Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXXI. Jahrgang, 1920. (31)

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Herrn Gerard, mit der Bitte in Anspruch zu nehmen, Vorstehendes zur Kenntnis der 
Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika zu bringen und sie gleichzeitig 
namens der Kaiserlichen Regierung zu ersuchen, das Einverständnis der übrigen 
kriegführenden Mächte zur Neutralisierung ibrer in der Freihandelszone liegenden 
Kolonien herbeiführen zu wollen. 
Indem der Unterzeichnete für die verursachte Mühewaltung im voraus seinen ver- 
bindlichsten Dank zum Ausdruck bringt, benutzt er diesen Anlaß usw. 
(gez.) Zimmermann. 
Seiner Exzellenz dem Botschafter der Vereinigten Staaten von Amerika 
Herrn Gerard. 
Hierauf gingen von Frankreich, Belgien und England folgende Antworten ein: 
Verbalnote der Botschaft der Vereinigten Staaten in Berlin 
an das Auswärtige Amt. 
Note verbale. 
The American Embassy has the honor to 
communicate below to the Imperial Foreign 
Office, translation of a note received from the 
French Foreign Office by the American Em- 
bassy in Paris, dated Bordeaux, September 
28th. in reply to a communication made in 
eaccordance with instructions from the De- 
Partment of State at Washington, September 
23 th.: 
„The Ministry for foreign Affairs has the 
honor to state that Germany having taken 
the initiative in hostilities against the French #) 
and Belgian possessions in the conventional 
basin of the Congo, the Government of the 
Republic has been obliged to beg the Spanish 
Government not to act on a request for good 
offices which, at the suggestion of the Belgian 
Government, it had already adressed to the 
former in conformity with article 11 of the 
Berlin act. Under these eircumstances it is 
no longer possible for the French Government 
to avail itself of that article with a view to 
obtaining during the present war the neutra- 
lisation of the possessions of belligerent po- 
wers situated in the conventional basin of the 
Congo.“ 
Berlin, October 7th. 1914.2 
(Ubersetzung.) 
""Verbalnote. 
Die Amerikanische Botschaft hat die Ehre, 
dem Kaiserlichen Auswärtigen Amt unten die 
Ubersetzung einer Note des französischen 
Auswärtigen Amts, datiert Bordeaux, den 
28. September, zu übermitteln, welche die 
Amerikanische Botschaft in Paris als Erwide- 
rung auf eine Mitteilung erhalten hat, die im 
Verfolg von Instruktionen des Staatsdeparte- 
ments in Washington am 23. September ge- 
macht worden war: 
„Das Ministerium der Auswärtigen An- 
gelegenheiten hat die Ehre, zu erklären, daß, 
nachdem Deutschland in Feindselig-- 
keiten gegen die französischen’) und 
belgischen Besitzungen im konventio- 
nellen Kongobecken die Initiative er- 
griffen, die Regierung der Republik sich ver- 
Pflichtet geschen hat, die spanische Regierung 
zu bitten, auf ein Ersuchen um gute Dienste, 
welches sie auf Veranlassung der belgischen 
Regierung an erstere in Ubereinstimmung mit 
Artikel 11 der Berliner Akte schon gerichtet 
hatte, nicht weiter einzu gehen. Unter diesen 
Umständen ist es der französischen Re- 
gierung nicht länger möglich, ihrerseits 
diesen Artikel während des gegen- 
wärtigen Krieges Zzum zweck der Neu- 
tralisierung der im konventionellen 
Kongobecken liegenden Besitzungen der 
kriegführenden Mächte in Anwendung 
zu bringen.“ 
Berlin, den 7. Oktober 1914.6 
In der Zeit vom 6.—8. August 1014 ühersiclen die Pranzosen: die ahnungslosen, von dem Ausbruch 
des Wentkbe, nicht unterrichteten deutschen Grenzposten Bonga und Singa. 
Dic französische Behauptung, 
Deutschland habe mit den Feindseligkeiten gegen das französische Kongo-Gehiet begonnen, ist cine Erfindung.
	        
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