafrika)
als  Bataillonsarzt  des  II.  Bataillous  Infanterie-Regiments  Nr.  50.

Verfügung  des  Reichskolonialministers  vom  23.  Juli  1919.

Dem  Stabsarzt  Dr.  Jaeger  in  der  Schutztruppe  für  Kamerun  wird  der  Abschied  mit  der  gesetzlichen
Pension  und  der  Erlaubnis  zum  Tragen  der  bisherigen  Uniform  bewilligt.

Verfügung  des  Reichskolonialministers  vom  29.  Juli  1919.

Der  Stabsarzt  Dr.  Wilde  in  der  Schutztruppe  für  Deutsch-Südwestafrika  scheidet  mit  dem  31.  Juli
1919  aus  dieser  behufs  Rücktritts  in  Preußische  Militärdienste  aus.

Verfügung  des  Reichskolonialministers  vom  2.  August  1919.

Der  Oberstabsarzt  Dr.  Hintze  vom  Kommando  der  Schutztruppen  im  Reichskolonialministerium
scheidet  mit  dem  15.  August  1919  aus  diesem  behuss  Rücktritts  in  Preußische  Militärdienste
  aus.

Oberveterinär  Dr.  Gottschalk  in  der  Schutztruppe  für  Deutsch-Südwestafrika  wird  zum  Stabsveterinär
mit  einem  Patent  vom  15.  Juli  1916  A  befördert.