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Dem Oberarzt Dr. Klemm in der Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika wird der Abschied mit der
gesetzlichen Pension und der Erlaubnis zum Tragen seiner bisherigen Uniform unter Ver-
leihung des Charakters als Stabsarzt bewilligt. "
Verfügung des Reichspräsidenten vom 25. Oktober 1919.
Hauptmann Adametßz in der Schutztruppe für Kamerun wird nach Rückkehr aus der Internierung
zum Major mit Patent vom 20. September 1918 befördert.
Dem Major a. D. Oberg, zuletzt im Feldartillerie-Regiment 74, früher in der Schutztruppe für
Deutsch-Südwestafrika, wird die Erlaubnis zum Tragen der Uniform der genannten Schutz-
truppe erteilt.
Dem Oberstabsarzt Dr. Exner in der Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika wird der Abschied mit der
gesetzlichen Pension und der Erlaubnis zum Tragen seiner bisherigen Uniform bewilligt.
Dem Oberstabsarzt Dr. Grothusen in der Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika wird der Abschied mit
der gesetzlichen Pension und der Erlaubnis zum Tragen seiner bisherigen Uniform bewilligt.
Dem Oberstabsarzt Ullrich in der Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika wird der Abschied mit der
gesetztichen Pension und der Erlaubnis zum Tragen seiner bisherigen Uniform bewilligt.
Dem Stabsarzt Dr. Breuer in der Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika wird der Abschied mit der
gesetzlichen Pension und der Erlaubnis zum Tragen seiner bisherigen Uniform unter Ver-
leihung des Charakters als Oberstabsarzt bewilligt.
Dem Stabsarzt Dr. Taute in der Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika wird der Abschied mit der
gesetzlichen Pension und der Erlaubnis zum Tragen seiner bisherigen Uniform unter Ver-
leihung des Charakters als Oberstabsarzt bewilligt.
Verfügung des Reichswehrministers vom 25. Oktober 1919.
Der Hauptmann v. Oelhafen in der Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika scheidet mit dem
22. September 1919 aus dieser aus.
Dem Hauptmann Gutbier in der Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika wird der Abschied mit der
gesetzlichen Pension und der Erlaubnis zum Tragen seiner bisherigen Uniform bewilligt.
Der Stabsarzt Dr. Schrecker (Waldemar) in der Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika scheidet mit
dem 31. Juli 1919 aus dieser aus.
Dem Stabsarzt Dr. Scholvien in der Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika wird der Abschied mit
der gesetzlichen Pension und der Erlaubnis zum Tragen seiner bisherigen Uniform bewilligt.
Der Feuerwerkshauptmann John in der Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika scheidet mit Wirkung
vom 11. September 1919 aus dieser aus.
Verfügung des Reichswehrministers vom 27. Oktober 1919.
Befördert werden:
die aus der Kriegsgefangenschaft zurückgekehrten Leultnants:
Schmidt der Reserve des Grenadier-Regiments Nr. 11 (III Berlin) zum Oberlentnant mit Patent
vom 18. April 1915 und gleichzeitig zum Hauptmann mit Patent vom 15. April 1918;
Körmigk der Reserve des Feldartillerie-Regiments Nr. 40 (VI Berlin) zum Oberlentnant mit Patent
vom 25. Februar 1915 und gleichzeitig zum Hauptmann mit Patent vom 15. Juni 1917;
Nothnagel der Landwehr--Infanterie 1. Aufgebots (II Berlin) zum Oberleutnant mit Patent vom
4. September 1914 und gleichzeitig zum Hauptmann mit Patent vom 15. Oktober 1915;
Stange der Reserve des Füsilier-Regiments Nr. 86 (I Berlin) zum Oberleutnant mit Patent vom
15. April 1916.