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Herrn Gerard, mit der Bitte in Anspruch zu nehmen, Vorstehendes zur Kenntnis der
Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika zu bringen und sie gleichzeitig
namens der Kaiserlichen Regierung zu ersuchen, das Einverständnis der übrigen
kriegführenden Mächte zur Neutralisierung ibrer in der Freihandelszone liegenden
Kolonien herbeiführen zu wollen.
Indem der Unterzeichnete für die verursachte Mühewaltung im voraus seinen ver-
bindlichsten Dank zum Ausdruck bringt, benutzt er diesen Anlaß usw.
(gez.) Zimmermann.
Seiner Exzellenz dem Botschafter der Vereinigten Staaten von Amerika
Herrn Gerard.
Hierauf gingen von Frankreich, Belgien und England folgende Antworten ein:
Verbalnote der Botschaft der Vereinigten Staaten in Berlin
an das Auswärtige Amt.
Note verbale.
The American Embassy has the honor to
communicate below to the Imperial Foreign
Office, translation of a note received from the
French Foreign Office by the American Em-
bassy in Paris, dated Bordeaux, September
28th. in reply to a communication made in
eaccordance with instructions from the De-
Partment of State at Washington, September
23 th.:
„The Ministry for foreign Affairs has the
honor to state that Germany having taken
the initiative in hostilities against the French #)
and Belgian possessions in the conventional
basin of the Congo, the Government of the
Republic has been obliged to beg the Spanish
Government not to act on a request for good
offices which, at the suggestion of the Belgian
Government, it had already adressed to the
former in conformity with article 11 of the
Berlin act. Under these eircumstances it is
no longer possible for the French Government
to avail itself of that article with a view to
obtaining during the present war the neutra-
lisation of the possessions of belligerent po-
wers situated in the conventional basin of the
Congo.“
Berlin, October 7th. 1914.2
(Ubersetzung.)
""Verbalnote.
Die Amerikanische Botschaft hat die Ehre,
dem Kaiserlichen Auswärtigen Amt unten die
Ubersetzung einer Note des französischen
Auswärtigen Amts, datiert Bordeaux, den
28. September, zu übermitteln, welche die
Amerikanische Botschaft in Paris als Erwide-
rung auf eine Mitteilung erhalten hat, die im
Verfolg von Instruktionen des Staatsdeparte-
ments in Washington am 23. September ge-
macht worden war:
„Das Ministerium der Auswärtigen An-
gelegenheiten hat die Ehre, zu erklären, daß,
nachdem Deutschland in Feindselig--
keiten gegen die französischen’) und
belgischen Besitzungen im konventio-
nellen Kongobecken die Initiative er-
griffen, die Regierung der Republik sich ver-
Pflichtet geschen hat, die spanische Regierung
zu bitten, auf ein Ersuchen um gute Dienste,
welches sie auf Veranlassung der belgischen
Regierung an erstere in Ubereinstimmung mit
Artikel 11 der Berliner Akte schon gerichtet
hatte, nicht weiter einzu gehen. Unter diesen
Umständen ist es der französischen Re-
gierung nicht länger möglich, ihrerseits
diesen Artikel während des gegen-
wärtigen Krieges Zzum zweck der Neu-
tralisierung der im konventionellen
Kongobecken liegenden Besitzungen der
kriegführenden Mächte in Anwendung
zu bringen.“
Berlin, den 7. Oktober 1914.6
In der Zeit vom 6.—8. August 1014 ühersiclen die Pranzosen: die ahnungslosen, von dem Ausbruch
des Wentkbe, nicht unterrichteten deutschen Grenzposten Bonga und Singa.
Dic französische Behauptung,
Deutschland habe mit den Feindseligkeiten gegen das französische Kongo-Gehiet begonnen, ist cine Erfindung.