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Nr. 5362 à 5.
Bekanntmachung über die Beförderung der Leichen von Kriegsteilnehmern und Zivilpersonen
aus den besetzten Gebieten nach Bayern.
K. Staatsministerium des Innern.
Die stellvertretenden Generalkommandos sind ermächtigt worden, bei der Beförderung
der Leichen von Kriegsteilnehmern und Zivilpersonen aus den besetzten Gebieten nach Bayern
bis auf weiteres die Leichenpässe nach dem vorgeschriebenen Muster auszustellen.
München, den 6. Mai 1916.
J. A.
Ministerialrat #rand.